Änderung der Luftraumstruktur/ Regeln?

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Hallo,

    ich arbeite gerade mit dem Buch: "Navigation im Sichtflug" von Eva A. Cichon, ISBN 3-344-70775-2
    Ein sehr gutes Buch, in dem alles sehr gut erklärt wird!

    Da dieses Buch bereits 1993 gedruckt wurde, wollte ich mich einmal hier im Forum bei Euch schlau machen, ob es irgendwann von 1993 bis heute irgendwelche Änderungen gegeben hat, so das die Infos aus dem Buch nicht mehr zutreffen in Bezug auf das Kapitel "Der Luftraum".

    Auszug:
    Der Flugweg auf der Karte wird links und rechts der Fluglinie (etwa 5NM links und rechts) nach Hindernissen, Erhebungen usw. abgesucht. Zu diesen Hindernissen werden 500 ft über Grund oder Wasser und 1000 ft über dicht besiedelten Gebieten addiert.
    Über manchen Großstädten, wie zum Beispiel HH, Düsseldorf, Berlin oder FFM sind sogar 2000ft hinzuzuzählen.

    Daraus ergibt sich die SICHERHEITSMINDESTHÖHE. Diese darf nicht unterschritten werden.


    Kann ich diese Aussage so, wie sie ist übernehmen?

    Vielen Dank!
  • Moin,

    nein, diese Angaben sind nicht mehr aktuell. Bei Überlandflügen ist eine Mindesthöhe von 2000ft einzuhalten (Genaueres siehe §6 LuftVO). Gerade das Luftrecht würde ich keinesfalls aus einem so alten Buch lernen. Zu viele Änderungen ...

    Gruß
    ColaBear
  • ColaBear schrieb:
    Moin,

    nein, diese Angaben sind nicht mehr aktuell. Bei Überlandflügen ist eine Mindesthöhe von 2000ft einzuhalten (Genaueres siehe §6 LuftVO). Gerade das Luftrecht würde ich keinesfalls aus einem so alten Buch lernen. Zu viele Änderungen ...

    Gruß
    ColaBear
    Vielen Dank für deine Information.

    Hab mal geglubscht:
    http://norm.bverwg.de/jur.php?luftvo,6

    Werde das als Grundlage nehmen!
  • Moin nochmal,

    besser lesbar finde ich die hier:

    http://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/

    Wenn es um didaktisch gute Aufbereitung geht, setzt immer noch der Kassera ("Motorflug kompakt") den Goldstandard. Übertrifft zwar den UL-Lehrstoff, aber das ist ja nix Schlechtes. Im Gegenteil.

    Gruß
    ColaBear
  • ColaBear schrieb:
    Moin nochmal,

    besser lesbar finde ich die hier:

    http://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/

    Wenn es um didaktisch gute Aufbereitung geht, setzt immer noch der Kassera ("Motorflug kompakt") den Goldstandard. Übertrifft zwar den UL-Lehrstoff, aber das ist ja nix Schlechtes. Im Gegenteil.

    Gruß
    ColaBear
    Ich bedanke mich für die Info!

    Das Buch, was ich habe, ist auch sehr gut aufbereitet. Allerdings eben zu alt.
  • "Klugscheißmode AN"
    ...direkt aus den Gesetzen (aktuelle Fassung!) lernen ist immer die bessere Version...
    "Klugscheißmode AUS" ;-)))))

    Dein Link, ColaBear, ist von der Lesbarkeit in der Tat wohl die Komfortabelste Quelle im Netz, und da gibt es ja auch alles andere an Einschlaflektüre ;-)

    So ganz blöd ist der Text von 93 vom Bielefelder allerdings nicht, auch wenn er eher eine Faustregel für die Navigationsplanung darstellt denn eine Kurzfassung der Gesetzeslage!

    Gerne gehen bei solchen Kurzfassungen nämlich Begriffe durcheinander, so auch in diesem Fred. Blick in §6LuftVO sagt uns:

    1) Es gibt "eine" (genauer eigentlich zwei) Sicherheitsmindesthöhe(n)
    "Über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten, Industrieanlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten sowie Katastrophengebieten beträgt die Sicherheitsmindesthöhe mindestens 300 Meter (1.000 Fuß) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 Metern, in allen übrigen Fällen 150 Meter (500 Fuß) über Grund oder Wasser."

    Die vorher stehenden Sätze des Absatz 1 sagen uns, dass diese nur zu Start und Landung unterschritten werden darf und wofür sie gut ist. Ferner wird uns am Ende mitgeteilt, dass "Segeldinger" notfalls und niemanden dabei gefährdend auch tiefer fliegen dürfen.

