Flug über die Grenze

Forum - Luftrecht
  • Bananenbieger schrieb:
    Bei EDLS gibt es meines Wissens nach sogar eine Sonderregelung, da der Platz praktisch an der Grenze liegt (ein kleiner Teil der Platzrunde befindet sich sogar auf niederländischem Gebiet). 
    When du die platzrund sauber fliegst, bleibst du inerhalb die Deutsche luftraum, aber es is ganz leicht sich zu verpassen....
    Die segelflugplatzrund ist ein andere sache, die liegt teilweise in Niederlandische luftraum.
    So ein sonderreglung welchem du von redest, gibt es (so ich weis) nicht. Also wen man von EDLS nach EDWN fliegst soll man (so es mir gesagt wurde beim schulung) een flugplan abgeben oder man soll uber deutschland fliegen.Keiner macht das, das ist ja klar und die meisten flieger den ich kenne, nehmen ehe kein acht auf die Holandische regeln. Im holandischen luftraum durfen UL nur in airspace klasse G fliegen und die ist in die Niederlande limitiert auf 1200 fuss!! Also innerhalb der regelen, mit der jeweilige luftraum strucktur regelen, ist es ja ganz unmoglich um von EDLS direct uber die Niederlande nach EDWN zu fliegen, weil da immer noch der (deactivierte) CTR von Twenthe liegt, welchem eben ein ausdunning in Deutschland hat.
  • Bananenbieger schrieb:

    Für die Strecke EDLS-EDWN, die größtenteils über niederländisches Gebiet geht, benötigt man keinen Flugplan. Hierfür gibt es eine Ausnahmeregelung, die ich aber gerade nicht finde.


    Hallo Bananenbieger,


     


    habe ich die falsche ICAO-Karte? Bei mir geht nur ein ganz kleiner Teil der Strecke EDLS-EDWN über niederländisches Gebiet. Um Holland ganz zu meiden muss man einen Umweg von einem Kilometer fliegen. Um auch die Kontrollzone Enschede, die teilweise in Deutschland liegt, zu meiden muss man einen Umweg von 3 km fliegen. Eine Ausnahmeregelung gibt es meines Wissens für den "kleinen Grenzverkehr" zum nächstgelegenen Flugplatz in den Niederlanden. Zwischen Dankern und Stadskanaal gibt es auch so eine Regelung.

  • @FotoJunky:
    Stimmt. Das hatte ich falsch im Kopf. Nur die Segelplatzrunde geht laut Karte über niederländisches Gebiet.

    Bei der Sonderregelung bin ich mir aber sicher, zumal ich mich daran erinnern kann, dass sogar auf dem Turm von EDLS letztes Jahr gehört zu haben. Ich bin auch selber schon EDLS-EDWN ohne Flugplan geflogen und Dutch Mil hat nicht gemeckert.

    Da die Twente CTR zur Zeit nicht aktiv ist, ist sie auch luftrechtlich nicht vorhanden. Man kann also direkt von EDLS nach EDWN fliegen. Über deutsches Territorium ist das schon schwieriger, weil da ein paar aktive Lufträume im Weg sind.


    @hips:
    Wenn man zu EDWN-Whiskey (EDWN ist bei aktivertem ED-R37A entweder über Whiskey oder Oskar anfliegbar) muss, dann musst Du auf deutscher Seite um die ED-R37A herum. Je nach Wolkenuntergrenze und aktivierten Lufträumen ist Whiskey sogar gar nicht ohne Überflug von niederländischem Territorium zu erreichen (da sperrt dann ED-R37B einen kleinen Zipfel von Deutschland ganz ab)
  • @Hips: BB hat recht, ich rechne gerade wie er immer mit activierten ED-R 37A. Dan mus man uber Echo (lingen) oder Whiskey (nordhorn) fliegen.
    @BB: Ob es ein sonderreglung gibt oder nicht... Letztes mahl das ich den Niederlandische AIP daruber duchgenomen hatte, hab ich es nicht gefunden. Aber vieleicht habbe ich nicht genug gesucht oder im falschen platz gesucht.
    Du hast recht, ich schon einige malen von Stadtlohn nach norden geflogen. Nach Nordernay, Leer, Dankern und niemals hab ich ein flugplan abgegeben. So ich weis ist es pflicht, aber fur ein flug die nicht in die Niederlande endet... Ich denke nicht das ich einigen ken die fur so ein VFR flug ein flugplan abgeben.
  • Ja, ich bin eher der Wochenendflieger, und da ist ab Freitag mittag ER-R 37 inaktiv. aber auch bei aktiver ED-R sind es nur 2 km Umweg. Zugegeben braucht man dann ein GPS um alles richtig zu machen.
  • So nah traue ich mich nicht an Beschränkungsgebiete heran.

    @FotoJunky: Ich kann diese Regelung auch nirgendwo finden. Ein Hinweis darauf finde ich im Netz nur bei "Copilotsguide.de". Aber solange Dutch Mil mich freundlich auch ohne Flugplan empfängt....
  • "Genehmigungsfrei" ist nicht gleichbedeutend mit "von der Flugplanpflicht befreit", Letzteres wird es wohl nur zwischen Schengenstaaten geben können.
  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 5 Monate.
  • Hallo Leute,

    für BELGIEN gilt eine Ausnahme. Hier braucht man eine Sondergenehmigung, die gib es in 3 Ausführungen, Temporär, auf ein Jahr begrenzt oder als permanente Genehmigung. Man muss eine Reihe von Parieren einschicken und ca EUR80.- blechen und voila man hat sie. Das Ganze fragt man elegant hier an:

    Direction Générale Transport Aérien Service Aviation Privée rue de la Fusée, 90 1130 Bruxelles / Belgique Tél : 00.32.2.724.02.89 Fax: 00.32.2.724.02.88

    Hoffe es hat geholfen,
    Pat
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