Steffen_E schrieb:Sind also mit eingezogenem FW 200 km/h in 4 m Höhe ok? Oder 250 in 2 m wenn das FW draussen ist? 😂
Hast Du aber die Frage gestellt, ob Du mit eingezogenem Fahrwerk mit 250 in 2m über die Bahn zischen darfst?
francop schrieb:Das ist wohl wahr. Aber soll man wirklich einfach jede faktisch falsche Behauptung von Trolls unkommentiert stehen lassen? Sollte dieses Forum nicht dazu dienen, Fragen richtig zu beantworten. Da kann man doch nicht einfach immer wieder diesen "Alles andere sind nur Meinungen und ich bin der der Recht hat"-Typen das Feld überlassen.
Sei kein Troll und füttere ebensolche nicht!
Chris_EDNC schrieb:faktisch komplett FALSCH
Mindestflughöhe 500 ft aus SERA an Flugplätzen nicht anwendbar ist, da für Überlandflüge gedacht
Chris_EDNC schrieb:auch FALSCH
ein LA ist grundsätzlich ein legales Manöver.
StevenOS schrieb:Völlig richtig, aber schon durch die Dokumentation wäre für fremde Leser die Chance da kritisch zu hinterfragen ob die Trollkommentare sinnvoll sind, oder?
Aber soll man wirklich einfach jede faktisch falsche Behauptung von Trolls unkommentiert stehen lassen? Sollte dieses Forum nicht dazu dienen, Fragen richtig zu beantworten
Das Muster ist ja stets das gleiche, eine anfänglich gute sachliche Diskussion wird letztlich durch einzelne absurdum geführt.
Fachlich gute fundierte Argumente wie z.b. von Raller gehen dann unter....das nimmt den Forum Qualität, find ich persönlich schade
...und irgendwo tief südlich sitz ein armer alter einsamer Troll und freut sich
StevenOS schrieb:Aha! Man lernt hier nie aus.
auch FALSCH
Chris_EDNC schrieb:Hm, es gibt kein "Luftamt Süd". Was soll das den sein? Eine Behörde oder was? Bei Google finde ich sowas leider nicht.
Luftamt Süd
PS: Der Luftflugleiter Ost hat mich gerade angerufen und gesagt, dass ich Recht habe.
Chris_EDNC schrieb:Bitte zeigen.
Das Luftamt Süd ist hier offensichtlich falsch informiert.
Bis dahin werde ich zu Deinen Dingen lieber nichts mehr sagen
Ach so, du meinst das "Luftamt SüdBAYERN"
Ja, wenn DU BEHAUPTEST, dass DIE DIR Recht gegeben haben, dann wirst du wohl Recht haben. Das MUSS DIR ja JEDER glauben, so ein stichhaltiger Beweis für deine Aussage.
Aber ich habe eine Mitteilung vom Innenministerium gesehen, da stand was anderes drin.
Nur mal so nebenbei,
vor Gericht wird nicht Recht sondern ein Urteil gesprochen und nur weil ein Rechtsanwalt eine Aussage welche Seiner Rechtsauffassung entspricht, muß das noch lange nicht die Rechtsauffassung des Richters sein denn wenn das so wäre, bräuchten wir ja keine Gerichte.
Wenn ich landen will und plötzlich rennt eine Horde Hasen über die Bahn und ich Vollgas gebe, möchte ich den Richter sehen welcher mich dafür bestraft, aber egal, ich kenne kein Forum wo sich dermaßen intensiv über solche Kleinigkeiten gestritten wird wie in diesem hier.
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