Halbkreisflughöhen / 1013

Forum - Luftrecht
  • ca-max schrieb:
    Himmel hilf!
    glaub ich auch...
    ca-max schrieb:
    Das Schielen auf europäisches Recht (SERA) ist hier unangebracht,
    Wie kommst Du da drauf? Bitte genaue Erklärung.

    Im besonderen mit SERA.5005 und wie Du meinst damit umgehen zu müssen.

  • rcepeda schrieb:
    Das AIP VFR definiert sie aber nur für VFR Flüge ab 5000′.
    Nach meinem Rechtsverständnis wird SERA.5005 (g) dadurch aber nicht in Gänze irrelevant, sondern müsste doch (zumindest teilweise) bestehen bleiben oder nicht?

    Denn die in der AIP VFR genannte "Ausnahme" bezieht sich doch ausschließlich auf Flüge mit Standard-Höhenmessereinstellung, richtig? Ist der Höhenmesser jedoch nicht (!) auf Standard gestellt, gibt die AIP VFR keine Regelung her. Demnach müsste dann aber doch auf jeden Fall SERA.5005 (g) gelten und die Halbkreisflugregel ab 3.000 ft GND einzuhalten sein...

  • sukram schrieb:
    Nach meinem Rechtsverständnis wird SERA.5005 (g) dadurch aber nicht in Gänze irrelevant, sondern müsste doch (zumindest teilweise) bestehen bleiben oder nicht?
    Ich nehme an, dass das AIP VFR eine Aktualisierung braucht, damit es deutlich in Einklang mit SERA ist.
  • @steffen und @sukram

    Es wird gern darüber hinweggelesen, dass die einschlägige SERA-Bestimmung (SERA.5005 Buchstabe g) mit der Formulierung beginnt:

    "Soweit in Flugverkehrskontrollfreigaben oder Vorschriften der zuständigen Behörde nichts anderes bestimmt ist", -  dann erst geht es weiter zu den ominösen 3000 ft.

    Die Einschränkung bedeutet nichts weniger, als dass die Europäische Bestimmung hier hinter die örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse zurücktritt, wie sie eventuell im Zuständigkeitsbereich einzelner Länder und Ämter vorliegen können. Was ja auch sinnvoll ist.

    Wir befinden uns also mit der Regelung der Flughöhen vollständig im Bereich des nationalen Rechts (Steffen!). Und dafür gibt es die Luftverkehrsordnung, hier besonders diesen Paragafen:

    "§ 35 Höhenmessereinstellung und Reiseflughöhen bei Flügen nach Sichtflugregeln
    (1) Die Höhen zur Einstellung des Höhenmessers für Flüge nach Sichtflugregeln werden von dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung festgelegt.
    (2) Bei Überlandflügen nach Sichtflugregeln in und unterhalb der nach Absatz 1 festgelegten Höhe hat der Luftfahrzeugführer den Höhenmesser unverzüglich nach Erreichen oder Unterschreiten dieser Höhe auf den QNH-Wert des zur Flugstrecke nächstgelegenen Flugplatzes mit Flugverkehrskontrollstelle einzustellen.
    (3) Bei Überlandflügen nach Sichtflugregeln oberhalb der nach Absatz 1 festgelegten Höhe hat derLuftfahrzeugführer den Höhenmesser unverzüglich nach Erreichen oder Überschreiten dieser Höhe auf 1 013,2 Hectopascal einzustellen (Standard-Höhenmessereinstellung).
    (4) Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung kann Abweichungen von den in Anhang SERA.5005 Buchstabe g der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 vorgeschriebenen Höhen festlegen."

    Diese Vorschrift ist vollständig, und sie hat auch keine Lücken, die durch irgendwelche Hilfsannahmen ausgefüllt oder überbrückt werden müßten (sukram!).

    Nach Festlegung des Bundesaufsichtsamts und veröffentlicht als NfL gilt für VFR: unterhalb 5000 ft QNH, oberhalb Standarddruck.

    Die Halbkreisflughöhen sind Flugflächen und können als solche nur mit QNE (Standard-Einstellung) geflogen werden. Unterhalb 5000 ft, also mit QNH-Einstellung, machen sie keinen Sinn.

    Freundliche Grüße

  • Alles i.O. und nichts widerspricht was vorher gesagt wurde.... bis zu diesem Punkt:

    ca-max schrieb:
    Die Halbkreisflughöhen sind Flugflächen und können als solche nur mit QNE (Standard-Einstellung) geflogen werden. Unterhalb 5000 ft, also mit QNH-Einstellung, machen sie keinen Sinn.

    Wo steht, in LuftVO oder irgendwo, dass Halbkreisflughöhen Flugflächen sind? Wäre es so, hätte man das in den USA nie anwenden müssen, da dort die Übergangshöhe bei 18.000′ liegt und darüber alles Luftraum A und kein VFR-Flug möglich ist.

