Ins Ausland ohne eigenes BZF 1 ??

Forum - Luftrecht

  • Hallo, ich hatte auch mal gedacht es würde reichen wenn der Co ein BZF hat. Das stimmt nicht. Der Pilot muß das haben was benötigt wird. Der Co darf zwar den Funk in englisch übernehmen wenn er die entsprechende Berechtigung hat, aber nur wenn auch der Pilot die Berechtigung dazu hat. Grundgedanke hierbei ist wohl, das der Pilot dem Funkverkehr sonst nicht folgen kann, und auf die Übersetzung des Co angewiesen ist. Hierbei kann es zu Übersetzungsfehlern kommen, insbesondere was Gespräche außerhalb der Phrasen angeht.
  • Ein Fußgänger mit AZF darf den Flugfunk in einem nach IFR fliegenden LFZ ausführen. Das nennt man "unterstützende Tätigkeit".
  • truxxon schrieb:
    Weiß nich ... Profi sabbel...

    Truxxon
    Ein "Profi" weiß, dass es in D-Land für solche Zwecke keine AtA gibt.
  • truxxon schrieb:
    Ja, lieber Cumulus. Du bist ja auch 150 nm Echo mit Westen und Insel geflogen ...

    Tätschel über den Kopf ...

    Truxxon
    METAR: Einem sinnvollen "Frägelchen" folgt das drollige Tiefdruckgebiet "Truxxon" mit Verständnisgrenzen unterhalb von null.
    TAF: Ich klink mich aus 
  • Frequenzen:
    Schaut mal in der AIP VFR Seite GEN 1-16 bzw. NfL I - 135/02

    122,800 ist das Bord-Bord Frequenz....
  • Hummingbird schrieb:
    122,800 ist das Bord-Bord Frequenz....

    ... im Motorflug. Es gilt immer noch rechtssicher zu klären, ob es eine legale Möglichkeit zur Bord-zu-Bord-Kommunikation beim Luftsportgerätefliegen gibt.


    Nach der NfL I 135/02 müsste es eigentlich die 120,975 MHz sein.


    Michael

  • Jetzt mal ne dumme Frage:

    Ich habe BZF 1 und möchte in naher Zukunft auch ins Ausland - nur habe ich bisher wenig Praxis mit der englischen Funkerei (Englisch an sich ist absolut kein Problem).
    Da ich eigentlich bei Überlandflügen immer bei FIS angemeldet bin, wollte ich in Zukunft halt auch mal Englisch funken.

    Lachen die sich nicht einen Ast ? Ernsthaft - hat jemand als UL Pilot schon Englisch mit FIS gefunkt ? Erfahrungen ? Ansonsten muss ich es wohl einfach mal ausprobieren ......

    Markus
  • Hummingbird schrieb:
    Frequenzen:
    Schaut mal in der AIP VFR Seite GEN 1-16 bzw. NfL I - 135/02

    122,800 ist das Bord-Bord Frequenz....

    Hier zu lesen
    Ein Auszug daraus.
    Die Bundesnetzagentur schreibt dazu:Die Frequenz 122,800 MHz ist weiterhin ausschließlich für den air-to-air Betrieb im Motorflug bestimmt. In begründeten Ausnahmefällen müssen Abweichungen davon im Einzelfall geprüft werden. zu 3.)Alle genannten Frequenzen für Hängegleiter-, Gleitflugzeug- und Ultraleichtflugzeugbetrieb, Segelflugbetrieb, Freiballonsport und Fallschirmsprungbetrieb sind ausschließlich für die Kommunikation zwischen Boden- und Luftfunkstellen
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