Frist praktische Prüfung

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Hallöchen,

    kurze Anfrage: wie lang ist die Frist zwischen theoretischer und praktischer Prüfung (UL) und wo nachzulesen?

    Danke !

    Karl
  • servusein jahr haste  zwischen den prüfungen zeit
    nach zu lesen §128Abs 9LuftPersV.
    gruss heiko
  • Dachte ich ja auch, aber ist wohl in letzter Zeit etwas geändert worden. Finde es halt nicht in der Weiten des Internet. Und am F-Platz hat ja sowieso jeder eine andere Meinung dazu.

  • servus,


    innerhalb einer frist von 2 (in worten zwei) jahren musst du deine praktische prüfung nach der theoretischen ablegen...


    greets


     


    pille

  • monstertyp schrieb:
    servusein jahr haste  zwischen den prüfungen zeit
    nach zu lesen §128Abs 9LuftPersV.
    gruss heiko

    Update:


    § 128 LuftPersV
    ...
    (10) Der Bewerber hat die theoretische Prüfung für den Erwerb einer Lizenz oder einer Berechtigung erfolgreich abgelegt, wenn er innerhalb von 12 Monaten alle Prüfungsteile bestanden hat. Eine bestandene theoretische Prüfung wird für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Datum des Bestehens der Prüfung für den Erwerb einer Lizenz oder einer Berechtigung akzeptiert.
    ...


    Michael


  • Wieder so eine einfache Frage!


    Aber statt mal mit de FL zu reden, sich mit den Vorschriften vertraut zu machen, die Frage ist übrigens auch Bestandteil der Prüfung!


    Frag ich mal ein Forum.


    Dort kommen dann Antworten die einfach falsch sind.


    Michael hat die Sache wieder einmal korrekt geklärt, dafür wird er bestimmt mal wieder angegriffen.


    Sind die Flieger von heute wirklich so unselbständig? um sich ganz einfache Fragen zu beantworten?


     


    Gruß Reiner


     


     


     

  • Tut mir leid Reiner, aber ich verstehe in keinster Weise, warum du hier diese Schärfe einbringst.
    Gerade weil einige falsche Antworten in dem Forum vorkommen auf "einfach gestellte Fragen", ist es doch nur ein Zeichen dafür, dass dann andere Mitglieder auch Klärungsbedarf haben. Und wenn Gesetze sich ändern oder man es vielleicht falsch verstanden hat, ist es doch umso wichtiger, dass es hier geklärt wird.
    Und wenn Michael eine passende Antwort mit Gesetzestext hat, dann ist doch jedem damit geholfen oder sehe ich das falsch?

  • ja mit so einem Kommentar traut sich bald keiner mehr was ins Forum zu schreiben.


     


    zur Sache: 


     


    Da ich auch das Problem mit der Frist zwischen Theorie und Praxis von "einem Jahr" habe, hat mein Prüfer beim DULV nachgefragt und dort bekommt man auf Antrag eine Verlängerung bewilligt (natürlich kostenpflichtig). Evtl. ist das auch noch nicht allen so bekannt, die noch vor der Prüfung stehen.


     


    Walter

  • Walter schrieb: 

    Da ich auch das Problem mit der Frist zwischen Theorie und Praxis von "einem Jahr" habe ...


    Das verstehe ich nicht ganz.


    Wenn Deine restlos bestande Theorieprüfung nun länger her ist als 24 Monate, so besteht in der Tat bei geründeten Ausnahmefällen, was das auch immer sein mag, die Möglichkeit zur Fristverlängerung für den Termin der praktischen Prüfung durch die lizenzführende Behörde, in diesem Fall also den DULV. Diese ist m.W. aber prizipiell, zumindest bei den Luftämtern und RPs kostenfrei.


    Du spricht aber hier von "einem Jahr" und erwähnst eine kostenpflichtige Fristverländegerung???


    Michael


    PS: @Reiner, don't worry...

  • guten Tag

    Tut mir leid wenn ich was Falsches gepostet habe
    wird mir in Zukunft nicht mehr passieren.
     Wieder was gelernt.
    Gruss Heiko
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