Ins Ausland ohne eigenes BZF 1 ??

Forum - Luftrecht

  • truxxon schrieb:


    Das ist wahrscheinlich genausoeine Falschmeldung wie die Ente, dass die LP eine EU Vorschrift sein soll.


    Insofern alle EU-Mitglieder auch ICAO-Mitgliedsstaaten sind, ist es dann doch irgendwie auch eine EU-Vorschrift. Nur mal so um die Ecke gedacht...


    Michael

  • QuaxC42 schrieb:

    hallo


    ich habe gehört das die französischen Piloten pauschal eim LP erhalten und gar keinen Test machen ?


    Von deutschen ATCler habe ich verlässlich gehört, das  die französischen und italienischen ATCler ihren level 6 automatisch ohne Prüfung zuerkannt bekommen haben. Dass Piloten eine pauschale LP ohne Test erhalten erscheint mir sehr unwahrscheinlich...

  • Da hätte ich jetzt mal ne Frage an die Runde.
    Brauche ich jetzt eine LP für mein BZF1 wenn ich mit meinem SPL ins nicht deutschsprachige EU Ausland fliegen will?

    Wen fragt man da am besten um ein belastbare Auskunft zu bekommen? Als ich vor zwei Jahren mein BZF1 gemacht habe, hiess es als SPLer brauche ich die LP nicht. Von dem was man inzwischen hört bin ich mir nicht mehr so sicher. Inzwischen habe ich sogar irgendwo mal gehört daß das BZF1 verfällt wenn man die LP nicht bis 2011 nachholt.

    Weiss da wer was? Cumulus vieleicht?
    Servus an alle,

    ich bin neu hier. Die Frage (s. oben) interresiert mich auch. Vor paar Monate beruhigte ein Herr aus LBA mich und meinte, dass die Inhaber der SPLizenz kein LP brauchen. Habe ich mitlerweile irgendwas verpasst? Ich kann nur diese Info bei DAeC finden:

    http://www.daec.de/aktuell/2010/01/Sprachkenntnisse.php
  • SPLer brauchen, genauso wie Segelflieger und TMGler (sofern im GPL eingetragen), KEIN BZF 1 bzw. Sparchprüfung. Gibt es auf den Verbandsseiten nachzulesen, ebenso im Luftrecht. Daher hat sich das LSGB auch schwer getan, die Sprachprüfung in die Lizenz ein zu tragen, weil, eben nicht gefordert und daher nicht vorgesehen. Es gibt nun eine schriftliche Bestätigung, das du an der SP teilgenommen hast. Ist interessant für diejenigen von Euch, die mal eine "Richtige" Lizenz machen wollen. Offiziell hat dieses Blatt Papier absolut keine Bedeutung. Ihr werdet als SPLer auch nicht nach der SP gefragt. Ihr werdet im Ausland überhaupt nicht nach einer Funksprechlizenz gefragt werden.

    Der Mist ist übrigens von den Franzosen angestoßen worden. (Ja Stephan, das ist tatsächlich so!) Der schlaue Franzmann hatte als EU-Minister im Verkehrsministerium diese schlaue Idee. Sicherlich kam diese "gute Idee" von seiner Frau..... die mal ganz nebenbei eine Sprachschule für so was betreibt... neiiiin, das hat nichts mit einer möglichen Vorteilnahme im Amt zu tun, neinnein.!

    So und jetzt noch mal für alle SPLer und damit ihr es versteht: Ihr braucht die SP NICHT! Macht die SP, wenn ihr noch mal nen PPL nachschieben wollt, ansonsten vergesst das alles. Fliegt schön ins Außland, aber fliegt einfach erstmal. Niemand wird euch jemals nach dem BZF fragen. Ich habs hier sicher schon mal geschrieben. Ich flieg seit 25 Jahren in Frankreich, Segelflug UL und Motorsegeler. Ganz sicher, ich kann kein Französisch, außer die allgemeinen Sprechphrasen, auch die hab ich hier schon mal beschrieben. Das langt. Wer möchte, dem kopiere ich mal das Deutsch/Französische Wörterbuch, was es mal irgendwann gab. Mehr braucht man nicht. Ich hab sogar mal explizit nach dem  Vorhandensein eines BZF1 in Frankreich nachgefragt. Die abfällige Antwort des Türmers war: Ihr Deutschen, ihr braucht wohl für alles eine Lizenz.... noch Fragen??  Sicher ist es toll und sinnvoll, wenn man es kann, aber dafür braucht man wirklich keine extra Lizenz. Wer sich eh für die Fliegerei interessiert, der macht das ganz locker nebenher. Interessante I-Netseiten zum üben gibt es zu genüge.

