NfL 2024-1-3240 Richtlinien für die Durchführung des Flugfunks auf Flugplätzen ohne Flugverkehrsdienste

Forum - Luftrecht
  • OkeP schrieb:
    - die Verwunderung fing an, als ich zu den ersten Wald & Wiesen- Landewiesen geflogen bin.
    ;-)

    In Speyer ist seit 4. Januar die RMZ aktiv.

    Komischerweise rufen alle immer noch Speyer-Radio und nicht Speyer-Information.

    Und die antworten noch so und keinen wunderts.

    Es meldet sich auch (noch) niemand aus der RMZ ab, sondern weiterhin von der Platzrunde....

    Wird das woanders auch so "locker" gehandhabt?

  • DerKomtur schrieb:
    In Speyer ist seit 4. Januar die RMZ aktiv.
    Solange das nicht in der AIP und in den Karten drin steht.... ??

    Achim

  • fl95 schrieb:
    Solange das nicht in der AIP und in den Karten drin steht.... ??
    Ich habe gerade mal mit Schwäbisch Hall verglichen, in beiden Karten ist ein RMZ eingezeichnet, aber es steht auch  "Schwäbisch Hall Information", aber "Speyer Radio" drin.

    Ich dachte eine RMZ bekommt automatisch ein "Information" ?

    Oder kommt die Tage ein Update für die Suchtflugkarte von Speyer?

    Die RMZ Speyer war bis 3.1.25 per Notam ausgesetzt, das neue ATIS immer noch bis 19.3.

  • Hallo

    soweit ich es verstehe, ist das Rufzeichen "Information" für Stationen die AFIS anbieten. Normalerweise gibt es das an VLP mit IFR-Verfahren die dazu auch eine RMZ haben. Aber eine RMZ zu haben heißt nicht unbedingt AFIS zu haben. Wahrscheinlich gab es deswegen noch keine Änderung des Rufzeichens.

    Grüße,

    R. 

  • Moin zusammen,

    eigentlich ist mir weitestgehend alles klar und ich finde, dass wir uns bei dieser NfL nur geringfügig umstellen müssen. Vermutlich wird es ohnehin Jahre dauern, bis aus "Piste 23 in Betrieb" ein "Empfehle Piste 23" wird. 

    In Gesprächen mit anderen Piloten kam es allerdings zu unterschiedlichen Auffassungen bzgl. zweier Punkte.

    1. Positionsmeldung während des initial calls:

    Meiner Meinung nach - und so wurde es hier auch beschrieben, sagt die NfL 2024-1-3240 eindeutig, dass unter einer Positionsmeldung eine Entfernung oder ein Ort zu sehen sind, nicht jedoch die Zeit bis zum Eintreffen am Flugplatz. Unter verschiedenen Gesichtspunkten können natürlich beide bzw. alle drei Informationen (Ort, Zeit, Entfernung) interessant sein. Es spricht sicher auch nichts dagegen zu sagen: "neun Meilen südlich, fünf Minuten entfernt" (oder ähnlich). In meinen Augen wäre es aber falsch, ausschließlich die Zeitangabe zu verwenden. Wie seht ihr das? 

    Bei dieser Fragestellung hat mein Fliegerkollege das Bundesamt für Flugsicherung (BAF) einbezogen, welches dazu mitteilt:

    "Die NfL 2024-1-3266, deren Herausgabe in den Zuständigkeitsbereich unserer Behörde fällt, bestätigt weiterhin die drei Möglichkeiten der Positionsmeldung: Zeit, Distanz und Ort. Dabei wird die Zeitangabe als besonders sinnvoll erachtet, da sie allen Verkehrsteilnehmern eine klare Vorstellung davon gibt, wann mit einer Änderung im Verkehrsaufkommen zu rechnen ist."

    Jetzt liegt mir die aktuelle NfL 2024-1-3266 nicht vor, wohl aber die aus 2023, in der ich einen solchen Passus nicht direkt finden kann. Höchstens indirekt könnte man ggf. folgern, dass es diese drei Möglichkeiten gibt. 

