Moin,
der Platzbetreiber gibt seine Änderungswünsche an den jeweiligen RP und dort wird entschieden, ob das so geht. Das mit dem PPR kann also auch vom Platzbezreiber so gewünscht sein, wir halten es genauso…
Unter anderem ist der Platzbetreiber verpflichtet, den Platzt in betriebsfähigem Zustand zu halten. Das geht in den Tagesrandzeiten bei täglichem Betrieb, aber nicht, wenn der Platz hauptsächlich am Wochenende genutzt wird.
Gruss Raller
raller schrieb:Das wird bei uns auch nicht ohne gehen. Da sind nach Betriebsschluss schon mal Inlineskater auf der Bahn. Außerdem sind abends auch gerne Modellflieger unterwegs. Solche Dinge müssen eben koordiniert werden. Immer noch besser als wenn eine Behörde auf die Idee kommt die Bahn einzuzäunen.
Das mit dem PPR kann also auch vom Platzbezreiber so gewünscht sein, wir halten es genauso…
Tom
Wir waren Anfang des Monats noch mit ein paar Flugzeugen in Polen unterwegs und haben einige Plätze angeflogen, bei denen entweder gar keiner vor Ort und am Funk war oder nach der Landung irgendwo im Gebäude jemand zu finden war, der dann die Landegebühr kassiert hat und uns ein Taxi gerufen hat.
Schon interessant, dass in Deutschland geradezu nach Gründen gesucht wird, warum das hier gar nicht oder bestenfalls nur teilweise umsetzbar ist.
Schnickes schrieb:Moin,
Schon interessant, dass in Deutschland geradezu nach Gründen gesucht wird, warum das hier gar nicht oder bestenfalls nur teilweise umsetzbar ist.
es gibt halt überall auch unterschiedliche Rechtsnormen. Wem gehört der Platz in Polen und haftet er mit seinem Privatvermögen im Falle eines Unfalls? Ich vermute mal, es gibt gerade bei unseren östlichen Nachbarn noch jede Menge in Staatsbesitz, da kümmert es dann vor Ort keinen, was wer macht. Bei uns ist alles durchgeklagt und somit juristisch handhabbar, das macht dann immer auch angreifbar. Und dagegen hilft halt ne Verordnung…
Hat nix mit Gesetzesgeilheit zu tun, sondern mit den Umständen…
Gruss Raller
So langsam geht es jetzt los. Unser Platz EDFY / Elz hat die Genehmigung erhalten und es wird auch schon danach verfahren. Für Auswärtige PPR, siehe https://edfy.org/piloteninfo-ppr/. Siehe auch die verlinkte Verfahrensanweisung. Auch wie man bezahlt wenn niemand anwesend ist ist geregelt.
Grüße
Marcus
Sehr schön gelöst.
Ein explizites Lob dafür.
Moin,
spannend ist die Frage, wie regelt ihr intern das FoF? Wer stellt bei PPR sicher, das der Platz auch nutzbar ist? Immerhin übernimmt der Betreiber ja auch die Pflicht, den Platz in einem betriebssicheren Zustand zu halten. Es ist bei einer Asphaltpiste wie bei euch u.A. weniger wetterabhängig als bei ne Wiese wie bei uns, klar.
Gruss Raller
Hallo
Stellungnahme der AOPA zur Verkehrssicherungspflicht bei FOB:
https://aopa.de/wp-content/uploads/AOPA-Vermerk_Vekehrssicherungspflicht_final.pdf
Gruß
Maik
Moin,
also für so kleine Sonderlandeplätze mag das ja eine gute Regel sein, aber wenn dann Plätze wie Höxter, Aalen
oder Leer-Papenburg sowie die ganzen Inseln diese 24 Stunden Regel einführen würden, hätte ich keine Lust mehr am Fliegen,
gerade diese Spontanität mal schnell zum Kaffeetrinken oder baden irgendwohin zu fliegen ist ja das Schöne am fliegen.
Wenn ich 24 Stunden vorher noch Formulare ausfüllen müßte, nee danke.
P.s. wie ich sagte für solche kleinen spezielle Plätze ist es ok.
FlyingMoose schrieb:Wieso ist man hier den Weg des typisch deutsch martialischen "Verfahrensanweisung" gegangen und hat sich nicht auf das meiner Meinung nach angemessenere "Verfahrensbeschreibung" zurückgezogen, zumal auch ohne "Flugleiter" dem Platz sicher nicht zugestanden wird Weisungen an den Flugbetrieb zu geben, wie in diesem Beispiel getan?
Siehe auch die verlinkte Verfahrensanweisung.
Für einen Sonderlandeplatz ist eine Ausgrenzung von Piloten ohne Freigabe der Personenbezogenen Daten an Aerops vielleicht so gerade noch darstellbar, für andere Plätze dürfte so ein Zwang eher schwierig sein?
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