Ins Ausland ohne eigenes BZF 1 ??

Forum - Luftrecht
  • Ich habe die angeschrieben und gefragt: wie/wo bekomm ich eine Einfluggenehmigung, wenn ich mit einem "Microlight" einfliegen möchte. Auf der Genehmigung steht dann auch "Microlight".


    Somit bin ich davon ausgegangen, dass so alles korrekt ist. Aber wahrscheinlich haben die keinen Unterschied zwischen Flugzeugen und UL gemacht.  Müssen UL dann auch offiziell die Season-Card kaufen??? Beim letzten mal haben wir nix bezahlt.


     

  • Ich hab mal etwas rumtelefoniert. Hmm, streng genommen müßtest du die auch bezahlen. Es ist jetzt sone Sache. Es gab in den vergangenen zwei Jahren massive Luftraumverletzungen in Norge mit deutschen UL. Daher sind die jetzt wohl auch nicht mehr ganz so locker, wenn es um Uls geht. Am besten macht man sich vorher kundig bei den Jungs aus unserem hohen Norden. Die sind öfter mal da und kennen sich somit über die Norwegischen Gepflogenheiten besser aus.
    Wenn Du keinen kennst, dann ruf mal bei den Breezerleuten an. Die sind echt freundlich und haben sicher einen Tip, wie es am"vernünftigsten" geht.
  • Moin,


    also, zu Dänemark, Schweden, Polen, Tschechien, Niederlande kann ich ein wenig sagen. In allen Ländern, mit Ausnahme Polens, sprechen die Contoler hervorragendes Englisch. Bei den Polen muss man etwas genauer hinhören, dann klappt′s dort auch gut mit der Verständigung. Und in allen Ländern sind nach unseren Erfahrungen die Contoler nett und hilfsbereit, was gleichermaßen auch für die Flugplätze gilt.


    Nie, außer in Deutschland, bin ich kontrolliert worden oder musste mein BZF 1 usw. vorzeigen. Ich würde trotzdem nirgendwohin ins Ausland fliegen ohne BZF 1 + gültige Sprachprüfung Level 4, aber das muss jeder für sich selbst entscheiden, das hat für mich nichts mit "deutschen Obrichkeitsdenken" zu tun.


    Ich weiß nicht, wenn wir einen Flugplan für einen Formationsflug aufgegeben haben, ob dies auf alle Piloten zutrifft, auf den leader aber immer, denn man sollte sich beim FIS des Landes anmelden.


    Die Dänen sind i.d.R. hilfsbereit und unkompliziert, aber wehe, wenn du einen Fehler begehst und zufällig Polizei oder irgendwelche offiziellen Stellen davon Wind bekommen, da können die Dänen dann plötzlich deutscher als die Deutschen werden und "binden dir deinen Allerwertesten gaanz weit nach oben". Außerdem spiegelt sich das in der seltsamen Einfluggenehmigung wider, wie hier bereits berichtet und die auf größeren Flugplätzen wohl doch hin und wieder kontrolliert wird. 


    Übrigends: wo lasse ich meinen Level 4 in den SPL eintragen oder nehmt ihr eure Bescheinigung lose mit ???


    Gruß


     

  • Hey Jürgen , mal ganz ehrlich und echt, das ist wirklich wirklich war, was ich sage: Der SPL braucht keine Sprachprüfung. Man kann sie dort auch nicht eintragen lassen. Das ist auch völlig legal so. Das gilt sogar für Segel und Motorsegeler. Ihr dürft mit dem UL ganz legal ohne Sprachprüfung ins Ausland fliegen. Ihr braucht das nicht. Sie wird nirgendwo in die Lizenz eingetragen. Das wäre auch Urkundenfälschung, wenn das jemand machen würde. Du kannst dir nen Zettel ausstellen lassen, dass du diese Sprachprüfung gemacht hast. Vielleicht fühlst du dich damit besser, aber ist absolut in keinster Weise in irgend einem Land so anerkannt.  Ich schwör!!

