LuftraumD(HX)

Forum - Luftrecht
  • e30alex schrieb:
    Hallo zusammen,

    Da ich ja erst seit vorgestern offiziell Pilot bin und da auch noch nicht die erfahrung habe, wie ist so ein Durchflug einer Kontrollzone oder Anflug auf einen Tower Platz zu handhaben? Muss man da zwingend ein Flugfunkzeugnis haben, oder kann man das auch mal mit der normalen Funkerlaubnis, die man so mit der UL Ausbildung erhält, durchfliegen (Transponder muss an Board und an sein?!) und wie sieht Funk und Flugaktivität da aus?

    Gruß, Alex.

    Also BZF ist Pflicht für Kontrollzonen-Einflug. BZF II genügt. Die UL-Lizenz enthält quasi eine eingeschränkte "Flugfunk-Erlaubnis" nur für unkontrollierte Lufträume. Wie der Funk in der Kontrollzone abläuft, lernst Du im BZF-Kurs Deiner Flugschule, das bieten die meisten an. Die Sprechgruppen sind z.T. dieselben, es kommen aber einige neue dazu. Das Verhalten ist auch anders. Du entscheidest nicht wie an Info-Plätzen selbst was Du tust, wo der Flugleiter nur informatorisch am Funk ist. In der Kontrollzone gibt der Fluglotse Freigaben und Anweisungen, die Du zu befolgen hast.

    Transponder ist gesetzlich keine Pflicht für Kontrollzonen. Allerdings können die Lotsen frei entscheiden, wem sie eine Einflug-Freigabe geben. Bei verkehrsreichen Kontrollzonen wird in der Regel ein Transponder vorausgesetzt. Bei Kontrollzonen an kleinen Plätzen ohne Luftraum C drüber ist ihnen das aber oft egal. Für den Einflug in eine Kontrollzone reicht übrigens Mode C, da es ja keine gesetzliche Pflicht ist, folglich die Pflicht für Mode S auch nicht greift. Ist einer der noch verbliebenen Anwendungsfälle, wo ein alter Transponder Mode C nützlich ist.
  • wosx schrieb:
     Die UL-Lizenz enthält quasi eine eingeschränkte "Flugfunk-Erlaubnis" nur für unkontrollierte Lufträume.

    Das ist natürlich nicht korrekt, sonst dürfte ein SPLer ohne BZF ab 2500 GND bis FL 100 gar nicht funken.


    Michael

  • FlyingDentist schrieb:
    wosx schrieb:
     Die UL-Lizenz enthält quasi eine eingeschränkte "Flugfunk-Erlaubnis" nur für unkontrollierte Lufträume.

    Das ist natürlich nicht korrekt, sonst dürfte ein SPLer ohne BZF ab 2500 GND bis FL 100 gar nicht funken.


    Michael

    In unserer UL Lizenz ist überhaupt nichts enthalten was etwas mit einer "Flugfunk-Erlaubnis" zu tun hätte.
    Das Ausbildungs- und Prüfungsfach ′Flugfunk′ berechtigt uns zu nichts.

    Ein Blick in die Flukfunkverordnung (FlugfunkV) zeigt wie es u.a. für die Luftsportgeräte geregelt ist:

    § 1 Allgemeines
    (1) Zur Ausübung des Flugfunkdienstes bei Boden- und Luftfunkstellen der Bundesrepublik
    Deutschland bedarf es eines gültigen Flugfunkzeugnisses.
    (2) Ausgenommen hiervon ist die Ausübung des Flugfunkdienstes
    1.bei Luftfunkstellen an Bord von Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen,
    soweit sie nicht in Lufträumen der Klassen B, C und D betrieben werden;

    usw.


    Gruss Horst
  • wosx schrieb:

    Also BZF ist Pflicht für Kontrollzonen-Einflug. BZF II genügt. Die UL-Lizenz enthält quasi eine eingeschränkte "Flugfunk-Erlaubnis" nur für unkontrollierte Lufträume. Wie der Funk in der Kontrollzone abläuft, lernst Du im BZF-Kurs Deiner Flugschule, das bieten die meisten an. Die Sprechgruppen sind z.T. dieselben, es kommen aber einige neue dazu. Das Verhalten ist auch anders. Du entscheidest nicht wie an Info-Plätzen selbst was Du tust, wo der Flugleiter nur informatorisch am Funk ist. In der Kontrollzone gibt der Fluglotse Freigaben und Anweisungen, die Du zu befolgen hast.