    Also, plant schöne Strecken fürs nächste Jahr und macht euch wegen der SP absolut keinen Kopp.

    Achja, die Italiener haben das ganz elegant gelöst. Alle mit BZF 1 haben die Muttersprache anerkannt bekommen. Da gibt es noch andere Staaten, die das so gemacht haben. Selbstverständlich waren wir Deutschen in der Umsetzung wieder "Vorbildlich" (ich könnt kot....)


    Grüße!
  • Hallo truxxon,


     


    die Haus und Hof- Nummer würde wohl eher keiner erzählen. Es erzählt hier ja auch keiner was sonst schon für Strafen gezahlt wurden, genauso wie keiner erzählt wenn er seinen Führerschein abgeben muß.


    Es ist genau so, wie Carlson es ausgeführt hat. Interessant ist es nur für Leute, die mal auf JAR-FCL erweitern wollen.

  • Ja, ja Carlson, anstossen tun die Franzosen einiges. Vorschriften gibt es in diesem Land vielleicht noch mehr als in Deutschland; Nur kümmert sich eben keiner drum, wenn′s Unsinn ist. Nicht mal die Rechtsprechung. Das ist ja das Schöne an diesem Land. Und selbstverständlich fragt Euch nie jemand im Ausland nach dem Quatsch. Obwohl in Singapour, Kuba und Nordkorea - und freilich Deutschland - kann ich mir das schon vorstellen.... :-))
    Wie schon gesagt: einfach fliegen gehen.
    Gruss Stephan
  • Stephan2 schrieb:
    Ja, ja Carlson, anstossen tun die Franzosen einiges. Vorschriften gibt es in diesem Land vielleicht noch mehr als in Deutschland; Nur kümmert sich eben keiner drum, wenn′s Unsinn ist. Nicht mal die Rechtsprechung. Das ist ja das Schöne an diesem Land. Und selbstverständlich fragt Euch nie jemand im Ausland nach dem Quatsch. Obwohl in Singapour, Kuba und Nordkorea - und freilich Deutschland - kann ich mir das schon vorstellen.... :-))
    Wie schon gesagt: einfach fliegen gehen.
    Gruss Stephan
    ...genau deshalb, nein nicht nur deshalb*, liebe ich Frankreich ja so;-)









    * Wein, Provence, Berge, Wein, tolles Wetter, das Meer, Wein, Enten, Pastis, das Essen, Petang, ach ja und den Wein natürlich nicht zu vergessen....
  • Hallo Carlson

    da muss ich dir widerspechen. Wenn Du mit dem UL nach Norwegen möchtest und den Einflug genehmigen willst, wirst Du nach dem BZF1 und/oder dem LP gefragt. Kannst Du das nicht nachweisen, bekommst Du keine Einfluggenehmigung (selber mitbekommen)

    Michael

     
    Carlson schrieb:
    SPLer brauchen, genauso wie Segelflieger und TMGler (sofern im GPL eingetragen), KEIN BZF 1 bzw. Sparchprüfung.
  • da muss ich dir widerspechen. Wenn Du mit dem UL nach Norwegen möchtest und den Einflug genehmigen willst, wirst Du nach dem BZF1 und/oder dem LP gefragt. Kannst Du das nicht nachweisen, bekommst Du keine Einfluggenehmigung (selber mitbekommen)

    Wenn man mit einem UL eine Grenze überfliegt, dann ist das Recht des Staates anzuwenden, in dessen Luftraum man einfliegt. Wenn Norwegen ein internationales VFR-Sprechfunkzeugnis und / oder ICAO-Sprachbescheinigung verlangt, dann muss das vorweisen können. UL-Vorschriften sind eben Landesrecht; und das kann in jedem Land anders aussehen.

    MfG
    Helmut
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