Eine Falle für aufgelastete ULs im Südwesten

Forum - Luftrecht
  • fliegerle schrieb:
    Das es nun aber Flugleiter gibt die das dann wohl kontrollieren…das ist ein anderes Thema. Muss das sein??
    An einigen Plätzen im Süden/Südwesten ist es so, dass der Flugleiter als Delegierter die Aufgaben der Luftaufsicht übernimmt, also zu stichprobenartigen Kontrollen verpflichtet ist. Es gibt dazu entsprechende Verträge, die auch die Häufigkeit der zu erfolgenden Kontrollen vorschreiben. Insbesondere aus Freiburg ist mir das z. B. bekannt, da wir dort selbst vor einer Weile kontrolliert wurden und mit dem Flugleiter dazu ins Gespräch kamen. Ich bin mir nicht mehr sicher, was er bzgl. der Häufigkeit sagte - ich meine, jeder 10. Flieger? Wobei er sicherlich einen gewissen Spielraum haben wird, was genau nun tatsächlich mit welcher Genauigkeit kontrolliert wird...

  • Aber eine Cessna 210 darf lauter sein, was soll dieser Schwachsinn?

    Am besten solche Plätze meiden, Freiburg gehört als erster Platz dazu.

    Gruß HG

  • Wenn ich also mit dem 600 kg LSA lande, darf ich auch wieder starten, obwohl dieses ausgewiesene 66 dB(A) hat. Nur als UL nicht. Sehr sinnvoll. Aber eben, wahrscheinlich hat man bei der Erstellung des Reglements noch nichts von 600 kg ULs gewusst.

    Geht gendern bei den Flugzeugen eigentlich auch? So nach dem Motto: heute bin ich ein LSA. (Ironie off)

    LG

  • Ich verstehe das Problem nicht. Wenn man seine Flugvorbereitung macht, siehst man doch in der AIP, dass man da nicht landen (und starten) darf. Wenn man das übersehen hat, ist man doch selbst schuld und ich halte es für bad airmenship sich dann hier auszuheulen und es auf die Platzbetreiber oder den Beauftragten für Luftaufsicht zu schieben. Ich fliege ja auch keinen Segelflugplatz an und heul rum, wenn ich dann Ärger bekomme. Ist wie mit dem zu schnellen Fahren - es geht, aber wenn man erwischt wird darf man zu Fuß gehen.

    Gruß Lucky

  • Das Problem ist, dass diese Einschränkung maximal bekloppt ist. Ich wäre nie auf die Idee gekommen, dass es sowas überhaupt gibt. Eine generelle Lärmbeschränkung verstehe ich ja noch, aber zu sagen, UL dürfen nicht so laut wie irgendeine olle Cessna sein, was soll das bitte??

    In Herten-Rheinfelden gibt es auch diese 60 db by the way.

    Chris

  • Doppelpost

  • Meine Vermutung ist tatsächlich, dass das halt vor Jahren schon in der Platzordnung stand, aber keine Relevanz hatte, weil ja eh _alle_ ULs diese Anforderung erfüllten. Und jetzt wird es halt wieder rausgekramt...

    Eine Antwort aus Freiburg steht noch aus.

  • Chris_EDNC schrieb:
    In Herten-Rheinfelden gibt es auch diese 60 db by the way.
    Ich habe versucht das nachzulesen. Steht aber nicht in der AIP?
  • mikemike schrieb:
    Ich bezweifle stark, dass Du einsitzig dort wegfliegen darfst. Bei meiner CT (600 kg) steht 66,4 db drin. Daran wirst Du gemessen. Das ist der einzige Nachweis.
    Was ist, wenn man zusätzlich ein älteres Lärmzeugnis aus der 472,5 kg Zeit mitführt? Oder das alte Kennblatt?

    Muss mit gleicher Motor und Propeller Konfiguration wie die aktuelle sein. Und der Hersteller darf mit der >472,5 kg Zulassung keine Änderungen vorgenommen haben, die die Steigleistung negativ beeinflussen. Gewicht können wir per Planung nachweisen.

    Ich lege eine Kopie des alten Lärmzeugnisses ins UL...

    Grüße

    Maik

  • Hallo Maik,

    ich glaube, die Antwort weißt Du selber ;-)

    Wenn Du mit 70 km/h durch die Ortschaft fährst, Dich keiner blitzt, bekommst Du dann eine Strafe?

    Happy landings

    Olaf

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