Hallo allerseits,
hier und da hat es sich ja herum gesprochen: Seit dem 01.07.2024 benötigt man für Flüge von Deutschland in die Niederlande keinen Flugplan mehr. Ich hatte dazu mal eine Ankündigung in niederländischer Sprache gesehen. Insgesamt scheint das Thema aber nicht sehr publik zu sein, ich kann jedenfalls im Netz keine gute Quelle dafür finden. Hat dazu jemand einen Artikel oder dergleichen, wo man sich die Bedingungen noch mal durchlesen kann?
Da vermutlich gleich die ersten User mit der niederländischen AIP wedeln: Ja, ich weiß.
Danke schon mal für die Hilfe.
Anbei ein Google übersetzter Text der AOPA NL
AOPA Niederlande hat große Anstrengungen unternommen, um die Verpflichtung zur Vorlage eines Flugplans für einen grenzüberschreitenden VFR-Flug von einem unkontrollierten Flughafen zu einem unkontrollierten Flughafen zu lockern.
Die Lockerung wurde im Regierungsanzeiger veröffentlicht und wird mit Wirkung vom 8. August 2024 im niederländischen AIP veröffentlicht. Siehe AIP ENR 1.10 1.1.1
LVNL berichtete kürzlich, dass es Piloten gibt, die die Lockerung bereits sehr breit nehmen und keinen Flugplan für einen VFR-Flug beispielsweise nach Dänemark erstellt haben. Das führt zu Problemen.
Für VFR-Flüge von oder nach einem Staat des Schengen-Raums ist kein Flugplan erforderlich, es sei denn:
Der betreffende Staat hat eine Flugplanpflicht für VFR-Flüge;
Der Flug durchquert den Luftraum eines Staates außerhalb des Schengen-Raums; oder
Die Vorlage eines Flugplans ist gemäß den Unterabschnitten 1, 3, 4 und 6 des Absatzes SERA.4001(b) der Verordnung (EU) Nr. 923/2012 obligatorisch.
Dieser letzte Punkt verdient eine Klarstellung. Sie müssen daher einen Flugplan einreichen an:
Jeder Flug oder Teil davon, der mit einem Flugsicherungsdienst zu erbringen ist;
Flüge innerhalb oder in Gebiete oder auf Strecken, die von der zuständigen Behörde benannt wurden, um die Bereitstellung von Fluginformationen, Alarmierung und Such- und Rettungsdiensten zu erleichtern;
Jeder Flug innerhalb oder in Gebiete oder auf Strecken, die von der zuständigen Behörde bestimmt wurden, um die Koordinierung mit geeigneten militärischen Einheiten oder mit Flugverkehrsdienststellen in benachbarten Staaten zu erleichtern, um zu vermeiden, dass zum Zwecke der Identifizierung möglicherweise abgefangen werden muss;
Jeder Flug, der nachts durchgeführt werden soll, wenn er in der Nähe eines Flugplatzes stattfindet.
In der aktuell gültigen eAIP Nederland steht, dass für jeden grenzüberschreitenden Flug ein Flugplan erforderlich ist.
https://eaip.lvnl.nl/web/2024-06-27-AIRAC/html/index-en-GB.html
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