    Sorry, ich höre mich an wie ne Platte mit Sprung, aber schaut ins entsprechende Luftrecht, ruft bei der EASA/LBA an, ihr müßt einfach damit leben. Das Leben ist wirklich manchmal viel einfacher, als ihr euch das vorstellen könnt. Ist das nicht herrlich???


    Cheers!
  • Hi Carlson, jo klar, das ist so, da hast du recht. Für mich gab es nur zwei Gründe, die Sprachprüfung zu machen.


    Bei uns weiß doch niemand so richtig, ob das Ausland es genauso sieht, das wir als ULer keine Sprachprüfung benötigen. Und wenn man doch den PPL N bzw. später LAPL macht und die Sprachprüfung bis zum Ende dieses Jahres nicht hat, ist das gesamte BZF 1 verfallen und müsste komplett neu abgelegt werden. Also, was man hat, das hat man. Und wer das BZF 1 zukünftig bestanden hat, darf immer noch nicht englisch funken, denn auch für ihn gilt, vorher noch den Sprachtest zu bestehen. Bürokratie und Unvernunft pur.


    Ansonsten ist mir der Level 4 sch.....egal, ich möchte nur das Fliegen genießen. Hat doch was: in 30 min. ist man von uns aus in Femoe, in 1:20 in Höganäs oder auch in Kolobrzeg.


    Frage mich nur, wieso es dann möglich war, mir das BZF 1 in den SPL einzutragen.


    Jürgen


     

  • Carlson, ich denke Du hast fast Recht. Aber nur fast. Ich verstehe das Luftrecht wie folgt:

    1. Es gibt das ICAO übereinkommen. Alle Staaten verpflichten sich zugellassene Flugzeuge und Piloten mehr oder weniger gleich behandeln.

    2. Es gibt aber auch Flugaparate, die ausgenommen sind. Zum Beispiel die ULs. Da ist jeder Staat an kein Völkerrechtliches Übereinkommen gebunden (kein ICAO, und in EU nicht mal EASA) und darf natürlicherweise beliebige Regelung anwenden. Ich betone - beliebige. Beispiele sind Schweiz - bis 2003 waren alle ULs verboten, jetzt sind nur bestimmte Dreiachser zugellassen. Nächstes Beispiel ist Österreich. Da gibt es auch keine UL Lizensen. Einzige ausnahme sind dt. UL Flieger mit DMxxx Kennzeichen.

    Dieser Punt ist, ich denke, das wichtigste, was man meistens außer Acht lässt. Jeder Staat darf beliebiges verlangen bei ULs. Dland verlangt kein LP. Aber dass bedeutet nicht, das z.B. Polen oder wer auch immer das LP auch nicht verlangen darf. Ganz im Gegenteil, die dürfen verlangen was sie wollen, weil es eben kein Internationales Abkommen oder keine international annerkante Standarts für ULs gibt. 

    Die ULs sind grundsätzlich durch nationales Recht geregelt. Mein lieblings-Beispiel dafür ist Deutschland und Italien: in Deutschland ist es strengstens verboten tiefer als 500'zu fliegen. In Italien is es strengstens verboten höher als 500' (am WoE 1000') zu fliegen.

    Daher, die pauschale Aussage, dass keiner wird in Ausland nach LP fragen stimmt einfach nicht.

    Denke ich. 

  • Carlson schrieb:
    Hey Jürgen , mal ganz ehrlich und echt, das ist wirklich wirklich war, was ich sage: Der SPL braucht keine Sprachprüfung. Man kann sie dort auch nicht eintragen lassen.


    Ob das wirklich so wahr ist?


    GX hat in diesem Thread geschrieben:


    ...und noch 'ne Info zum Thema:  ICAO-Language proficiency - ich hatte vor einigen Monaten den Level 4 (beim DAeC) absolviert. 


