Bananenbieger schrieb:
Von mir aus kann gerne weiterdiskutiert werden. Meine Frage wurde beantwortet, der Rest ist für die Leute, die es interessiert. ;-)
Das ist doch eine vernünftige Einstellung, oder etwa nicht??
Michael
FlyingDentist schrieb:Erlaubt ja, aber unschön!
Der Puristenthread:
Frage: "Ist es bei einem Readback eigentlich erlaubt, die Lfz-Kennung auch hinter den Readback zu nennen?"
Antwort: "Ja, siehe aktuelle Rechtsverordnung NfL I 229/09"
Antwort: "Danke"
Das sind drei Postings. Die 22 anderen Antworten sind also völlig überflüssig und könnten doch wegzensiert ääähhh -ignoriert werden.
Michael
pinguair schrieb:Ganz im Gegenteil,FlyingDentist schrieb:Erlaubt ja, aber unschön!
Der Puristenthread:
Frage: "Ist es bei einem Readback eigentlich erlaubt, die Lfz-Kennung auch hinter den Readback zu nennen?"
....
Michael
bungy3000 schrieb:Sieh mir nach daß ich richtigstelle:
Sehts mir nach, dass ich mir diesen Thread nicht komplett durchlese. Die Antwort auf die Frage des TS ist einfach:
(4) Das Rufzeichen ist grundsätzlich am Beginn der Meldung zu übermitteln. Eine
direkte Antwort auf eine Meldung kann durch das Rufzeichen beendet werden.
Quelle : NfL I 282 / 08 Nr. 6. Abs. 4
Lieber österreichischer Flugkamerad,
es scheint nun mehr als offensichtlich, dass Du den Inhalt der bundesdeutschen NfL I 229/09 überhaupt nicht kennst. Ich würde mich deshalb freuen, wenn Du Dich vor einer weiteren Antwort zunächst mit dem Inhalt dieser NfL in seiner Gesamtheit auseinandersetzen könntest, denn nur so wäre eine weitere Diskussion auf Augenhöhe überhaupt erst möglich und verhindert zusätzlich weitere unnötige Missverständnisse. Vielleicht kannst Du ja zwischen Deinen vielen Passagierflügen mit dem A320 und den Fototiefflügen mit der CTSW doch einmal die wenige Zeit dafür erübrigen.
Falls ja, wirst Du bei 8. mit der Überschrift "Bestätigen von Meldungen" unter anderem lesen können, dass auch Flugverkehrskontrollfreigaben dort unter dem Bergriff "Meldung" abgehandelt werden. Wenn es also unter dem von verschiedener Seite, nun schon mehrfach zitierten Punkt 6. 4 heißt, dass das Rufzeichen einer Luftfunkstelle grundsätzlich am Beginn der Meldung zu übermitteln sei, eine direkte Antwort auf eine Meldung aber auch durch das Rufzeichen beendet werden könne, so schließt das selbstverständlich auch Flugverkehrskontrollfreigaben ein!
Es bedarf also keiner Interpretation durch wessen Logik auch immer, einfaches, sinnerfassendes Lesen und Verstehen reicht hier völlig. Damit sollte dann aber auch für Dich die Fragestellung dieses Threads hinreichen beantwortet sein.
Es sei mir am Schluss noch die Bemerkung gestattet, dass ich Deine Herangehensweise, besonders aus der Sicht eines Berufspiloten, als wenig professionell bezeichen würde.
Michael
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