Ausschlüsse in der Kaskoversicherung

Forum - Luftrecht
  • Genauso war's.
    Die Versicherung hat gegenüber dem VN (Halter) geleistet und ist dann beim PIC (Charterer) in Regress gegangen. Der PIC hatte dabei sehr schlechte Karten, denn die Mühle war beim Unfall ca. 70 kg überladen und an der benötigten Startstrecke fehlten die entscheidenden Meter. Nach Auffassung des Gerichts, handelte der Pilot grob fahrlässig, als er die Maschine überladen hat und trotzt der nicht ausreichenden Startbahnlängenberechnung gestartet ist. Deshalb habe die Versicherung ihm gegenüber den Anspruch auf Schadenersatz, den sie mit Zahlung an den Halter zuvor erworben hatte.
    Er kam ja auch nicht richtig die Luft und hatte die TB 20? ziemlich verknittert. Erschwerend kam noch dazu, dass der PIC im Erwerbsleben sein Geld als Airlinerpilot verdient...


    Michael

  • FlyingDentist schrieb:

    Naiv heißt eigentlich "kindlich" "töricht" und wird von manchen, aber nicht von mir, gerne als liebliche Umschreibung für "dumm" oder "zurückgeblieben" benutzt.


    Du fliegst doch in Mühldorf, oder? Dann frag'doch mal nach, ob die Kasko der FK14, die seinerzeit traurigerweise in den Chiemsee gefallen war, anstandslos gezahlt hat. Der Untersuchungsbericht enthält nämlich Fakten, die eine Zahlungsverweigerung durchaus rechtfertigen könnten.
    Wenn meine Vermutung stimmt, kennste dann wenigstens auch einen Fall.


    Michael


    ..ja deine vermutung....GENAU DAS meinte ich ja mit meiner frage.... WEN KENNEN...
    bei diesen fall VERMUTEST du und KENNST den NICHT....


    seufz - manchmal ist das lesen wohl schwer....
    ich habe doch geschrieben ob "wer wen weiss... ich weiss niemand..."
    das wäre wenn ich dich frage ob du jemand (persönlich) kennst der 2,50 m gross ist....
    würde ich dich naiv betiteln nur weil du keinen kennst? hm.....egal hau a ei drüber (bitte dioxinfrei ;-))

  • vmaxpille schrieb:

    seufz - manchmal ist das lesen wohl schwer....



    Das stimmt natürlich. Vor allem, wenn sich in Deinen Ergüssen bisher kein einziger vollständiger und damit auch verständlicher Satz finden lässt.


    Michael

  • Hallo zusammen.

    Ich kenne jemanden wo die Vollkaskoversicherung aus besagten Grund (innerer Betriebsschaden) nicht bezahlt hat.
    Bei mir wurde die Schadensregulierung mit der Klausel
    3.1.5 die unmittelbar durch Fehlbedienung oder unmittelbar durch innere Betriebsvorgänge verursacht sind (Betriebsschaden) ausgeschlossen.
    Ich war guter Hoffnung den Schaden ersetzt zu bekommen. Nach Ablehnung zuerst stinksauer auf die Versicherung,
    hinterher beim genauen durchlesen des Vertrags ist mir das jetzt auch klar. Beim Abschluß des Vertrags habe ich diese Klausel glatt überlesen, wie so viele meiner Fliegerkameraden auch.
    Deshalb kann ich nur empfehlen die Verträge auch im Kleingedruckten zu lesen.

    Gruß Jörg
  • fk9flieger schrieb:
    Hallo zusammen.

    Ich kenne jemanden wo die Vollkaskoversicherung aus besagten Grund (innerer Betriebsschaden) nicht bezahlt hat.
    Bei mir wurde die Schadensregulierung mit der Klausel
    3.1.5 die unmittelbar durch Fehlbedienung oder unmittelbar durch innere Betriebsvorgänge verursacht sind (Betriebsschaden) ausgeschlossen.
    Ich war guter Hoffnung den Schaden ersetzt zu bekommen. Nach Ablehnung zuerst stinksauer auf die Versicherung,
    hinterher beim genauen durchlesen des Vertrags ist mir das jetzt auch klar. Beim Abschluß des Vertrags habe ich diese Klausel glatt überlesen, wie so viele meiner Fliegerkameraden auch.
    Deshalb kann ich nur empfehlen die Verträge auch im Kleingedruckten zu lesen.

    Gruß Jörg



    demnach scheint es also so zu sein, dass die von mir genannten Ausschlussklauseln wohl standardmäßig bei den Versicherungen aufgeführt sind?! Tja, dann bleibt die Frage: macht es überhaupt Sinn, die Kasko abzuschließen, denn wenn man mal ehrlich ist, befindet sich der Versicherer bei diesen Ausschlüssn in einer recht "angenehmen" Position, wird er sicherlich im Schadenfalle recht erfolgreich sein, mindestens ein Verschulden hinsichtlich der genannten Ausschlusskriterien nachzuweisen (die scheinen ja hin- und wieder recht erfinderisch zu sein..).


    Also doch Kasko kündigen und "privat" Rücklagen bilden?

