servus,
innerhalb einer frist von 2 (in worten zwei) jahren musst du deine praktische prüfung nach der theoretischen ablegen...
greets
pille
monstertyp schrieb:
servusein jahr haste zwischen den prüfungen zeit
nach zu lesen §128Abs 9LuftPersV.
gruss heiko
Update:
§ 128 LuftPersV
...
(10) Der Bewerber hat die theoretische Prüfung für den Erwerb einer Lizenz oder einer Berechtigung erfolgreich abgelegt, wenn er innerhalb von 12 Monaten alle Prüfungsteile bestanden hat. Eine bestandene theoretische Prüfung wird für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Datum des Bestehens der Prüfung für den Erwerb einer Lizenz oder einer Berechtigung akzeptiert.
...
Michael
Wieder so eine einfache Frage!
Aber statt mal mit de FL zu reden, sich mit den Vorschriften vertraut zu machen, die Frage ist übrigens auch Bestandteil der Prüfung!
Frag ich mal ein Forum.
Dort kommen dann Antworten die einfach falsch sind.
Michael hat die Sache wieder einmal korrekt geklärt, dafür wird er bestimmt mal wieder angegriffen.
Sind die Flieger von heute wirklich so unselbständig? um sich ganz einfache Fragen zu beantworten?
Gruß Reiner
ja mit so einem Kommentar traut sich bald keiner mehr was ins Forum zu schreiben.
zur Sache:
Da ich auch das Problem mit der Frist zwischen Theorie und Praxis von "einem Jahr" habe, hat mein Prüfer beim DULV nachgefragt und dort bekommt man auf Antrag eine Verlängerung bewilligt (natürlich kostenpflichtig). Evtl. ist das auch noch nicht allen so bekannt, die noch vor der Prüfung stehen.
Walter
Walter schrieb:Da ich auch das Problem mit der Frist zwischen Theorie und Praxis von "einem Jahr" habe ...
Das verstehe ich nicht ganz.
Wenn Deine restlos bestande Theorieprüfung nun länger her ist als 24 Monate, so besteht in der Tat bei geründeten Ausnahmefällen, was das auch immer sein mag, die Möglichkeit zur Fristverlängerung für den Termin der praktischen Prüfung durch die lizenzführende Behörde, in diesem Fall also den DULV. Diese ist m.W. aber prizipiell, zumindest bei den Luftämtern und RPs kostenfrei.
Du spricht aber hier von "einem Jahr" und erwähnst eine kostenpflichtige Fristverländegerung???
Michael
PS: @Reiner, don't worry...
Aktuell sind 18 Besucher online, davon 1 Mitglied und 17 Gäste.