Unerlaubter Kunstflug mit UL - und deren Konsequenzen?

Forum - Luftrecht
  • francop schrieb:
    1 (in Worten ein) User triggert in Liga 1 ein gesamtes Forum, schickt die Leute in die Abseitsfalle
    Oder er denkt sich einfach nichts dazu und hat ein anderes Gefühl für das was angebracht ist, oder nicht. Stichwort Neurodiversität. Könnte er sich ja selber dazu äußern. Wie man in meinen ehemaligen Wahlheimaten mal sagte "it′s a cultural thing" oder "läbe un läbe lasse".

    Und zum Thema: Interessanter Weise findet sich unter dem Namen des besagten Youtube-Creators ein Xing-Profil, in dem er sich mit der Amtsbezeichnung "Prof." und dem akademischen Grad "Dr." bezeichnet. Blos gibt es dazu keine Interneteinträge (als Prof. ist man ziemlich öffentlich einsehbar, selbst als FH-Prof.). Sowohl das unberechtigte Führen der Amtsbezeichnung als auch des akademischen Grads stellt eine Straftat nach 132a StGB dar. Also wenn ihm jemand an′s Bein p**** will, dann viel Spaß dabei.

  • MtCenis schrieb:
    Und zum Thema: Interessanter Weise findet sich unter dem Namen des besagten Youtube-Creators ein Xing-Profil, in dem er sich mit der Amtsbezeichnung "Prof." und dem akademischen Grad "Dr." bezeichnet. Blos gibt es dazu keine Interneteinträge (als Prof. ist man ziemlich öffentlich einsehbar, selbst als FH-Prof.). Sowohl das unberechtigte Führen der Amtsbezeichnung als auch des akademischen Grads stellt eine Straftat nach 132a StGB dar. Also wenn ihm jemand an′s Bein p**** will, dann viel Spaß dabei.

    Das habe ich auch bereits vor längerer Zeit mal recherchiert - und nix gefunden. Keine Dissertation, keine verbundene Hochschule, rein gar nix akademisches... eigentlich ein armes Würstchen, sich so mit Lametta zu behängen. Aber wer weiß: vlt. auch aus Italien importiert?

    PS: Dr. Alban ist wirklich ein Dr... --> Zahnarzt!

  • Himmelsstuermer schrieb:
    eigentlich ein armes Würstchen, sich so mit Lametta zu behängen
    Ich glaube der findet das einfach cool/witzig. Wirklich Lametta ist das nicht. Ich pflege wenn man mich mit Dr. anredet immer zu sagen "können Sie weglassen, Sie haben mehr Ahnung von XYZ". Und wenn ich mich mit meinen Titeln vorstelle bedeutet das zu gut Deutsch "ich verhalte mich gerade richtig assi, lmaa".

    Ich würde das Thema sein lassen. Wäre der in meinem Umfeld würde ich das anders sehen aber so ist das einfach nur ein Youtube-Proll mit mittelmäßiger Einschaltquote. Ist ärgerlich, dass der eine Community in Verruf bringt, aber kann man nicht ändern. Eher besorgniserregend, dass der seinen Flieger jetzt weiter verkauft. Aber sei zu hoffen dass der Käufer recherchiert was er kauft.

  • MtCenis schrieb:
    Und zum Thema: Interessanter Weise findet sich unter dem Namen des besagten Youtube-Creators ein Xing-Profil, in dem er sich mit der Amtsbezeichnung "Prof." und dem akademischen Grad "Dr." bezeichnet. Blos gibt es dazu keine Interneteinträge (als Prof. ist man ziemlich öffentlich einsehbar, selbst als FH-Prof.). Sowohl das unberechtigte Führen der Amtsbezeichnung als auch des akademischen Grads stellt eine Straftat nach 132a StGB dar. Also wenn ihm jemand an′s Bein p**** will, dann viel Spaß dabei.
    Stell′ Dich nicht so an, beim Anlegen vom Profil zwei mal mit der Maus ausgerutscht. Passiert den besten ;-)
  • skyfool schrieb:
    Stell′ Dich nicht so an, beim Anlegen vom Profil zwei mal mit der Maus ausgerutscht. Passiert den besten ;-)
    War mir tatsächlich mal passiert, und sogar auf einem eher Networking-Symposium. Also ich weiss nicht ob es mir passiert war oder die Organisation einen Fehler gemacht hatte, jedenfalls stand dann "Prof. Dr." auf dem Namensschild (hatte ich nicht bemerkt und ein Kollege meinte süffisant Hallo Herr Professor, hab ich deinen großen Karriereschritt verpasst?). Ich hatte sowas von nach dem nächsten Loch im Boden gesucht um darin zu verschwinden.
  • Sebastian S. schrieb:
    Pete Ruppert UNIVERSE