    Leider gab es bislang für unsereins ULer keinen Eintrag in die Sport-Piloten-Lizenz, sondern nur einen „DINA4 - Zettel“ auf dem in deutscher Sprache stand, dass man die Prüfung absolviert habe. Diese Praxis wurde durch das Ausland kritisiert.


    Der DAeC hat daher kürzlich die Möglichkeit geschaffen, den Nachweis der Sprachfertigkeiten in einer geeigneteren Form als bislang zu bestätigen. Über die grundsätzliche Anerkennung dieser Bestätigung im Ausland macht der DAeC jedoch keine Aussagen. Es handele sich aber um eine Bestätigung durch eine vom Luftfahrtbundesamt anerkannte Sprachprüforganisation.


    Der DAeC hat also nunmehr hierfür ein Luftfahrerschein-Format gewählt, welches Piloten ähnlich dem Beiblatt im PPL A mit sich führen können (zertifiziertes Beiblatt, das so klein ist, dass es in die SPL eingelegt werden kann).


    Zur Ausstellung benötigt der DAeC eine Kopie der Prüfbescheinigung und der SPL.


    Der DAeC hat den Preis für die Ausstellung auf 15 Euro festgelegt.


    Ich gehe mal davon aus, dass Absolventen die den Test erst noch ablegen müssen, die 15 Euro nicht – so wie ich zusätzlich – werden entrichten müssen (sondern: Ausstellung im Rahmen der Prüfungsgebühren) – zu letzterem Punkt jedoch keine Gewähr.

  • Kitfox schrieb:

    Carlson, ich denke Du hast fast Recht. Aber nur fast. Ich verstehe das Luftrecht wie folgt:

    1. Es gibt das ICAO übereinkommen. Alle Staaten verpflichten sich zugellassene Flugzeuge und Piloten mehr oder weniger gleich behandeln.

    2. Es gibt aber auch Flugaparate, die ausgenommen sind. Zum Beispiel die ULs. Da ist jeder Staat an kein Völkerrechtliches Übereinkommen gebunden (kein ICAO, und in EU nicht mal EASA) und darf natürlicherweise beliebige Regelung anwenden. Ich betone - beliebige. Beispiele sind Schweiz - bis 2003 waren alle ULs verboten, jetzt sind nur bestimmte Dreiachser zugellassen. Nächstes Beispiel ist Österreich. Da gibt es auch keine UL Lizensen. Einzige ausnahme sind dt. UL Flieger mit DMxxx Kennzeichen.

    Dieser Punt ist, ich denke, das wichtigste, was man meistens außer Acht lässt. Jeder Staat darf beliebiges verlangen bei ULs. Dland verlangt kein LP. Aber dass bedeutet nicht, das z.B. Polen oder wer auch immer das LP auch nicht verlangen darf. Ganz im Gegenteil, die dürfen verlangen was sie wollen, weil es eben kein Internationales Abkommen oder keine international annerkante Standarts für ULs gibt. 

    Die ULs sind grundsätzlich durch nationales Recht geregelt. Mein lieblings-Beispiel dafür ist Deutschland und Italien: in Deutschland ist es strengstens verboten tiefer als 500'zu fliegen. In Italien is es strengstens verboten höher als 500' (am WoE 1000') zu fliegen.

    Daher, die pauschale Aussage, dass keiner wird in Ausland nach LP fragen stimmt einfach nicht.

    Denke ich. 

    genauso ist es! es hat nichts, aber auch gar nichts, mit "deutschen Obrichkeitsdenken" zu tun! Andere Länder, andere Sitten.

