Haagi14 schrieb:
Jeder lernt und jeder muss Erfahrungen machen. Erfahrungen in 4000 ft und in 500 ft.
Was hat dich denn geritten. Du holst einen 6 Monate alten Thread vor, behauptest der Stille zu sein und stiftest gleich Unruhe???
Egal. Zum Thema. Schon wieder....
Was für Erfahrung sammelst du in 500ft? Mir geht in dieser Höhe jedenfalls der A*** auf Grundeis, es sei denn ich habe in dieser Höhe bereits meine Landekonfiguration fertig und die Piste in Sicht.
Anstatt Sprüche wie "Es gibt die, die Fliegen und die, die darüber sprechen" in deiner Ausbildung zu lernen, solltest du dir lieber das Thema Sicherheit ans Knie tackern.
Wenn der Motor deiner Maschine auf 500ft anfängt zu mucken, was er ja darf, wie wir alle wissen, kannst du gar nicht so schnell Unterhosen wechseln, wie du sie voll hast.
Bei mir gibts kein Flug unter 2000ft AGL ausser bei Start und Landung!!! Aber jeder wie er will...
Steve
OsramBulb schrieb:... Mir geht in dieser Höhe jedenfalls der A*** auf Grundeis, es sei denn ich habe in dieser Höhe bereits meine Landekonfiguration fertig und die Piste in Sicht....
Bei mir gibts kein Flug unter 2000ft AGL ausser bei Start und Landung!!! Aber jeder wie er will...
Steve
OsramBulbWas für Erfahrung sammelst du in 500ft?
Keine Frage, Spass macht das sicher.
Ich denke auch, dass da ein Unterschied ist, in einer verlassenen Gegend über den Strand oder Fluss in einer Höhe von max. 1m zu "fliegen" oder in 500ft AGL einen Spazierflug über den Schwarzwald oder die City.
Steve
Es sind unbeschreibliche Momente, und man kann die Gedanken was wäre wenn nicht wirklich ausblenden, aber der Motor läuft und Du kannst irgendwann die Ängste überwinden mit viel Respekt gehst Du dann runter von fast 500 ft auf Bodenkontakt oder eben nur leicht darüber.
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blue skies
dieZwei
Also ich halte mich immer, wirklich immer daran:
Überlandflüge in einer geringeren Höhe als 600 Meter (2000 Fuß) über Grund
oder Wasser dürfen unter Beachtung der Vorschriften der Absätze 1 und 2
angetreten oder durchgeführt werden, wenn die Einhaltung sonstiger Vorschriften und Festlegungen nach dieser Verordnung, insbesondere dieEinhaltung der Luftraumordnung nach § 10, der Sichtflugregeln nach § 28
oder von Flugverkehrskontrollfreigaben, eine geringere Höhe erfordert.
Will aber niemanden belehren oder bevormunden.
Ich hoffe, der war gut......
Rüdiger
rlippok schrieb:
Du bist noch nie in Italien mit einem UL geflogen, oder?
OK, dort sieht es gesetzlich natürlich anders aus. Trotzdem auch gleich weniger sicher.
Ich muss gestehen, dass ich noch nicht in Italien geflogen bin, weiss aber auch nicht, ob ich das möchte. Keine Ahnung, was die Italiener sich dabei denken.
Steve
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