Flugplatzpflicht für Motorschirme

Forum - Luftrecht
  • hat jemand schon was gehört, wie weit das mit der Befreiung von der Flugplatzpflicht für Motorschirme ist ?
  • Sollte das der Fall sein, werde ich zusätzlich auch noch Motorschrim machen und mir eine eigene Ausrüstung kaufen... Glaube ich :)
  • Hallo alle miteinander,


    zur Zeit läuft ein Erprobungsprogramm, soll heißen, dass eine ausgewählte Gruppe von Piloten mit besonderer Einweißung in die Regeln des Programms, ohne Flugplatzzwang fliegen kann. Ziel ist, herauszufinden welche Resonanzen es aus der Bevölkerung und der Behörden gibt, wenn Piloten sich sehr verantwortungsbewußt verhalten. Genaues kann man beim DULV erfragen. Ich jedenfalls habe das so mitgekriegt ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.


    Grüße aus Franken.

  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 3 Monate.
  • Hallo Lazysting und Surkram,


    genau mein Thema über das ihr da geschrieben habt.

    Ich möchte meinen SPL LL Schein 2009 machen. Ich hoffe dass das Erprobungsprogramm erfolg hat, da es natürlich eine riesen Erleichterung wäre.
    Es ist schon fast so wie Lazysing schreibt, desweiteren muß der Schirm dann  eine Kennung bekommen.
    So wie es jedoch zur Zeit aussieht wird es noch eine Weile dauern (2010) bis entschieden wird.

    ... aber dann ist man mit ca. 8000 bis 12000€  Flugfertig, vergleichsweis günstig

    Gruß Frank
  • Also bei uns hier in der Nähe ist so ne Lichtung. Und ich glaube, dass dort sowas änliches wie das Bermuda-Dreieck sein muss. Jedenfalls versagen den motorisierten Paraglidern an dieser Stelle ziemlich häufig die Motoren, so dass sie ne Außenlandung hinlegen müssen. Praktisch ist, dass zufällig auch immer das Auto der Piloten auf nem Parkplatz in der Nähe steht. ;-)

    Grüße,
    Da Mowa
  • Hallo,
    na das ist ja ein Zufall. Aber wie schon in der Theorie erwähnt, eine Sicherheitsaußenlandung dient zur Vermeidung einer Notlandung; wenn das Auto dann in der Nähe ist- wunderbar.


    MfG
    Frank
  • Kenne jemand der an dem Programm teilnimmt. Ist mit riesig viel Bürokratie und Kursen verbunden. Man muß z.B. so nen Naturschutzkurs besuchen. Und dann bekommt man wohl auch nur pro Bundesland die Genehmigung der Naturschutzbehörde.  Also so schön die Vorstellung auch ist, so richtig freies fliegen ist es leider immer noch nicht
  • Hallo,

    da kann ich dir nur zustimmen. Es ist aber ein Anfang.

    Grüße aus dem Emsland
  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 3 Jahre.
  • Weiß jemand was aus dieser Sache geworden ist?
    Der Thread ist ja schon paar Jahre alt.

    Bin in diesem Zusammenhang auch auf folgenden Satz in einem Wikipedia-Artikel gestoßen:

    "In Frankreich, Italien (dort jeweils ULM genannt), Schweden und Dänemark besteht – im Gegensatz zu Deutschland – für Ultraleichtflugzeuge keine Flufplatzpflicht, das heißt, es darf mit Einverständnis des Grundstückinhabers in Einzelfällen auf allen geeigneten Geländen gelandet werden. In Deutschland gilt die Befreiung der Flugplatzpflicht seit wenigen Jahren nur für ULs unter 250 kg MTOW."

    Kann den letzten Satz jemand bestätigen?
  • Pille schrieb:
    Kenne jemand der an dem Programm teilnimmt. Ist mit riesig viel Bürokratie und Kursen verbunden. Man muß z.B. so nen Naturschutzkurs besuchen. Und dann bekommt man wohl auch nur pro Bundesland die Genehmigung der Naturschutzbehörde.  Also so schön die Vorstellung auch ist, so richtig freies fliegen ist es leider immer noch nicht


    Nicht nur das alles. Die ganze Geschichte ist so anlegt, daß Leute mit Verstand für diese endlosen Gängeleien - die offensichtlich das offiziell implizierte Scheitern herbeiführen sollten, kein Interesse zeigten, worauf auch so argumentiet wurde: Ineteressenlosigkeit der Piloten.


    Also kann man es der ohne Not krankhaft regelwütigen Administration zurückzahlen, indem man mit meheren Motorschirmen gezielt PLatzrunden nomaler Teilnehmer verunmöglicht.


    Bei den normalen ULs ging das ja auch Ratzfatz, nämlich die Betriebgrenzen stiilschweigend und klammheimlich illegal nach oben zu erweitern, damit andere in der heiligen deutschen Platzrunde nicht behindert werden (können).


    Das war die Taktik, trotz eindeutiger Bauvorschriften ohne anzuecken an Hitec-ULs zu kommmen, z.B. indem die Mindestgrschwindigkeit ausgehebelt wurde: Staatl. Rechtsbruch eben wegen ansonsten selbsterschaffenen undurchdringlichen Vorschriftengestrüpps. Tolle Bananen-Republik hier! Denn das Luftrecht gilt nur für Piloten?


    Gruß hob

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