vmaxpille schrieb:bungy3000 schrieb:
Wer den einen oder anderen Tip aus diesem Thread umsetzt, macht sich strafbar und verbaut sich seine Pilotenlaufbahn zunächst mal. Also besser anderweitig absichern!...mach bitte mal den erklärbär.....
eu is doch eu oder ned? SPL ist ja national und NUR in deutschland zu "machen" auch wenn du deine stunden in italien schrubbst - deine prüfüng wird vom DULV oder DAEC abgenommen...
newbie schrieb:Das hat nichts mit DULV oder DAeC zu tun. Der Ausbildungsleiter in den Verbänden entscheidet. Also wird dir nichts anderes übrig bleiben als dein "Glanzzeugnis" den Herren dort vor zu legen und deren "Urteil" abwarten.
Also sollte ich keine Probleme haben bei meiner Anmeldung beim DULV?
TobiasM schrieb:Das gilt für alle neuen Anmeldungen
Ich muss diesen Thread mal wieder ausgraben, da ich für mein Blog gerade eben einen Text zusammenschreiben wollte, in dem steht, was alles zur SPL-Ausbildung benötigt wird.
Dabei ist mir aufgefallen, dass seit Kurzem ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister vom DULV verlangt wird (siehe http://www.dulv.de/Dreiachser/Ausbi....ilot/K133.htm#Fussgaenger). Als ich mich im Februar angemeldet habe, war davon noch keine Rede und ich musste auch keinen Auszug nachsenden.
Jetzt wollte ich natürlich wissen, ob das beim DAeC und DULV einheitlich geregelt ist, da ich auf der DAeC-Homepage keine Angaben gefunden habe. Abgesehen davon interessiert mich als Flugschüler natürlich auch, ob ich da noch was "nachliefern" muss, nicht dass ich kurz vor der Prüfung bin und ich dann auf einmal doch noch so einen Auszug brauche...
Wisst ihr da was drüber?
Danke für eure Infos!
Grüße, Toby
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