Ohwee,
das ist aber wieder ein ganz schlechtes Beispiel für die UL-Fliegerei, laßt Euch nur nicht
vom Forenmitglied "Himmelsstürmer" erwischen, der wartet schon mit Kamera, Bosch-Entfernungsmesser und Notizblock auf Euch.
Chris_EDNC schrieb:es gibt genügend Ordnungswidrigkeitsverfahren die bezahlt wurden.
Solange es da kein letztinstanzliches Urteil gibt…
Ein Gerichtsurteil brauchst Du dafür nicht, versucht nämlich keiner sich gegen zu wehren, weil aussichtslos.
raller schrieb:Seine Absichten klar zu kommunizieren ist good airmenship, das hilft dem Verkehr im Umfeld ungemein.
deswegen ist die Ankündigung eines low approach nicht relevant
Wenn ich ein LA oder LP fliegen werde, dann sage ich das vorher und jeder weiss Bescheid.
Chris
raller schrieb:Servus,Und ich bin mir nicht sicher, ob der Überflug zur Feststellung des Pistenzustandes tatsächlich im Luftrecht abgebildet wird.
In der Praxis muss dich ja erstmal jemand anzeigen und dann auch beweisen, was du da geflogen bist,
die Begründung "prüfen des Pistenzustandes" bei einer Sicherheitslandung an einem unbesetzten Platz wird niemand in Frage stellen. Inmitten von an- u. abfliegenden Verkehr und/oder wenn der Platz besetzt ist, glaubt einem diese Wuchtel (hoffentlich) niemand.
Die Beweisführung wäre bei den gaaaanz tollen Hechten meist leicht, weil derartiges Treiben oft auch noch auf YT veröffentlicht wird.
Chris_EDNC schrieb:Man kann und wird das Handbuch deines Fliegers gegen dich verwenden! ;-)
Es gibt nirgendwo festgelegte Maximalgeschwindigkeiten. Auch Fahrwerk drinnen oder draussen ist nirgends festgelegt (selbes für Klappen),
ronnski schrieb:Ja es gibt für jede Klappenstellung eine Maximalgeschw… Auch ohne Klappen landen ist nicht verboten und obliegt der Entscheidung des Piloten (habe ich schon sehr oft gemacht).
Man kann und wird das Handbuch deines Fliegers gegen dich verwenden! ;-)
Es gibt Leute, die jemanden anzeigen, der tief und schnell über eine Landebahn fliegt. Wer deswegen irgendein Bussgeld zahlt kann das natürlich tun. Vor Gericht hätte sowas aber imho kaum Chancen. Es gibt diesbezüglich keine eindeutigen Vorschriften (Geschwindigkeitslimits z.B.) und selbst wenn es die gäbe ist der Beweis der tatsächlich geflogenen Geschwindigkeit kaum zu erbringen.
Chris
Chris_EDNC schrieb:Viel Glück, da dürftest Du soviel Chance haben wie eine gerichtliche Klärung eines Parktickets.
Wer deswegen irgendein Bussgeld zahlt kann das natürlich tun. Vor Gericht hätte sowas aber imho kaum Chancen.
Chris_EDNC schrieb:Bevor Du das wieder zu einer Nestbeschmutzer, Oberlehrer und Blockwart-Geschichte drehst: Es gibt auch eine Lage, in der der Beobachter das zur Anzeige bringen MUSS, zB weil er Behördenmitarbeiter ist und das sonst ein Dienstvergehen ist.
Es gibt Leute, die jemanden anzeigen, der tief und schnell über eine Landebahn fliegt.
Chris_EDNC schrieb:Mit 0,85vNE und Fahrwerk drin ist das aber ziemlich nicht im Handbuch abgedeckt.
Ja es gibt für jede Klappenstellung eine Maximalgeschw… Auch ohne Klappen landen ist nicht verboten und obliegt der Entscheidung des Piloten (habe ich schon sehr oft gemacht).
Bei uns gibt es viele, Rehe, Hasen, Touristen, Raub- und Seevögel, dazu Dinge, die man im Bewuchs "lesen" kann, die ein Aufsetzen in letzter Konsequenz vereiteln, so dass man noch einmal ′"rum" muss, um den Flug sicher durchführen zu können. Man kommuniziert das eben, wie alle anderen, relevanten Dinge auch und Punkt.
Sonnabend auf Juist, musste ich zweimal hintereinander "rum". 1. aufsteigender Vogelschwarm neben der Bahn. 2. Mal, ein UL welches partout die Bahn nicht räumen wollte und weiterrollerte, anstatt die nächstmögliche Intersection zu wählen.
Gründe, um sich für einen "go-around" zu entscheiden gibt es viele. Die meisten, die im Deutschen Rechtssystem hängen bleiben, tun dieses, weil sie entweder, selber für eine Beweislage gesorgt haben oder sich anschließend um Kopf und Kragen quatschen.
.... ich, als Mechaniker, würde mir mal wünschen, dass eine solch anregende und kleinliche Diskussion auch mal über Vergaserwartung geführt wird....
Viele Grüße
vom Bodenpersonal im Unruhestand
Ralf
Steffen_E schrieb:Parkticket bekommste z.B. wegen Parkzeitüberschreitung. Klares Limit, gegen das nachweislich verstossen wurde.
Viel Glück, da dürftest Du soviel Chance haben wie eine gerichtliche Klärung eines Parktickets.
So und gegen welchen Paragraf verstösst jemand, der mit z.B. 130 km/h über eine Landebahn fliegt? Oder 150 km/h? Ab wann wird es plötzlich illegal? Und wie wird die Geschwindigkeit gemessen? 100 km/h und Fahrwerk draussen ist legal, dasselbe mit Fahrwerk drinnen plötzlich illegal? Wo steht das?
Wenn mich wegen sowas jemand anzeigt, würde ich vor Gericht streiten.
Chris
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