    LuftVO §35 und §41 sagen nicht anderes als

    • die Übergangshöhe definieren wir,
    • oberhalb dieser Höhe fliegt man nach QNE, unterhalb nach QNH, und
    • SERA.5005 (g), SERA.5020 (a) und SERA.5025 (b) geben uns die Möglichkeit, von den dort festgelegten Reiseflughöhen abzuweichen, wenn wir es für nötig empfinden. Wir nehmen diese Möglichkeit an.

    Dort steht nicht, welche Werte für die Übergangshöhe oder die Reiseflughöhen gelten. Die Werte für die Reiseflughöhen sind ursprünglich im ICAO Annex 2 und dann im AIP jedes Landes angegeben, wie schon erwähnt. Sie sind gleich z.B. in Österreich (AIP Austria ENR 1.7, Seite ENR 1.7-4) , in Frankreich (eAIP France, ENR 1.7.5), in Spanien (AIP España ENR 1.7, Seite 1.7-3) und sogar in Deutschland (AIP IFR Deutschland ENR 1.7-2). Überall finden wir dieselbe Tabelle, die Reiseflughöhen und -flächen ab 1000′/FL010 definiert sowohl für VFR als auch für IFR.

    Irgendwie ist die einzige Abweichung das AIP VFR Deutschland, wo man die Höhen unterhalb der Übergangshöhe vergessen hat. 

    Wie kann man zwei verschiedene amtliche Veröffentlichungen (AIP IFR und AIP VFR) sich widersprechen lassen? Das verstehe ich nicht. Aber das heißt nicht, dass die Halbkreisfluregeln nur oberhalb der Übergangshöhe gelten.

    Grüße,

  • ca-max schrieb:

    Es wird gern darüber hinweggelesen, dass die einschlägige SERA-Bestimmung (SERA.5005 Buchstabe g) mit der Formulierung beginnt:

    "Soweit in Flugverkehrskontrollfreigaben oder Vorschriften der zuständigen Behörde nichts anderes bestimmt ist", -  dann erst geht es weiter zu den ominösen 3000 ft.

    Da machst Du aber den falschen Schluss. Nur weil die AIP erst ab 5000ft die Halbkreishöhen nennt, sind sie darunter nicht abgesagt.

    Damit gilt bis 5000ft SERA und darüber AIP, die wiederum im Einklang mit SERA ist. 

    ca-max schrieb:
    Die Halbkreisflughöhen sind Flugflächen und können als solche nur mit QNE (Standard-Einstellung) geflogen werden. Unterhalb 5000 ft, also mit QNH-Einstellung, machen sie keinen Sinn.
    das sieht SERA offensichtlich anders. Und wer bin ich, dass ich es besser weiss als SERA?
    rcepeda schrieb:
    Wo steht, in LuftVO oder irgendwo, dass Halbkreisflughöhen Flugflächen sind?
    Das ist sehr gut formuliert. Ist es nämlich nicht.

    Halbkreisflughöhen sind Flughöhen, nach denen geflogen wird.
    Selbstverständlich mit der in aktueller Höhe gültigen Höhenmessereinstellung. 

  • Steffen_E schrieb:
    Da machst Du aber den falschen Schluss. Nur weil die AIP erst ab 5000ft die Halbkreishöhen nennt, sind sie darunter nicht abgesagt.
    Und ich dachte schon, ich sei mit der Meinung bzw. Ansicht allein...
  • Steffen_E schrieb:
    Nur weil die AIP erst ab 5000ft die Halbkreishöhen nennt,

    Und zwar nur das AIP VFR. Das AIP IFR nennt sie sowohl für VFR als auch für IFR ab 1000′/FL010.

    Übrigens... ist es die AIP? Ich tendiere "das AIP" zu schreiben, weil Aeronautical Information Publication ein Begriff in einer Fremdsprache ist und für Wörter aus Fremdsprachen nutzt man immer "das". Und rein auf Deutsch wäre es sowieso das Luftfahrthandbuch, oder?

    Grüße,

    Rudy

  • rcepeda schrieb:
    weil Aeronautical Information Publication ein Begriff in einer Fremdsprache ist und für Wörter aus Fremdsprachen nutzt man immer "das"

    Aber klar macht man das - und zwar immer ohne Ausnahme, nachzulesen auch im Duden (oder steht da etwa was anderes?)

    DAS Mountain, DAS Computer, DAS Button, DAS Shake, DAS Burger, DAS Bike :D


    rcepeda schrieb:
    Und rein auf Deutsch wäre es sowieso das Luftfahrthandbuch
    Ich würde DAS publication eher mit DAS Publikation bzw DAS Veröffentlichung übersetzen ;)
  • rcepeda schrieb:
    Und rein auf Deutsch wäre es sowieso das Luftfahrthandbuch, oder?
    Luftfahrtveröffentlichung
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