    Auf Rückfrage beim LBA wurde mir bestätigt, dass rechtlich kein Verbot besteht, Personen zu prüfen, welche nciht von § 125 LuftPersV erfasst sind... eine Bescheinigung kann auch ausgehändigt werden. Allerdings werden die Bescheinigungen nur in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt, um bei den deutschen Stellen einen entsprechenden Lizeneintrag zu beantragen (bei Segelflug- und UL-Scheine nicht möglich....ich hatte gefragt, ob die Bescheinigungen nicht doch zweisprachig ausgestellt werden könnte, dann wäre das Problem gelöst). Die akzeptanz eines separaten Dokumentes als Sprachnachweises ist ALLEIN Sache der jeweiligen ausländischen Luftfahrtbehörde.
  • P.S. Das BZF I muss NICHT wiederholt werden! Das LP ist davon unabhängig, außer das ein BZF I oder AZF vorliegen muss. Wenn du später den LP machen willst, außerhalb der Übergangszeit (bis 31.12.2011), dann muss du ein ERST-Prüfung Language Proficiency machen.... kostet mehr und ist ggf. schwieriger.

    Auch, Wortlaut § 1 FlugFunkV,
    (1) Zur Ausübung des Flugfunk- und Flugnavigationsfunkdienstes
    (Flugfunkdienst) bei Boden- und Luftfunkstellen in der Bundesrepublik
    Deutschland
    bedarf es eines gültigen Flugfunkzeugnisses oder einer
    gleichwertigen Bescheinigung.

    Ausnahmen, Abs. 2:

    1. bei Luftfunkstellen an Bord von Freiballonen, Luftsportgeräten und
    Segelflugzeugen, soweit sie nicht in Lufträumen der Klassen B, C und D
    betrieben werden;

    also auch in Deutschland, wenn du als UL′er in ein Kontrollzone fliegen willst, brauchst du ein BZF!

    und weiter in § 14...

    (7) Gültige Flugfunkzeugnisse, die von einem Mitgliedstaat der
    Europäischen Union erteilt worden sind und zur Ausübung des Sprechfunks
    in englischer Sprache berechtigen, werden in dem vom jeweiligen
    Mitgliedstaat festgelegten Umfang allgemein und formlos anerkannt.

    Umgekehrt auch... also jedes Land entscheidet selbst, was annerkannt wird oder nicht.
  • Hi Hummingbird!

    Ja, Du hast es erfasst. Dein letzter Absatz ist auch sehr richtig, ist nur etwas am Thema vorbei bzw. könnte in diesem Zusammenhang für Verwirrung sorgen. Es ist natürlich ein BZF erforderlich, wenn Du in Lufträumen mit Flugverkehrskontrollstellen Einfliegen möchtest. Dafür reicht aber das BZF II, natürlich ohne LP.

    Es ist übrigens auch möglich, den LP ohne BZF 1 zu machen!?

    Hey und ich bleib dabei, man darf ohne weiteres ins Ausland fliegen, mit dem UL, ohne BZF (1 oder 2 und LP)!
    ... solange ihr von Lufträumen mit Flugverkehrskontrollstellen fern bleibt..... was im übrigen 99,8% alles UL-Flüge in Deutschland ja auch so der Fall ist. Warum wollt ihr alle nur im Ausland auf kontrollierten Plätzen runter?? Die schön Kleinen sind doch viel viel netter!! Nur um mit FIS zu sprechen, braucht man die LP ja auch nicht. Für Flüge mit Flugplan ist die LP auch nicht vorgeschrieben. Muß man überhaupt dafür Funkkontakt mit irgendwem haben?? Hab nirgendwo gefunden, dass das nötig sein sollte. Wichtig ist, den Plan am Zielort zu schließen und das geht mit dem Telefon ganz gut. Korrigiert mich, wenn ich da falsch liege. Wir haben ja ein paar Luftrechtcracks hier im Forum.
    Fliegen wir nicht nur auch deshalb mit dem UL, um diese Freiheit noch zu haben?? OK, sorry, ich hab von mir selbst auf andere geschlossen, das ist  natürlich mein Fehler.

    Habt Spass und genießt eure Hobby!
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