turboprop schrieb:
Weiß jemand was aus dieser Sache geworden ist?
Kann den letzten Satz jemand bestätigen?
Das Erprobungsprgromm, an dem 120 Motorschirmpiloten in Berlin/Brandenburg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen teilgenommen haben, ist nach zweijähriger Laufzeit bereits Anfang 2010 beendet worden. Seitdem besteht auch für diese Luftfahrzeuge wieder uneingschränkter Flugplatzzwang nach § 25 LuftVG. Eine erneute Lockerung oder gar dauerhafte Abschaffung dieser Bestimmung für Motorschirme, die dem Gesetz nach eigentlich "ganz normale (gewichtskraftgesteuerte) ULs" sind, ist z.Zt. nicht in Sicht.
Nach § 25 LuftVG gilt in der Bundesrepublik ein "Flugplatzzwang" für a l l e motorisierten Luftsportgeräte. Das schließt momentan auch noch die neuesten elektrischen "Starthilfen zum Thermikanschluss" von Gleitschirmen ein. Hier sollen allerdings die besonderen Bedingungen ( z.B. keine Möglichkeit bzw. Verbot des motorgetriebenen Streckenflugs) in Zukunft auch den Start an den üblichen Hängegleiterstartstellen möglich machen.
Michael
Für "elektrische Aufstiegshilfen" für Gleitschirme gibt es ab sofort ein Erprobungsprogramm. Sie gelten NICHT als motorisiert unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. max 50 dB, max 3KWH). Die Geländezulassung dafür läuft unter Vermittlg des DHV bei den Landesluftfahrtbehörden. Wahrscheinlich ist dann im allgemeinen ein praxisorientiertes Zulassungsprozedere zu erwarten. Abgesehen davon - wer die mal gesehen und NICHT gehört hat - bei einem Überflug in 50m Höhe ist fast nichts mehr zu hören. Für bisherige Elektrogleitschirme gilt das nicht - die sind lauter und auch nicht für den Thermikflug optimiert. Sie gelten weiterhin als UL.
Für Drachen ist das Erprobungsprogramm "motorlose" Startart Elektroaufstiegshilfe bereits positiv abgeschlossen und in eine legale Dauerlösung umgewandelt worden.
Viele Grüße aus dem mittleren Westen
Claus
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