FlyingDentist schrieb:Aber doch! Gerne! Wenn Du die copy vorher gelesen hast, ob sie auch zu Deiner Argumentation passt ;-))PS: .....copy und paste ist hier nämlich nicht gern gesehen!
FlyingDentist schrieb:Der Absatz in der neuen NfL ist mit dem aus meiner alten Version immer noch identisch: Also keine Reihenfolge vorgegeben, sondern nur der Inhalt.
Wann das eigene Rufzeichen bei der Bestätigung einer Meldung gesendet wird ist völlig egal! Zur Info bitte mal in der NfL I 229/09 auf Seite 6 nachlesen.
maxmobil schrieb:
OB es eine entsprechende gesetzliche Bestimmung gibt bleibe ich derzeit schuldig, vielleicht finde ich sie ja noch; ich spreche ausdrücklich vom Zurücklesen von Freigaben, nicht von Meldungen.
Die NfL I 229/09 handelt dabei Flugverkehrskontrollfreigaben unter dem Oberbegriff "Meldungen" ab. Insofern ist im bundesdeutschen Luftraum unabhängig vom Typ der Meldung egal, wann das Rufzeichen übermittelt wird.
Michael
@cumulus, falls Du die NfL wirklich haben willst, müsstest Du mir schon Deine eMail-Adresse zukommen lassen, Sebastian hatte zumindest keine Probleme damit!
cumulus schrieb:Schlechtes Beispiel, bei der Antwort hat der Lotse garantiert keine Daten des IFR-Verkehr weil er ihn verloren hat. Und das kommt in der IFR-Fliegerei ungefähr so oft vor, wie'n Mike eine Freigabe fürn Charly-Durchflug in EDDM bekommt.
"xx0815, inbound yz...".
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