http://www.schmidtler.de/html/ht_allgemeines/fplatz.htm
Hat jemand schon mal versucht ein Gelände als Start-und Landemöglichkeit für sein Ul zuzulassen?Was habt Ihr für Erfahrungen gemacht?
...welche "erfahrungen" willst denn hören?
es gibt eigentlich nur genemigt oder nicht ;-)
grundvoraussetzungen sind ja klar:
-->zustimmung des grundstückeigentümers (für ein geeignetes gelände)
-->zustimmung der gemeinde / bürgermeister / gemeinderat / landratsamt etc (auf diese hast du sogar anspruch auf erteiling WENN eben die rahmenbedingungen passen...klar auslegungssache aber generell eben im einklang mit den anwohnern, natur etc)
-->zustimmung luftlandebehörde - obwohl die nur ausführendes organ sind und auch nicht verhinderen wenn die anderen punkte als ok angesehen werden können...
greets pille
Ich denke dass das größte Problem bei der Zulassung eines Grundstücks zur fliegerischen Nutzung eines Ul′s die Anwohner bzw. Gemeinde sein dürfte.Mich würde interessieren wie erfolgreiche Beispiele einer solchen Zulassung aussehen bzw. wo und wie man vorgegangen ist.
flightlevel schrieb:Ich denke dass das größte Problem bei der Zulassung eines Grundstücks zur fliegerischen Nutzung eines Ul′s die Anwohner bzw. Gemeinde sein dürfte.Mich würde interessieren wie erfolgreiche Beispiele einer solchen Zulassung aussehen bzw. wo und wie man vorgegangen ist.
...kommt natürlich auch drauf an ob du so nen platz wie den in metelen meinst oder einen zur rein privaten nutzung (100 starts und landungen pro jahr - also für dich das sonderlanderecht) beantragst...
da unterscheiden sich ja auch schon die anforderungen für die rollbahn (sicherheits-schutzstreifen etc)
also für nen öffentlichen platz einiges mehr an auflagen und auch klar die anwohner, die leider bei dem wort "motor" immer lärm assoziieren...allerdings JEDER traktor der sein feld bestellt - wesentlich länger und auch lautere geräusche von sich geben kann...
DAS ist leider am (segel)flugplatz königsdorf (am starnberger see) so - haben gras und asph-piste aber keinerlei chance auf genehmigung....schade denn da hätte ich nur 12 statt 118 km zum flugfeld.... :-(
wie gesagt - für (d)ein sonderlanderecht hast sogar anspruch auf erteilung der genehmigung(!!!) - O-Ton einer gemeinde bei der es solche plätze gibt
...siehe meine erste antwort.....
und ein "wollen wir hier nicht" ist kein argument in nem rechts-staat :-)
also wenn die klar argumentieren dass ein start pro tag (denn mehr wirst ja ned machen um deine 100 erlaubten ned auszureizen) unzumutbar wäre kannst glei lachen und das argument eines mähdreschers / maisernters anbringen...
wie gesagt.... die aussage der gemeinde (ned nur weil ich den kenne) sondern o-ton seiner unterlagen besagt eben das eine genehmigung auszustellen ist (wenn eben das drumrum passt)
also wenn du keine schule - kindergarten - schwimmbad oder anderes mit grosser menschenansammlung überfliegen möchtest oder auch kein naturschutzgebiet....sollte das klappen.....
am besten ist, du fragst mal bei deiner gemeinde / stadt etc nach ob es soetwas bei euch ned schon gibt - maybe tut es das und falls ja hast super karten :-)
good luck