Sonderfall Colmar-Houssen LFGA - CTR/Tower?

Forum - Luftrecht
  • Servus miteinander,

    da ich am Freitag zum ersten Mal in Colmar war, haben sich mir beim Heimkommen einige Fragen gestellt.

    • Colmar hat keine CTR und damit keinen kontrollierten Luftraum. Aber dennoch einen Tower. Auf welcher Grundlage werden hier dann die Anweisungen gegeben (die der Controller im richtigen Leben auch gegeben hat)?
    • Würde dafür nicht ein Luftraum D CTR benötigt?
    • Was ist die rechtliche Grundlage für so ein Sonderkonstrukt?
    • Oder sind die Anweisungen des Lotsen dann nur "Vorschläge", wie es zu machen sei?

    Ich habe die empfangenen Anweisungen dann natürlich entsprechend befolgt, man will ja ein guter Gast sein. Dennoch hat mich dieses "Konstrukt" etwas verwirrt. Kann jemand von euch etwas Licht ins Dunkel bringen?

    Merci beaucoup!

    Tobias

  • Hallo Tobias,

    will auch schon seit längerem mal nach Colmar fliegen, habe mich aber bis jetzt noch nicht so richtig getraut.

    Bist Du auf französisch angeflogen oder englisch?

    War′s schwierig oder entspannt?

    Gruß Playman

  • War total easy. Hab′s auf Englisch gemacht, Französisch wäre sicher auch gegangen, aber so konnte ich mich mehr aufs Fliegen konzentrieren :-)

  • Ich zitiere aus https://www.fliegen-in-frankreich.de/luftraumstruktur.html , die gesamte Webseite kann ich übrigens allen, die nach Frankreich fliegen wollen, empfehlen. Die meisten kennen es aber bereits.

    Kontrollierte Plätze ohne Kontrollzone

    Auch das gibt es in Frankreich (im Gegensatz zu Deutschland). Meist sind diese reine GA-Plätze, die aber aufgrund ihres Verkehrsaufkommen trotzdem einen TWR rechtfertigen. Beispiele sind Colmar (LFGA), Biscarrosse (LFBS), Muret (LFBR), Lognes-Emerainville (LFPL) und Toussus-Le-Noble (LFPN). Diese Plätze haben auch nicht mal eine ATZ, sondern liegen einfach im "normalen" Klasse G Luftraum. Das widerspricht eigentlich den EASA-Vorstellungen, so dass mittelfristig diese Konstellation ggf. verschwinden wird.

    Die gesetzliche Grundlage ist das Vorhandensein der Kontrollstelle TWR in AIP AD 2 LFGA.AD 2.18.

  • Ja... das 1. Mal in Colmar gings mir genauso. Anflugblatt HABEN und VERSTEHEN ist halt nicht dasselbe. Ich hatte mir nur gedacht: was maßt sich das Rindvieh denn an, und hab natürlich alles schön brav gemacht. Netter Funk und easy...  Zuhause hab ich nachgeguckt, Umpf!
    Oben links im Anflugblatt steht TWR, man muss halt nur hingucken.

    Mit TWR funken kannst Du (natürlich) EN und FR. Nur wenn TWR nicht besetzt ist (die Zeiten stehen weiter unten), dann gilt ′air-to-air nur FR′. Steht auch oben links.

  • @Naters, herzlichen Dank dafür :-) Dass da TWR steht, hab ich schon gesehen, nur machte mich eben stutzig, dass es eine Verkehrskontrolle ohne Kontrollzone gibt.


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