e30alex schrieb:
Hallo zusammen,
Da ich ja erst seit vorgestern offiziell Pilot bin und da auch noch nicht die erfahrung habe, wie ist so ein Durchflug einer Kontrollzone oder Anflug auf einen Tower Platz zu handhaben? Muss man da zwingend ein Flugfunkzeugnis haben, oder kann man das auch mal mit der normalen Funkerlaubnis, die man so mit der UL Ausbildung erhält, durchfliegen (Transponder muss an Board und an sein?!) und wie sieht Funk und Flugaktivität da aus?
Gruß, Alex.
wosx schrieb:
Die UL-Lizenz enthält quasi eine eingeschränkte "Flugfunk-Erlaubnis" nur für unkontrollierte Lufträume.
Das ist natürlich nicht korrekt, sonst dürfte ein SPLer ohne BZF ab 2500 GND bis FL 100 gar nicht funken.
Michael
FlyingDentist schrieb:In unserer UL Lizenz ist überhaupt nichts enthalten was etwas mit einer "Flugfunk-Erlaubnis" zu tun hätte.wosx schrieb:
Die UL-Lizenz enthält quasi eine eingeschränkte "Flugfunk-Erlaubnis" nur für unkontrollierte Lufträume.Das ist natürlich nicht korrekt, sonst dürfte ein SPLer ohne BZF ab 2500 GND bis FL 100 gar nicht funken.
Michael
wosx schrieb:Hallo wosx,
Also BZF ist Pflicht für Kontrollzonen-Einflug. BZF II genügt. Die UL-Lizenz enthält quasi eine eingeschränkte "Flugfunk-Erlaubnis" nur für unkontrollierte Lufträume. Wie der Funk in der Kontrollzone abläuft, lernst Du im BZF-Kurs Deiner Flugschule, das bieten die meisten an. Die Sprechgruppen sind z.T. dieselben, es kommen aber einige neue dazu. Das Verhalten ist auch anders. Du entscheidest nicht wie an Info-Plätzen selbst was Du tust, wo der Flugleiter nur informatorisch am Funk ist. In der Kontrollzone gibt der Fluglotse Freigaben und Anweisungen, die Du zu befolgen hast.
Transponder ist gesetzlich keine Pflicht für Kontrollzonen. Allerdings können die Lotsen frei entscheiden, wem sie eine Einflug-Freigabe geben. Bei verkehrsreichen Kontrollzonen wird in der Regel ein Transponder vorausgesetzt. Bei Kontrollzonen an kleinen Plätzen ohne Luftraum C drüber ist ihnen das aber oft egal. Für den Einflug in eine Kontrollzone reicht übrigens Mode C, da es ja keine gesetzliche Pflicht ist, folglich die Pflicht für Mode S auch nicht greift. Ist einer der noch verbliebenen Anwendungsfälle, wo ein alter Transponder Mode C nützlich ist.
FlyingDentist schrieb:wosx schrieb:
Die UL-Lizenz enthält quasi eine eingeschränkte "Flugfunk-Erlaubnis" nur für unkontrollierte Lufträume.Das ist natürlich nicht korrekt, sonst dürfte ein SPLer ohne BZF ab 2500 GND bis FL 100 gar nicht funken.
Michael
flightlevel schrieb:..oder vielleicht eher "hours of operation unspecific" und nicht "geschlossen während der Ferien" ;-)HX heisst zeitweise aktiv. (holiday x-ray).
Hey Maxmobil,
da gebe ich Dir natürlich vollkommen recht und behalte mir den Schalk im Nacken ... :-)
Hallo fly96,
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