    Gem. NfL 2024-1-3240 würde mein initial call aber nun so aussehen:

    xy Radio
    eigene Kennung
    Muster
    Position (z.B. neun Meilen südlich) in Flughöhe 2000 ft
    zur Landung

    2. Phraseologie "erbitte Landeinformationen"

    Es besteht zwischen verschiedenen Piloten in meinem Umfeld eine Unstimmigkeit darüber, ob man sich an einem unkontrollierten Platz mit "erbitte Landeinformationen" oder mit der Absichtserklärung "zur Landung" melden sollte. Während der eine meint, dass man bei unkontrollierten Plätzen eigentlich "schon immer" Landeinformationen anfordert - und man diese auch nur erhalten würde, wenn man diese Phraseologie verwende, sagt der andere, dass man selbstverständlich auch Landeinformationen erhalte, wenn man sich mit "zur Landung" meldet. Außerdem kann ich persönlich nirgends in der NfL oder AIP die Phrase "Erbitte Landeinformationen" finden. Ich kenne es nur so, dass man sowohl an kontrollierten, als auch an unkontrollierten Plätzen die Phrase "zur Landung" verwendet (vorausgesetzt, das ist auch mein Vorhaben). Ein "zur Landung" am unkontrollierten Platz impliziert meiner Meinung nach die Aufforderung, Landeinformationen zu erhalten und ist, so denke ich, die korrekte Phraseologie. "Erbitte Landeinformationen" ist aus meiner Sicht natürlich auch nicht verboten, sofern man denn nicht landen möchte, aber halt Landeinformationen haben möchte. Die Meinungen könnten hier natürlich auseinander gehen. Auch hier hat ein Kollege Hilfe beim BAF angefordert, dieses schreibt dazu:

    "Gemäß NfL 2024-1-3266 ist die Verwendung der Sprechgruppe „Erbitte Landeinformation“ bei unkontrollierten Plätzen weiterhin korrekt. Bei kontrollierten Plätzen bleibt die Sprechgruppe „Zur Landung“ unverändert und leitet die Bewegungslenkung (z.B. Freigaben) durch den Tower (ATC) ein. Diese Regelungen haben sich nicht geändert."

    Falls möglich, wäre es prima, wenn mir jemand sagen könnte, an welcher Stelle der NfL 2024-1-3266 dies zu lesen ist.  Die aktuelle NfL liegt mir derzeit leider nicht vor und in der NfL-2023-1-2726 gibt′s die Phase offenbar nicht.

    Ehrlich gesagt widersprechen sich die Aussagen des BAF mit der neuen NfL 2024-1-3240 und sorgen bei mir gerade echt für Sodbrennen.

  • Feuerfresser schrieb:
    In meinen Augen wäre es aber falsch, ausschließlich die Zeitangabe zu verwenden.
    das war eigentlich schon immer falsch und wird mit der NfL nur klargestellt.
    Feuerfresser schrieb:
    Ehrlich gesagt widersprechen sich die Aussagen des BAF mit der neuen NfL 2024-1-3240
    worin genau siehst Du da einen Widerspruch? 

    Landeinformationen zu erbitten, ist ja nicht eine Anfrage zur Bewegungslenkung, eher ein "sachdienliche Hinweise bitte an mich"

    Persönlich sage ich aber schon lange nur noch "zur Landung", damit sich keiner dazu aufgefordert fühlt, in eine Lenkungsrolle zu fallen.

    Auch auf FIS finde ich "erbitte Verkehrsinformationen" als nicht sinnvoll, muss es doch eh mit "wenn möglich" beantwortet werden.

  • Steffen_E schrieb:
    Persönlich sage ich aber schon lange nur noch "zur Landung", damit sich keiner dazu aufgefordert fühlt, in eine Lenkungsrolle zu fallen.
    Und am besten noch direkt mit Landerichtung, also z.B. "...zur Landung auf der 27"
  • Steffen_E schrieb:
    In meinen Augen wäre es aber falsch, ausschließlich die Zeitangabe zu verwenden.
    das war eigentlich schon immer falsch und wird mit der NfL nur klargestellt.
    Ne wars nicht, einfach nur logisch.

    Weißt Du wie lange eine VL3 für 9 Meilen bis zum Platz braucht, ich nicht.

