Ich habe die angeschrieben und gefragt: wie/wo bekomm ich eine Einfluggenehmigung, wenn ich mit einem "Microlight" einfliegen möchte. Auf der Genehmigung steht dann auch "Microlight".
Somit bin ich davon ausgegangen, dass so alles korrekt ist. Aber wahrscheinlich haben die keinen Unterschied zwischen Flugzeugen und UL gemacht. Müssen UL dann auch offiziell die Season-Card kaufen??? Beim letzten mal haben wir nix bezahlt.
Moin,
also, zu Dänemark, Schweden, Polen, Tschechien, Niederlande kann ich ein wenig sagen. In allen Ländern, mit Ausnahme Polens, sprechen die Contoler hervorragendes Englisch. Bei den Polen muss man etwas genauer hinhören, dann klappt′s dort auch gut mit der Verständigung. Und in allen Ländern sind nach unseren Erfahrungen die Contoler nett und hilfsbereit, was gleichermaßen auch für die Flugplätze gilt.
Nie, außer in Deutschland, bin ich kontrolliert worden oder musste mein BZF 1 usw. vorzeigen. Ich würde trotzdem nirgendwohin ins Ausland fliegen ohne BZF 1 + gültige Sprachprüfung Level 4, aber das muss jeder für sich selbst entscheiden, das hat für mich nichts mit "deutschen Obrichkeitsdenken" zu tun.
Ich weiß nicht, wenn wir einen Flugplan für einen Formationsflug aufgegeben haben, ob dies auf alle Piloten zutrifft, auf den leader aber immer, denn man sollte sich beim FIS des Landes anmelden.
Die Dänen sind i.d.R. hilfsbereit und unkompliziert, aber wehe, wenn du einen Fehler begehst und zufällig Polizei oder irgendwelche offiziellen Stellen davon Wind bekommen, da können die Dänen dann plötzlich deutscher als die Deutschen werden und "binden dir deinen Allerwertesten gaanz weit nach oben". Außerdem spiegelt sich das in der seltsamen Einfluggenehmigung wider, wie hier bereits berichtet und die auf größeren Flugplätzen wohl doch hin und wieder kontrolliert wird.
Übrigends: wo lasse ich meinen Level 4 in den SPL eintragen oder nehmt ihr eure Bescheinigung lose mit ???
Gruß
Hi Carlson, jo klar, das ist so, da hast du recht. Für mich gab es nur zwei Gründe, die Sprachprüfung zu machen.
Bei uns weiß doch niemand so richtig, ob das Ausland es genauso sieht, das wir als ULer keine Sprachprüfung benötigen. Und wenn man doch den PPL N bzw. später LAPL macht und die Sprachprüfung bis zum Ende dieses Jahres nicht hat, ist das gesamte BZF 1 verfallen und müsste komplett neu abgelegt werden. Also, was man hat, das hat man. Und wer das BZF 1 zukünftig bestanden hat, darf immer noch nicht englisch funken, denn auch für ihn gilt, vorher noch den Sprachtest zu bestehen. Bürokratie und Unvernunft pur.
Ansonsten ist mir der Level 4 sch.....egal, ich möchte nur das Fliegen genießen. Hat doch was: in 30 min. ist man von uns aus in Femoe, in 1:20 in Höganäs oder auch in Kolobrzeg.
Frage mich nur, wieso es dann möglich war, mir das BZF 1 in den SPL einzutragen.
Jürgen
Carlson, ich denke Du hast fast Recht. Aber nur fast. Ich verstehe das Luftrecht wie folgt:
1. Es gibt das ICAO übereinkommen. Alle Staaten verpflichten sich zugellassene Flugzeuge und Piloten mehr oder weniger gleich behandeln.
2. Es gibt aber auch Flugaparate, die ausgenommen sind. Zum Beispiel die ULs. Da ist jeder Staat an kein Völkerrechtliches Übereinkommen gebunden (kein ICAO, und in EU nicht mal EASA) und darf natürlicherweise beliebige Regelung anwenden. Ich betone - beliebige. Beispiele sind Schweiz - bis 2003 waren alle ULs verboten, jetzt sind nur bestimmte Dreiachser zugellassen. Nächstes Beispiel ist Österreich. Da gibt es auch keine UL Lizensen. Einzige ausnahme sind dt. UL Flieger mit DMxxx Kennzeichen.
Dieser Punt ist, ich denke, das wichtigste, was man meistens außer Acht lässt. Jeder Staat darf beliebiges verlangen bei ULs. Dland verlangt kein LP. Aber dass bedeutet nicht, das z.B. Polen oder wer auch immer das LP auch nicht verlangen darf. Ganz im Gegenteil, die dürfen verlangen was sie wollen, weil es eben kein Internationales Abkommen oder keine international annerkante Standarts für ULs gibt.