  • Irre! Ich bin scheinbar abgemeldet, mein Betrag erscheint anonym und das gleich 2 Mal. :-)
  • schrieb:
    Pille, Du reitest darauf rum, "wer einen pers. kennt, der..."

    hi DAL4


    ICH reite ja nicht drauf rum - ES wurde drauf rumgeritten...


    it was just a question.............not more.....


    inzwischen kenne ich ja (virtuell) auch 2 die jeweils einen kennen (kicher - siehste schon gehts los...)


    und dass sich versicherungen eigentlich immer winden is ja aus schon aus buchhalterischen gründen klar....


    PILLE

  • schrieb:
    Pille, Du reitest darauf rum, "wer einen pers. kennt, der..."

    Das ist doch Haarspalterei!
    Ich muss keinen kennen ! Das sind Fakten, an denen rumzueiern überhaupt keinen Sinn macht.
    Das bringt nur genau die Unsicherheit, die hier zuweilen gefördert werden soll...

    Wenn die Ausschlussklausel im Vers.-Vertrag greift - und die Versicherung ist ggüb. der Versichertengemeinschaft fast dazu gezwungen - dann wird sie aus rein wirtschaftlichen Erwägungen nicht zahlen. und wird es ggf. auf einen Prozess ankommen lassen.
    Das schließt Kulanzregelungen im Einzelfall nicht aus aber dabei ist man abhängig vom Wohlwollen der Versicherung.

    Also:
    Im Zweifel Fachmann fragen und nicht alles glauben, was einige Leute glauben, zu wissen.
    Und: Kasko kündigen?
    Muss jeder selbst wissen, aber wenn der Schaden erst passiert ist, ärgert man sich tierisch, wenn mann gekündigt hat.

    na ja, nicht ganz, denn wenn per se schon fast alle möglichen Ursachen für einen Schadenfall vom Versicherer ausgeschlossen werden, dann nutzt ja die Versicherung nichts!


    In der Fliegerei scheint die (im Vergleich zur Kfz.-Versicherung) Entscheidung auf jeden Fall ein "wenig" komplexer. zu sein...

  • Nachdem unser Flieger etwas hart aufgesetzt hat, und der Versuch Durchstarten nichts mehr brachte,entstand Schaden am Prop, Tragfläche sowie Bugrad. Meldung an die Kasko, kurze Besichtigung durch den Sachverständigen und FD Vertragswewrkstatt und der Schaden wird behoben! Ich habe die Abwicklung dann auch der Werkstatt überlassen, somit rechnet die Versicherung direkt ab und ich muss von der Schlussrate nur dann meinen Eigenanteil zahlen. Wir hatten bei einer großen Versicherung gekündigt (wurde immer teurer), und gingen dann zu Herrn G. welcher vortrefflich, und wesentlich günstiger unsere CT versicherte. Nach 2 monatiger Versicherung dann der Schaden!
    Großes Lob und wir hoffen ab März wieder "abflugbereit" melden können.
  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 4 Monate.

  • FlyingDentist schrieb:


    CT Außenlandung mit Ringelpitz in hohem Getreidefeld wegen Motorausfall => Totalschaden VS € 40.000,-
    Die Untersuchungen des Versicherers haben ergeben, dass die Vergaserflansche des Rotax nicht i.O. (bekanntes Problem) und nicht gemäß der SI gewechselt waren bzw. die eingebauten waren "abgelaufen". Nach Auffassung des Versicherers liegt hier ein gravierender Wartungsmangel vor, den allein der Versicherungsnehmer zu veranworten hat. Da ein def. Vergaserflansch ursächlich einen Motorabsteller im Leerlauf verusachen kann - die Außenlandung erfolgte nämlich nach einem missglückten Lande- bzw. Durchstartversuch - hat der Versicherer die Zahlung verweigert.
    Ein Rechtsstreit ist anhängig.


    Update:
    Der Versicherer hat sich mit dem privaten Eigner und Halter der CT mittlerweile außergerichtlich geeinigt und eine befreiende Zahlung von € 26.500,- vorgenommen. Der Eigner hatte nämlich die Maschine zum Unfallzeitpunkt verchartert, so dass die Versicherung mit dem Argument der Leistungsfreiheit bei grober Fahrlässigkeit gegenüber dem Versicherungsnehmer gerichtlich wahrscheinlich gescheitert wäre. Wie üblich, musste der Versicherungsnehmer vor Erhalt der Zahlung eine Abtretungserklärung unterschreiben.


    Auf Basis dieser Abtretungserklärung hat nun der "Schmiermaxe" der CT einen Brief der Rechtsabteilung der Versicherung erhalten, in dem er mit Fristsetzung zur Zahlung der gesamten Schadenersatzsumme von  € 26.500,- aufgefordert wird, weil er für den eklatanten Wartungsmangel verantwortlich sei, der letztlich und ursächlich zum Schadensereignis geführt habe.


    Der "Schmiermaxe" ist verständlicherweise total geschockt und versteht die Welt nicht mehr, nicht zuletzt weil die geforderte Summe seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auch erheblich übersteigen würde.


    Michael

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