Ins Ausland ohne eigenes BZF 1 ??

Forum - Luftrecht
  • Quantil schrieb:
    Lachen die sich nicht einen Ast ?

    nein, wieso auch! Ich höre öfters Mike-Flieger mit FIS Englisch sprechen, was sollte auch degegen sprechen. Darüber hinaus muss ein PIC in einem UL ja nicht automatisch "nur" Inhaber eines SPL sein, oder??


    Michael

  • na, dann lege ich mal los - ich hatte noch keinen gehört.
    Danke
    Markus
  • cumulus schrieb:
    ausschließlich für die Kommunikation zwischen Boden- und Luftfunkstellen

    Ich hatte in dem anderen Thread auch schon nicht richtig nachvollziehen können, woraus Du das ableitest.


    Eine solche Reglementierung des Bord-zu-Bord-Funkverkehrs kann ich nämlich nicht erkennen.


    Michael

  • @ FD
    Ich hatte nicht abgeleitet. Die DFS hat auf Befragen an das bis dahin mir unbekannte Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung verwiesen. Das hat dann genau so geantwortet. Also nicht meine Interpretation, sondern amtliche Feststellung. 
    Zwischen zwei Extraktionen nachzulesen in dem gelinkten fred 
    P.S: Wenn ich eine zu weiche Quelle bin, frag nach. Hättest Du aber auch schon damals machen können.
  • cumulus schrieb:
    P.S: Wenn ich eine zu weiche Quelle bin, frag nach. Hättest Du aber auch schon damals machen können.

    Nein nein, ich vertraue Dir doch. Das BAF ist genauso wie der Fachausschuss nicht Teil der Legislative. Es gibt eine klare gesetzliche Regelung, die hier wieder mit für mich völlig aus der Luft gegriffenen Interpretationen versehen wird, die weder dem BAF noch diesem fragwürdigen Fachausschuss zustehen.


    Ich kann jedenfalls aus den zugänglichen Gesetzen und Rechtsverordnungen nicht ablesen, dass es eine Einschränkung für die Luft-zu-Luft-Kommunikation gäbe. Außerdem kann es überhaupt keine gezielte Funkkommunikation Luft-Boden-Luft geben, weil immer nicht angesprochene Teilnehmer mithören bzw. an nicht gemeinte (Luft-zu-Luft)Teilnehmer senden.


    Ich bin jedenfalls der Meinung, deratige Interpretationen haben keine Rechtsverbindlichkeit, es sei denn sie werden als NOTAM oder NfL veröffentlicht. Das ist bisher, genauso wie die "Anweisung" zur handschriftlichen Führung des pers. Flugbuches, nicht geschehen.


    Michael

  • @FD
    Ab wann etwas verbindlich verlautbart oder gar rechtsverbindlich veröffentlich ist, das zu beurteilen fehlt mir der Sachverstand. Aber wenn ich etwas höre von beauftragten Institutionen oder lese in Blättern von ebensolchen, dann registriere ich das mit Interesse. Obgleich natürlich ein bis zwei oder vier Richter das anders interpretieren können. Die anzurufen fehlt mir aber die Lust. 
    Solange es sich um Themen wie AtA für Motorflieger oder UL handelt ist die Auslegung vermutlich in der Praxis bar jeder Konsequenz. Aber bei der Einschätzung von Risiken sollte jeder die Umstände, in diesem Fall themengerechte Veröffentlichungen, kennen.
    Entspanntes Fliegen!

  • Die Bundesnetzagentur schreibt dazu:Die Frequenz 122,800 MHz ist weiterhin ausschließlich für den air-to-air Betrieb im Motorflug bestimmt.
    Ich sehe kein Wiederspruch..... Es heisst "im Motorflug" und nicht Motorflugzeuge.......und UL′s sind auch motorisiert
  • Hummingbird schrieb:

    Die Bundesnetzagentur schreibt dazu:Die Frequenz 122,800 MHz ist weiterhin ausschließlich für den air-to-air Betrieb im Motorflug bestimmt.
    Ich sehe kein Wiederspruch..... Es heisst "im Motorflug" und nicht Motorflugzeuge.......und UL′s sind auch motorisiert


    Na wenn Du den Text bis zum Ende liest, erkennst Du, dass die BAF die AtA Frequenz 122,80 MHz als nicht freigegeben für UL ansieht.
  • Und ich stell mich mal drauf ein, dass ich BZF 1 machen muss. Schluß!!


    Hoffnung, dass ich das schaffe hab ich aber wenig.


    Ich finds ziemlich schwer, diese ganzen Texte zu lernen.


    Ich habs erlebt, wie Leute durchgefallen sind und das sogar mehrmals


    und immer bei der Textübersetzung.


    Ich mach mir da nix vor und glaub, das ist ne Nummer zu hoch für


    mich alte Frau :-)

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