OkeP schrieb:Das stimmt so nicht pauschal, es gibt "pauschale" Einfluggenehmigungen, in Österreich heißt das Gastflugverordnung oder so. Ein französisches UL darf z.B. nach D einfliegen weil die franz. Zulassung in D geduldet ist (bitte keine Diskussion dem Halterwohnort anfangen), nach Österreich darf das französische UL aber nicht pauschal einfliegen. Deutsche UL dürfen eigentlich auch nicht pauschal nach Italien fliegen da sie undefiniert sind (Basico, Avanzato).
benötigt Einfluggenehmigung für jedes andere Land,
OkeP schrieb:Sorry, aber nicht Italien bestimmt, ob ein italienisches UL in Deutschland fliegen darf, deswegen ist es erstmal egal, wie es in Italien aussieht. Deutschland bestimmt, was und wer in Deutschland fliegen darf und wie er hier reinkommen darf.
Nationale Zulassung, darf nur den Luftraum des Zulassungslands also hier Italien benutzen
OkeP schrieb:Sorry, aber das ist komplett falsch.
benötigt Einfluggenehmigung für jedes andere Land
OkeP schrieb:Dazu sag ich mal garnichts :D
schwerer Eingriff in den fremden Luftraum = schwere Straftat
Am einfachsten schaut man in die entsprechende Rechtsvorschrift: NfL I 159/12 §3
"Erlaubnis zum Einflug für (...) Ultraleichtflugzeuge"
Abs. 2
"Ultraleichtflugzeuge bedürfen keiner gesonderte Erlaubnis."
Steffen_E schrieb:
ist das in Italien ein UL?
Wenn man sich vielleicht oft genug einredet, dass ein Avanzato ein LSA ist, wird es vielleicht irgendwann wahr!
;-)
StevenOS schrieb:Ein Flugzeug mit nationaler Zulassung (UL) benötigt eine Einfluggenehmigung für jedes andere Land.
Was für eine Einfluggenehmigung?
Ein Flugzeug mit PtF (VVZ) benötigt für jedes Verlassen seines Erprobungsraumes/Landes einer (Einflug)genehmigung.
In PtFs stehen nämlich manchmal sogar Regionen für die das PtF gilt.
Aber das ist genau der Punkt, wenn man schon ‚Experimental‘ als unpräzise Bezeichnung für ‚darf alles probieren wie er es meint‘ versteht.
Steffen_E schrieb:Ich würde dir ja gerne glauben, wenn du mir irgendeinen Beleg für deine ausgedachte Behauptung bringen könntest. Aber sorry, deine Aussage ist schlicht komplett falsch.
Ein Flugzeug mit nationaler Zulassung (UL) benötigt eine Einfluggenehmigung für jedes andere Land.
was bitte ist an der NfL I 159/12 §3
"Erlaubnis zum Einflug für (...) Ultraleichtflugzeuge"
Abs. 2
"Ultraleichtflugzeuge bedürfen keiner gesonderte Erlaubnis."
nicht zu verstehen oder zu interpretieren???
Der Einflug mit einem deutschen UL von Deutschland nach Tschechien bedarf zB KEINER Genehmigung, egal in welcher Form und es muss noch nicht mal ein Flugplan aufgegeben werden.
Für Dänemark zB benötige ich auch KEINE Einfluggenehmigung. Hier benötige ich eine Genehmigung, um den dänischen Luftraum mit einem deutschen UL zu benutzen. Diese ist kostenfrei und hat eine Gültigkeit von drei Monaten. Innerhalb dieser drei Monate kann ich dann beliebig oft mach Dänemark einfliegen ohne irgendeine Einfluggenehmigung.
PS: Dies kann auch alles gegoogelt werden und Antworten dazu findet man dann auch auf seriösen Quellen, also nicht auf Telegramm ;)
Steffen_E schrieb:Hier ein Auszug aus der österreichischen Gästeflugverordnung:
Ein Flugzeug mit nationaler Zulassung (UL) benötigt eine Einfluggenehmigung für jedes andere Land.
(2) Die Anerkennung gemäß Abs. 1 umfasst Berechtigungen der folgenden Staaten, welche den Klassenberechtigungen UL(A), UL(G) oder UL(T) im Sinne von § 24a Abs. 2 der Zivilluftfahrt-Personalverordnung 2006 – ZLPV 2006, BGBl. II Nr. 205/2006, inhaltlich entsprechen:
1. Bundesrepublik Deutschland,
2. Republik Kroatien,
3. Slowakische Republik,
4. Republik Slowenien,
5. Tschechische Republik und
6. Ungarn.
(3)Von der Anerkennung gemäß Abs. 1 und Abs. 2 ausgenommen sind:
1. Flüge zur entgeltlichen Beförderung,
2. Erprobungs- und Testflüge sowie
3. Flüge mit Experimentalluftfahrzeugen.
Eine Verordnung hat Gesetzescharakter und wenn es gesetzlich erlaubt ist, braucht man keine Genehmigung mehr.
Hallo Herr Lehrer, ich weiß was:
auf dem Klo wird heimlich geraucht.
Fritzchen, warum sagst Du mir das? Weil mir keiner eine Kippe geben will.
Quelle: Wikipedia
So weit ich mich erinnere, ging es zu Beginn um "unerlaubten Kunstflug". Forentypisch(?) hat das ganze jetzt nur mehr wenig mit der Ausgangsfrage zu tun.
Vlt. sollte man sich, beim Betrachten deratiger Heldentaten, die mögl. Konsequenzen gelegentlich in Erinnerung rufen.
Bsp.:
Zur Klarstellung: Kunstflug ist genial - sofern die Regeln eingehalten werden. Diese Regeln wurden mit Blut geschrieben!
-> Das Regelwerk für UL′s ist eindeutig. Im UL ist nur ein (Kunstflug) Manöver zulässig: Geradeaus fliegen und Höhe halten -> PUNKT
StevenOS schrieb:mein lieber Steven, das IST die Erlaubniswas bitte ist an der NfL I 159/12 §3
"Erlaubnis zum Einflug für (...) Ultraleichtflugzeuge"
Abs. 2
"Ultraleichtflugzeuge bedürfen keiner gesonderte Erlaubnis."
nicht zu verstehen oder zu interpretieren???
was ist daran nicht zu verstehen?
Steffen_E schrieb:
mein lieber Steven, das IST die Erlaubnis
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