Fahrverbot, gilt das auch für meine SPL ?

Forum - Luftrecht
  • deckair schrieb:
    Moin,

    ich muss leider ein Monat zu Fuß gehen. Wurde geblitzt, jetzt bekomme ich einen Monat Fahrverbot und habe ganze 3 Punkte aufm Konto.

    Wirkt sich das irgendwie auf meine SPL aus? Ich darf in der Zeit doch aber noch mit dem Ul meine Mobilität aufrecht erhalten oder? ;) Außerdem befinde ich mich in der Umschulung auf PPL-N. Hat es da irgendwelche Auswirkungen?

    Danke und bitte erspart mir eure Belehrungen ;)

    Lg Tobi 
    Klaro, kriegst ′ne deftige PPL Nachschulung aufgebrummt.

  • Also ich finde schon er sollte unbedingt bei den Behören nachfragen ob er noch fliegen darf. Schliesslich sind erworbene Punkte im Strassenverkehr eventuell ein Hinweis auf charakterliche Schwächen die unter Umständen mit dem Führen eines Luftfahrzeuges nicht vereinbar sind. Spätestens nach einem Unfall bin ich mir sicher dass die Versicherung auf solch einen Punkt (!) zu sprechen kommt. Hat er hingegen das grüne Licht aller zuständigen Behörden schriftlich eingeholt gäbe es auch im Schadensfall kein Problem. Daher meine Meinung: Auf jeden Fall nachfragen!! Eine freiwillige Tauglichkeitsüberprüfung könnte hier vielleicht zusätzlich auch von Nutzen sein.
    Gruss Stephan
  • Denke auch wie Stephan. Habe auf meiner ZÜP nochmal nachgesehen: da steht, dass diese zwar 5 Jahre gültig ist, aber bei bekanntwerden von neuen "nachträglich bedeutsamen Informationen" eine Rückname bzw. Neuentscheidung notwendig werden kann. Im damaligen Telefonat mit dem Sachbearbeiter beim Luftamt wurde gesagt, dass es  entscheidend ist wie die Punkte zustande kamen. Für die SPL brauchts ja keine ZÜP, aber im Falle der PPL muß man sich überlegen ob man wartet wie und ob ein "bekanntwerden" stattfindet oder man doch selbst den ersten Schritt tut.
    Gruss jetflieger

  • Vielleicht wäre auch ein zusätzlicher Besuch beim Fliegerzahnarzt und Fliegerurologen ratsam.
    Man weiß ja nie!
  • Vor allem der Fliegerurologe kann hier von grossem Nutzen sein. Er ist schliesslich bekannt dafür dass er tief in die Persönlichkeit des Betroffenen eingreift und von daher über eine sehr eingehende Kenntnis über dessen Befinden verfügt.Wendet man sich zudem in diesem Zusammenhang freiwilllig an diesen Praktikanten kann durchaus davon ausgegangen werden dass einem diese Untersuchung nicht unbedingt unangenehm ist. Dies erleichtert hernach die vertrauensvollen Anfragen an die anderen hier wichtigen Behörden wie Finanzamt, BKA und Bürgermeisteramt ungemein. Der Nutzen der von meinem Vorredner vorgeschlagenen Untersuchung beim Fliegerzahnarzt bleibt mir hier jedoch in diesem speziellen Falle etwas verborgen. Die Zahnschmerzen werden doch wahrschenlich erst nach der Antwort der vorgenannten Instanzen eintreten, oder irre ich hier? 
    Gruss Stephan
  • Gerade wenn man sich in ein Thema verbissen hat, kann ein Besuch beim Fliegerzahnarzt wahre Wunder wirken, wie uns FlyingDentist sicher gerne bestätigen wird.

    Grüetzi
  • Gilt meine ZÜP eigentlich vor Gericht als Beweismittel, wenn mich jemand als nicht zuverlässig bezeichnet und ich den dann verklage? Ich finde das Ding echt praktisch. Könnte mir auch vorstellen, dass man bei einer Bewerbung um nen Job damit punkten kann, wenn man sie den Bewerbungsunterlagen beilegt... .

    Mann hab ich gelacht, als ich das Ding in Händen gehalten habe. Keine Ahnung, wonach die dieses Ding ausstellen. Ich gebe regelmäßig meine Steuererklärung viel zu spät ab, habe Punkte in Flensburg (2x Fahrverbot hatte ich auch schon). Streite mich vor Gericht mit meinem Vermieter und dem Staat. Meine Strafzettel zahle ich auch oft erst an der Tür....... .

    Und psssst - ich bin schonmal viel zu tief geflogen.

    Möchte mal wissen, ob ich ne "Unzuverlässigkeitsbescheinigung" bekomme, wenn man dieses Ding nicht besteht. Die wär noch cooler finde ich. Das Ding würde ich sofort als Attest für alles Mögliche hernehmen. :-))

    Grüße,
    Da Mowa
  • Man unterscheidet: Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis...wenn es sich "nur" um ein Fahrverbot handelt, bleibt Deine SPL davon unberührt. Wenn es allerdings ein Entzug der Fahrerlaubnis ist, liegt der Fall anders, und Du dürftest auch nicht fliegen. Ein Fliegerkamerad, dem das gleiche passiert ist, hat sich erkundigt, dem ist es so gesagt worden.


    Gruß,


    Volker

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