Ins Ausland ohne eigenes BZF 1 ??

Forum - Luftrecht
  • Wie oft hat Truxxon es mal wieder auf den Punkt gebracht. :-))) Und Carlson ebenfalls.
    Gruss Stephan
  • Fliegen, das passiert durch Luft, Umströmung, Geldscheine und Leistung. Physikalisch kommt Funk in der Beschreibung nicht vor und es ist längst nicht so wichtig, wie es gerne dargestellt wird. Es sind Leute wegen IMC runtergefallen. Wegen Stalls, wegen trudeln, wegen Spritmangel, aber noch nie weil sie ohne BZF unterwegs waren.
    Stimmt. Wenn man genau nimmt, die Lizenz ist auch nur ein Zettel, der gar nichts mit dem physikalischem Fliegen zu tun hat. Komischerweise man wird bestraft wenn man den (und auch weitere) Zettel gerade nicht hat:

    http://www.dailymail.co.uk/news/worldnews/article-1279083/Fake-Swedish-pilot-Thomas-Salme-flies-Air-One-jets-13-years.html
  • Ohne BZF1 kann man ins Europäische Ausland fliegen kein Problem.Voraussetzung man hat ein UL-Flieger und kann sich mit der dortigen Flugsicherungunterhalten, ob es nun Landessprache oder Englisch ist.
  • Thomas-Neumann schrieb:
    Ohne BZF1 kann man ins Europäische Ausland fliegen kein Problem.Voraussetzung man hat ein UL-Flieger und kann sich mit der dortigen Flugsicherungunterhalten, ob es nun Landessprache oder Englisch ist.

    Wie kommst Du zu dieser Erkenntnis, bzw. wo kann man das rechtssicher nachlesen? Ist hier nicht die ICAO (internationaler Luftverkehr) zuständig?


    Tschechien z.B. verlangt von allen Piloten - auch von denen, die mit einem UL einfliegen und Kontakt zum Flugfunkdienst aufnehmen wollen/müssen- ein LP-Test Level 4. Das ist auch völlig ICAO-konform.


    Michael

  • Na Michael, er schrieb doch "kann man" und nicht "darf man". Und damit hat er ja recht. Denn mal ehrlich gesagt: wer nimmt sich die Zeit das zu kontrollieren? Ausser ein paar Schauermärchen habe ich von solchen Kontrollen noch nichts gehört. Entweder man kann es oder eben nicht... Oder?
    Gruss Stephan
  • Ja wenn man das sooo sieht, muss ich mich wohl fragen, warum ich noch meine Lizenzen erhalte, denn kontrolliert wurde ich in den letzten 10 Jahren nicht mehr.


    Michael

  • Sag ich doch, alles unnützer Papierkram... :-))
  • Hallo!
    .
    > Ist hier nicht die ICAO (internationaler Luftverkehr) zuständig?
    .
    Hmmm... Ich dachte, ULs seien immernoch jeweils
    national geregelte Sportgeräte...
    Natürlich können die Länder verfügen: bei uns auch ULs nur
    mit englischem Flugfunkzeugnis ... aber die ICAO selbst ist
    da aussen vor, denke ich - oder!?!
    .
    .
    BlueSky9
  • BlueSky9 schrieb:
    Ich dachte, ULs seien immernoch jeweils national geregelte Sportgeräte... 


    Völlig richtig. Nur wenn sie den nationalen Luftraum verlassen, sind sie eben nichts anderes als ziviler internationaler Luftverkehr. Und wie man mit dem umgeht, regelt in den ICAO-Staaten in erster Linie die ICAO. Die Zulassung des Heimatlandes spielt dabei eigentlich keine Rolle.
    So hat die ICAO z.B. gewissen Sprachanforderungen und Überprüfungskriterien für den Flugfunkdienst festgelegt, die übrigens nicht nur für Englisch, sondern für alle Sprachen gelten, die zur Flugfunkkommunikation benutzt werden, um eine reibungslose und sichere Verständigung zu gewährleisten.


    Michael

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