Tiefflug?

Forum - Luftrecht
  • UL-Peter schrieb:
    Höhe bedeuted Sicherheit. Dem ist wohl nix hinzuzufügen...
    Im Prinzip ja, nur

    1. manche Einsätze kann man aber nur aus niedrigen Höhen durchführen und

    2. ist es nicht gleichgültig welchen Typ man verwendet hinsichtlich Übersichtlichkeit, Performance (Steigleistung, Langsamflug und Gleitzahl)

    3. stimmt das wetterabhängig nicht automatisch, siehe sinnvolle Ausnahmen der Mindestflughöhenregelung.

    In "Genehmigungen zum Unterschreiten der Mindestflughöhe" (in Ö heißt das so) wird -siehe 2.- daher neben den Piloten auch Augenmerk auf die Flugzeugtype gelegt.

  • Scoobydoo schrieb:
    Hey,

    du darfst sogar bis auf 150 m ( 500ft ) über GND runtergehen, sofern du über ländlichem Gelände bist.

    ...


    Gruß Dirk


    So weit mir bekannt ist, stimmt das nicht so ganz, bzw. nicht uneingeschränkt. So bald du außer Sichtweite des Platzes bist, gilt dein Flug als Überlandflug und du musst die 2000′ einhalten.


    Oder habe ich in meiner Ausbildung das was falsch verstanden?


    Eric

  • Eric schrieb:

    Scoobydoo schrieb:
    Hey,

    du darfst sogar bis auf 150 m ( 500ft ) über GND runtergehen, sofern du über ländlichem Gelände bist.

    ...


    Gruß Dirk


    So weit mir bekannt ist, stimmt das nicht so ganz, bzw. nicht uneingeschränkt. So bald du außer Sichtweite des Platzes bist, gilt dein Flug als Überlandflug und du musst die 2000′ einhalten.


    Oder habe ich in meiner Ausbildung das was falsch verstanden?


    Eric

    Hallo Eric,

    eine gute Frage, die ich aber gerne an Michael (FD) weitergeben wollen würde.
  • Ja is klar..


     


    Das Fliegeraas ist noch keinen Meter vom Boden weggekommen aber will schon in Baumwipfelhöhe Sondereinsätze fliegen...


    Wie wärs erst mal mit ner Flugstunde in Platzrundenhöhe?


     

  • Hallo Fliegeraas,


    langsam , tief kreisen und die Aufmerksamkeit als PIC auf ein Ziel am Boden gerichtet---  ist ganz schlecht. Lese bitte in der Ausgabe Aug.11 im Fliegermagazin die Unfallakte.  Da ist so ein Fall beschrieben. Wir Flieger  nennen das Verwantenbesuchskurve.


    Könnte aber leicht auch Vermistensuchkurve heißen. 


    Grüße


    Peter  

  • Scoobydoo schrieb:
    eine gute Frage, die ich aber gerne an Michael (FD) weitergeben wollen würde.

    Och nö, hamwer schon öfters durchgekaut. Z.B. hier. Die Rechtslage ist ziemlich eindeutig.


    Michael

  • @ Scooby: Das mit dem Halbwissen bezog sich auf die 500 / 1000 ft Aussagen, lt. Definition ist alles was über die Entfernung vom Startplatz hinausgeht, aus der man den Platzrundenverkehr noch beobachten kann ein Überlandflug.

    Abgesehen davon, dass Flüge in 500ft saugefährlich sind, nicht nur über bewohntem Gebiet...

    Solange Wetter oder Luftraumordnung einen nicht zu tieferem Fliegen zwingen sind 2000 ft quasi immer das Minimum.

    Um auf die 500 ft. nochmal zurück zu kommen, bei einem Gleitwert von 1:10 den z.B. eine C42 hat, ständen dir bei Motorausfall im Geradeausflug(!) und durchgängig exakten Einhalten der Optimalgeschwindigkeit 5000 ft, d.h. 1500 Meter Strecke bis zum Touchdown zur Verfügung.

    In dieser Zeit musst du
    1) Die eigentliche Situation realisieren
    2) Ein Landefeld suchen
    3) eine passende Landeeinteilung vornehmen und die Windsituation eruieren
    4) den Vogel möglichst weich aufsetzen ohne mit Hindernissen zu kolidieren

    Viel Glück!
  • kernel schrieb:
    lt. Definition ist alles was über die Entfernung vom Startplatz hinausgeht, aus der man den Platzrundenverkehr noch beobachten kann ein Überlandflug.


    Ist es nicht gerade umgekehrt? Laut Definition ist alles was über die Entfernung vom Startplatz hinausgeht, aus der man den Platzrundenverkehr nicht mehr beobachten kann ein Überlandflug.


    Der Hintergrund dieser gesetzlichen Definition ist aber weniger das Einhalten bestimmter Flughöhen als die Pflicht zum Wetterbriefing.


    Michael

  • FD: Genau das hab ich doch geschrieben, "Ist alles das was über die Entfernung hinausgeht aus der..."

    Die Definition habe ich erwähnt, weil sich der Absatz 3, der 2000ft als Höhe nennt auf den Begriff Überlandflug bezieht, und der in dem "Flugvorbereitungsparagraphen" definiert wird.
  • ???


    Michael


    PS: Da das Forum nun offenbar und Gott sei Dank weiterlebt, möchte ich Markus freundlich bitten, vielleicht mal etwas an der doch recht marginalen Suchfunktion der Seiten zu tun. Vielleicht lässt es sich dann vermeiden, dass sich die Themen mit steter Regelmäßigkeit immer wiederholen.

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