    Ich weiß aber wenn sie 5 Minuten meldet wann sie da wäre und das widerum würde ich selbst bei einem A380 wissen, nämlich 5 Minuten.

    Genauso dumm ist es einen Ort zu nennen, weiß ich wo Klein Kleckersdorf ist, nein weiß ich nicht.

  • Steffen_E schrieb:

    Feuerfresser schrieb:
    In meinen Augen wäre es aber falsch, ausschließlich die Zeitangabe zu verwenden.
    das war eigentlich schon immer falsch und wird mit der NfL nur klargestellt.

    Genau, so sehe ich das auch.

    Feuerfresser schrieb:
    Ehrlich gesagt widersprechen sich die Aussagen des BAF mit der neuen NfL 2024-1-3240
    worin genau siehst Du da einen Widerspruch? 

    Das BAF sagt, dass bei einer Positionsmeldung sowohl eine Zeitangabe, eine Ortsangabe oder eine Entfernung zulässig sind, die NfL 2024-1-3240 sieht hier lediglich Ort oder Entfernung vor.

    Die Phraseologie "erbitte Landeinformationen" konnte ich nirgends als gültige Phraseologie finden, das BAF meint aber, dass diese in der NfL 2024-1-3266 auftauche. Die NfL 2024-1-3240 sieht auch nur vor, dass man sich "zur Landung" meldet. 

    Das sind die Widersprüche zur Gesetzeslage - jedenfalls meiner Meinung nach.

    Landeinformationen zu erbitten, ist ja nicht eine Anfrage zur Bewegungslenkung, eher ein "sachdienliche Hinweise bitte an mich"

    Persönlich sage ich aber schon lange nur noch "zur Landung", damit sich keiner dazu aufgefordert fühlt, in eine Lenkungsrolle zu fallen.

    Auch auf FIS finde ich "erbitte Verkehrsinformationen" als nicht sinnvoll, muss es doch eh mit "wenn möglich" beantwortet werden.

    Der Dissens besteht ja darin, dass ein anderer Fliegerkollege meint, man bekäme keine Infos (wie z.B. die empfohlene Landerichtung), wenn man sich mit "zur Landung" meldet. 

    Mal anders gefragt: Kennt jemand eine Textstelle in der AIP oder in einer NfL, in der "erbitte Landeinformationen" als gültige Phrase im Flugfunk zu finden ist? Meine Suchfunktion geht da ins Leere. Ist das ggf. einfach nur "alte Schule"?

  • Postbote schrieb:
    Ne wars nicht, einfach nur logisch.

    Weißt Du wie lange eine VL3 für 9 Meilen bis zum Platz braucht, ich nicht.

    Ich weiß aber wenn sie 5 Minuten meldet wann sie da wäre und das widerum würde ich selbst bei einem A380 wissen, nämlich 5 Minuten.

    Genauso dumm ist es einen Ort zu nennen, weiß ich wo Klein Kleckersdorf ist, nein weiß ich nicht.

    Bei der Positionsmeldung kommt es meiner Meinung nach ein bisschen darauf an, was man mit ihr bezwecken will. Möchte ich dem Flugplatz mitteilen, wann ich dort bin, dann wäre natürlich eine Minutenangabe sinnvoll. Ich habe die Positionsmeldung aber auch immer so interpretiert, dass mehrere anfliegende Maschinen abschätzen können, wer sich gerade wo aufhält. Ich hatte schon häufiger die Situation, dass sich noch ein weiteres Luftfahrzeug "x Meilen nördlich) befunden hat. Damit lässt sich super abschätzen, ob der Kollege vor oder hinter einem ist. Beides hat irgendwo seine Daseinsberechtigung (Minuten / Entfernung). Wobei eine Minutenangabe in meinem Weltbild keine "POSITION" darstellt.

    Bei der Angabe eines Ortes ist es sinnvoll, sich auf Dinge zu beziehen, die allgemein bekannt sind, bzw. die auch in einer ICAO Karte ablesbar sind. Lokale Besonderheiten kennen dann auch nur die lokal ansässigen Piloten, nicht die externen.

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