truxxon schrieb:
Im Zweifel muss der "Flugleiter" also obige Gefahren konstruieren, um die notwendigen ...
Die Frage war, ob der Flugleiter Papiere kontrollieren darf.
Ich glaube wir sind uns einig, dass ein Flugleiter an einem Sonderlandeplatz das nicht tun, sowie er überhaupt so wenig wie möglich in den Platzverkehr eingreifen sollte. Aber im Falle X könnte er schon...
Du hast aber völlig recht, das ist dann eine Frage des persönlichen Auftretens.
"Den Charakter eines Menschen erkennt man erst dann, wenn er Vorgesetzter geworden ist." Erich Maria Remarque (1898-1970) (Im Westen nichts Neues)
Michael
HAllo nani,
danke für diesen Tipp, genau das habe ich mir auch erhoft.
Es gibt halt eben die §-Genauen und die die Kreativen. Wahrscheinlich brauchen wir Sie Beide.
Das ist so bei den Fliegern wie im echten Leben.
Die Kreativen kommen allerdings weiter.......
Grüße und Danke an ALLE die mir geantwortet haben.
Grüße
Peter
QuaxC42 schrieb:
Es gibt halt eben die §-Genauen und die die Kreativen. Wahrscheinlich brauchen wir Sie Beide.
Soisses, denn ohne Kenntnis der genauen Vorschriften kann man sie auch nicht erfolgreich umgehen!
Michael
Hallo Michael,
Daumen hoch. So is es.
Im nächsten Leben werde ich Rechtanwalt. Bis bald PPR bei Euch oder in Höxter.
Grüße
Peter
QuaxC42 schrieb:
Bis bald PPR bei Euch oder in Höxter.
Komm' doch in 3 Wochen erst mal mit nach Conneforde.
Michael
truxxon schrieb:
....aber der FLUGLEITER ist als solches zunächst nur Vertreter des privatwirtschaftlichen Platzes und als solches hat er keine öffentlich-rechtlichen Befugnisse. DIE hätte er, wenn die regionale Luft...Behörde in der Funktion des Flugleiters auch den Beauftragten für Luftaufsicht installiert.
Hörst schrieb:Letzteres muss ich mir merken, der ist gut!!! :)truxxon schrieb:
....aber der FLUGLEITER ist als solches zunächst nur Vertreter des privatwirtschaftlichen Platzes und als solches hat er keine öffentlich-rechtlichen Befugnisse. DIE hätte er, wenn die regionale Luft...Behörde in der Funktion des Flugleiters auch den Beauftragten für Luftaufsicht installiert.
Ist so nicht richtig. ...
Wie sagte schon der italienische Bademeister: "Eine ital. Badeordnung in den Händen eines deutschen Bademeisters ist eine tötliche Waffe". Genau so ist das auch mit dem Flugleiter und seiner Flugplatzbenutzungsordnung bzw. Flugleiteranweisung.
Grüetzi
Das dürfen BfL (Beauftragter für Luftaufsicht) und SfL (Sachbearbeiter für Luftaufsicht) sowie bei Gefahr im Verzuge natürlich auch Polizeibeamte. Alle diese Personen können sich durch amtliche Dienstausweise, die von der Landesluftfahrtbehörde oder Polizei ausgestellt sind, ausweisen.
Das zweite wäre: Sofern dieser Jemand nach Zuweisung der Piste gelandet ist, wer darf dann seine Papiere kontrollieren?
Sofern in der AIP - und ich gehe mal von einem Sonderlandeplatz aus, der auch in der AIP zu finden ist - nichts anderes geregelt ist, kann man selbstverständlich eine PPR-Anfrage auch über Funk stellen.
truxxon schrieb:Hi Truxxon,
Ich kenne jetzt Sukram nicht wirklich detaillierter, aber ich kann mir grad A. bis G. im Hinblick auf Sukram kaum wirklich vorstellen. Aber: Manchmal täuscht man sich ...
Truxxon
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