    Ach um den geht es also die ganze Zeit :)

    Um für etwas Entspannung zu sorgen: Der ist bekannt wie ein bunter Hund, ebenso seine Videos auf yt. Auch den Behörden sind diese ganz ganz sicher bekannt, zudem haben die garantiert schon mehrere Hinweise von "besorgten Bürgern" bekommen, will heissen, dass sie längst aktiv geworden wären, wenn es einen Anlass geben würde. Dass sie das durchaus sehr schnell und konsequent tun sieht man an Fällen, in denen Autofahrer z.B. Tempoverstösse auf yt dokumentiert begangen haben (JP z,B.).
    MtCenis schrieb:
    Eher besorgniserregend, dass der seinen Flieger jetzt weiter verkauft. Aber sei zu hoffen dass der Käufer recherchiert was er kauft.
    Ich kenne den Herrn nicht persönlich, weiss also auch nicht, was er für Skills hat. Ein UL wird durch Looping/Rolle nicht überlastet, wenn der Pilot es drauf hat. Da ist die Belastung bei kräftigem Wind hier in den Alpen deutlich höher.

    Dass man das mit deutsch zugelassenen UL nicht darf und auch nicht macht steht ausser Frage, egal welche Skills oder sonstige Lizenzen man hat. So wie es ausser Frage steht, dass man nicht überladen fliegt. Beides belastet die Struktur mehr als sonst, beides ist nach Steffens Logik eine Straftat (fliegen ohne Lizenz).


    Chris

  • Chris_EDNC schrieb:
    mit deutsch zugelassenen UL
    Wie war das gleich nochmal mit einer ausländischen Zulassung in Deutschland? 
  • ronnski schrieb:
    Wie war das gleich nochmal mit einer ausländischen Zulassung in Deutschland?
    Wenn du die Problematik mit Wohnsitz des Halters bei ausländisch registriertem UL meinst, wäre hier die Frage, nachdem das Teil ja nun als Experimental zugelassen ist, ob das dort dann auch gilt.
  • Chris_EDNC schrieb:
    Beides belastet die Struktur mehr als sonst, beides ist nach Steffens Logik eine Straftat (fliegen ohne Lizenz).
    Nur fürs Protokoll damit Du nicht nachher behauptest ich hätte das gesagt:

    überladen fliegen ist kein Lizenzvergehen und ich habe explizit gesagt, dass das keine Straftat ist.

    Liegt allein daran, dass überladenes Fliegen gegen die LuftBO ist und das sind dann Ordnungswidrigkeiten.

    Ganz andere Baustelle...

    auch belastet Kunstflug (richtig gemacht mit dem richtigen Gerät) die Struktur eben nicht mehr als sonst. 

    Lege mir solche Worte bitte nicht in den Mund.

    TobiasM schrieb:
    wäre hier die Frage, nachdem das Teil ja nun als Experimental zugelassen ist, ob das dort dann auch gilt.

    Falls das wirklich mit einer Einzelzulassung und PtF fliegen sollte, ist das eine andere Sache. 

    Wenn mich nicht alles täuscht ist das Kennzeichen aber kein SEP sondern ein UL und da gibt es auch im PtF keinerlei Möglichkeiten zum Kunstflug.

  • Steffen_E schrieb:
    Wenn mich nicht alles täuscht ist das Kennzeichen aber kein SEP sondern ein UL und da gibt es auch im PtF keinerlei Möglichkeiten zum Kunstflug.
    Das es prinzipiell möglich ist, ein UL "von der Stange" auch als Experimental (SEP) zuzulassen, ist hier zu sehen: 

    http://blackshape-flyers.ch/aircraft-bs100/

    In wie weit mit der Prime als Experimental die für das UL geltenden g-Limits überschritten werden dürfen, ist mir nicht bekannt. Trotzdem ist das eine interessante Alternative (für die, die Zeit haben).

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