    Transponder ist gesetzlich keine Pflicht für Kontrollzonen. Allerdings können die Lotsen frei entscheiden, wem sie eine Einflug-Freigabe geben. Bei verkehrsreichen Kontrollzonen wird in der Regel ein Transponder vorausgesetzt. Bei Kontrollzonen an kleinen Plätzen ohne Luftraum C drüber ist ihnen das aber oft egal. Für den Einflug in eine Kontrollzone reicht übrigens Mode C, da es ja keine gesetzliche Pflicht ist, folglich die Pflicht für Mode S auch nicht greift. Ist einer der noch verbliebenen Anwendungsfälle, wo ein alter Transponder Mode C nützlich ist.

    Hallo wosx,

    aus praktischer Sicht ist Diene Antwort richtig. Du bist nur auf zwei Spitzfindigkeiten reingefallen. Zum einen ist auch der Echo-Luftraum kontrolliert. Für VFR-Flüge ist die Freigabe in "E" aber automatisch erteilt, wenn die Wetterminima gegeben sind. Diese Regel ist für Prüfungen nicht uninteressant. In "Echo" darf ein UL-Pilot ohne BZF funken.
    Hörst hatte dein "quasi" nicht gelesen. Oder nicht gesehen, daß es auf der UL-Lizenz einen Eintrag "Sprchfunkberechtigungen" gibt. Der zwar überhaupt nichts mit einer "Flugfunk-Erlaubnis" zu tun hat, aber trotzdem den "Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Flügen nach Sichtflugregeln" erlaubt.
    Auch für die Verwendung des alten "Charlie"-Transponders in einer Kontrollzone gibt es in der Welt der Internet-Foren und Fliegercafes spitzfindige Regelauslegungen, die sagen "verboten". Wird aber trotzdem gemacht.

    Aber wie gesagt, in der Praxis ist Deine Aussage richtig.

    Tobias
  • FlyingDentist schrieb:
    wosx schrieb:
     Die UL-Lizenz enthält quasi eine eingeschränkte "Flugfunk-Erlaubnis" nur für unkontrollierte Lufträume.

    Das ist natürlich nicht korrekt, sonst dürfte ein SPLer ohne BZF ab 2500 GND bis FL 100 gar nicht funken.


    Michael


    Dann präzisiere ich: Die UL-Lizenz enthält eine eingeschränkte "Flugfunk-Erlaubnis" für diejenigen Lufträume, in denen VFR-Verkehr keine Freigabe benötigt.
  • flightlevel schrieb:

    HX heisst zeitweise aktiv. (holiday x-ray).


    ..oder vielleicht eher "hours of operation unspecific" und nicht "geschlossen während der Ferien" ;-)
  • Hey Maxmobil,


    da gebe ich Dir natürlich vollkommen recht und behalte mir den Schalk im Nacken ... :-)

  • Hallo

    Ich muss das Thema nochmal "aufwärmen".

    Bin heute in Konstanz gestartet und wollte in Richtung Osten den Bodensee überfliegen und dazu die Kontrollzone Friedrichshafen queren. Also fragte ich bei Friedrichshafen Turm an, ob die Kontrollzone D aktiv ist, laut ICAO Karte GND-4500 (HX). Bin dann ziemlich barsch vom Conrolller gefragt worden, wie ich denn wohl darauf käme, daß die Kontrollzone nicht aktiv wäre.

    Habe nochmal auf der Karte nachgesehen und hoffentlich auch keine NOTAM überlesen.

    Kann mir jemand den Sachverhalt erklären?
  • Hallo fly96,

    die Antwort steht in der AIP. Im Sommer ist die CTR von Montags bis Sonntags von 04:00 bis 21:00 aktiv.

  • Besten Dank Hips

    Habe bei HX bisher immer nur per Funk angefragt und nicht die AIP "befragt".

    MfG
    fly96
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