Hallo zusammen
Bin gerade am lernen und bin über folgendes zum Thema Luftrecht gestolpert:
- Fliegen mit aerodynamisch gesteuerten UL - auch bei gültiger Lizenz - darf nur, wer mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate nachweisen kann. In den 12 Sunden müssen mindestens 6 Flugstunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein (§ 45 LuftPersV). -
Was geht denn hier ab? Heisst das ich muss alle 24 Monate, eine Stunde mit einem Fluglehrer durch die Gegend fliegen? Solange ich die Lizenz verlängern möchte?
Gruss Steve
Wenn das so ist, halte ich das jedoch hingegen meiner sonst eher weniger lockeren Einstellung zur Ausbildung und dem Flugrecht für reichlich übertrieben. Wenn ich meine Erfahrung nachweisen kann (Flugbuch / Flugleiter) sollte das doch reichen. Muss doch beim Autofahren auch nicht alle 2 Jahre mit dem Fahrlehrer wieder eine Runde fahren (obwohl das bei manchen Autofahrern nicht schlecht wäre).
Wie ist das bei den Fliegern der ECCO-Klasse? Die haben diese Vorschrift sicher nicht, oder?
Gruss Steve
Aktuell sind 29 Besucher online, davon 1 Mitglied und 28 Gäste.