Die ULs sind grundsätzlich durch nationales Recht geregelt. Mein lieblings-Beispiel dafür ist Deutschland und Italien: in Deutschland ist es strengstens verboten tiefer als 500'zu fliegen. In Italien is es strengstens verboten höher als 500' (am WoE 1000') zu fliegen.
Daher, die pauschale Aussage, dass keiner wird in Ausland nach LP fragen stimmt einfach nicht.
Denke ich.
Carlson schrieb:
Hey Jürgen , mal ganz ehrlich und echt, das ist wirklich wirklich war, was ich sage: Der SPL braucht keine Sprachprüfung. Man kann sie dort auch nicht eintragen lassen.
Ob das wirklich so wahr ist?
GX hat in diesem Thread geschrieben:
...und noch 'ne Info zum Thema: ICAO-Language proficiency - ich hatte vor einigen Monaten den Level 4 (beim DAeC) absolviert.
Leider gab es bislang für unsereins ULer keinen Eintrag in die Sport-Piloten-Lizenz, sondern nur einen „DINA4 - Zettel“ auf dem in deutscher Sprache stand, dass man die Prüfung absolviert habe. Diese Praxis wurde durch das Ausland kritisiert.
Der DAeC hat daher kürzlich die Möglichkeit geschaffen, den Nachweis der Sprachfertigkeiten in einer geeigneteren Form als bislang zu bestätigen. Über die grundsätzliche Anerkennung dieser Bestätigung im Ausland macht der DAeC jedoch keine Aussagen. Es handele sich aber um eine Bestätigung durch eine vom Luftfahrtbundesamt anerkannte Sprachprüforganisation.
Der DAeC hat also nunmehr hierfür ein Luftfahrerschein-Format gewählt, welches Piloten ähnlich dem Beiblatt im PPL A mit sich führen können (zertifiziertes Beiblatt, das so klein ist, dass es in die SPL eingelegt werden kann).
Zur Ausstellung benötigt der DAeC eine Kopie der Prüfbescheinigung und der SPL.
Der DAeC hat den Preis für die Ausstellung auf 15 Euro festgelegt.
Ich gehe mal davon aus, dass Absolventen die den Test erst noch ablegen müssen, die 15 Euro nicht – so wie ich zusätzlich – werden entrichten müssen (sondern: Ausstellung im Rahmen der Prüfungsgebühren) – zu letzterem Punkt jedoch keine Gewähr.
Kitfox schrieb:genauso ist es! es hat nichts, aber auch gar nichts, mit "deutschen Obrichkeitsdenken" zu tun! Andere Länder, andere Sitten.Carlson, ich denke Du hast fast Recht. Aber nur fast. Ich verstehe das Luftrecht wie folgt:
1. Es gibt das ICAO übereinkommen. Alle Staaten verpflichten sich zugellassene Flugzeuge und Piloten mehr oder weniger gleich behandeln.
2. Es gibt aber auch Flugaparate, die ausgenommen sind. Zum Beispiel die ULs. Da ist jeder Staat an kein Völkerrechtliches Übereinkommen gebunden (kein ICAO, und in EU nicht mal EASA) und darf natürlicherweise beliebige Regelung anwenden. Ich betone - beliebige. Beispiele sind Schweiz - bis 2003 waren alle ULs verboten, jetzt sind nur bestimmte Dreiachser zugellassen. Nächstes Beispiel ist Österreich. Da gibt es auch keine UL Lizensen. Einzige ausnahme sind dt. UL Flieger mit DMxxx Kennzeichen.
Dieser Punt ist, ich denke, das wichtigste, was man meistens außer Acht lässt. Jeder Staat darf beliebiges verlangen bei ULs. Dland verlangt kein LP. Aber dass bedeutet nicht, das z.B. Polen oder wer auch immer das LP auch nicht verlangen darf. Ganz im Gegenteil, die dürfen verlangen was sie wollen, weil es eben kein Internationales Abkommen oder keine international annerkante Standarts für ULs gibt.
Die ULs sind grundsätzlich durch nationales Recht geregelt. Mein lieblings-Beispiel dafür ist Deutschland und Italien: in Deutschland ist es strengstens verboten tiefer als 500'zu fliegen. In Italien is es strengstens verboten höher als 500' (am WoE 1000') zu fliegen.
Daher, die pauschale Aussage, dass keiner wird in Ausland nach LP fragen stimmt einfach nicht.
Denke ich.
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