    Für ein motorisiertes Luftfahrzeug in Bielefeld-Windelsbleiche )natürlich auch sonstwo!) bedeutet dies, dass nach dem Abheben auf jeden Fall erstmal auf mindestens 500AGL gestiegen werden muss. Damit hätte man dann die Sicherheitsmindesthöhe über plattem Land.... Tummelst Du Dich südlich EDLI zwischen Schloss Holte und Friedrichsdorf, dann reichen die 500ft aus, wenn Du gute Augen hast*

    Fliegt man über den Höhenrücken des Teuto (also grob 280°/100°), dann sollte man über dem Lämershagener Berg bei 500ft AGL lockere 1500ft MSL angezeigt bekommen. Schwebt man hingegen knapp 2km nördlich in gleicher Richtung (Bethel-Hillegossen oder umgekehrt), befindet man sich schon über der Stadt und braucht 1000ft AGL, was bei den eingezeichneten Höhenpunkten dann rund 1600ft MSL bedeutet!

    *Stichwort "gute Augen":
    Man kann sich jetzt bei den von mir beschriebenen Positionen lange streiten, aber bei guter Sicht und guten Augen lässt sich von dort aus noch so halbwegs erkennen, was in der Platzrunde los ist - wirklich optimale Bedingungen bei Umwelt und Pilot vorausgesetzt!
    Und das ist wichtig, denn:

    2) Flüge in Platzumgebung
    §3a LuftVO teilt uns mit, dass Überlandflüge solche sind, die über die Flugplatzumgebung hinaus gehen. Das ist immer dann der Fall, wenn man den Verkehr in der Platzrunde nicht mehr beobachten kann.
    //Haarspaltmodus an//
    Kurz vor dem Eindrehen in den Querabflug kann man die Platzrunde gar nicht sehen. Strenggenommen wäre man hier also Überland?!?! Nee, Quatsch, weil man ist ja selbst Teil des Platzrundenverkehrs
    //Haarspaltmodus aus//

    In Sichtweite des Startflugplatzes reichen also je nach Bebauung theoretisch die 500/1000ft AGL über dem höchsten Hindernis in 600m Entfernung.

    3) Sicherheitsmindesthöhe nach Augenmass
    Über einer Stadt kann man mit UL davon ausgehen, dass in 1000ft nicht mehr von Lärmbelästigung geredet werden kann. ABER: Im Falle einer NOTLANDUNG darf ich niemanden unnötig gefährden! Das ist schon heikler, denn dass bedeutet, dass wenn der Quirl stillsteht, ich strenggenommen so weit segeln können muss, dass ich eine Landefläche ohne Publikum finden kann!
    ...schon mal über Essen geflogen? ...wenn das Essen ist, was ist dann Kotzen?
    Also: bei Flügen über Ballungszentren erhöht sich die Sicherheitsmindesthöhe auf den Wert, den man als Höhe benötigt, um mitten aus dem Ballungszentrum heraussegeln zu können.
    ....oder man fliegt direkt drum rum!

    4) Überlandflüge und deren Mindesthöhe
    Bewege ich mich vom Startflugplatz so weit weg, dass ich den Flugplatzverkehr nicht mehr sehen kann, befinde ich mich auf einem "Überlandflug". Diesen SOLL man in mindestens 2000ft AGL durchführen.

    //Einschub//
    Es gibt noch eine zweite Stelle in der LuftVO, die was zu Überlandflügen sagt: §22 8f. Da heisst es, dass man bei Überlandflügen auch den Zielflugplatz angeben soll...
    Aha - also auch Flüge zwischen zwei Flugplätzen gelten (indirekt) als Überlandflug! Iss auch klar - fliegt man von Bielefeld auf die Inseln, ist man ja in nullkommnix aus der Flugplatzumgebung weg!
    Fliegt man jetzt aber von der Windelsbleiche nach Oerli, kann man bei guter Sicht beide Platzrunden beobachten - wäre also irgendwie nach §3a kein Überlandflug, nach §22 aber schon!
    Nun wird aber niemand erwarten, dass man sich auf den etwa 10km Entfernung der Plätze auf 2000ft raufschraubt und wieder runter - die Platzrunden liegen ja noch näher aneinander....
    //Eischub aus//

    Wichtig ist, dass die Mindesthöhe der Überlandflüge KEINE Sicherheitsmindesthöhe ist! Entsprechend sagt §6 3) auch, die 2000ft gelten "sofern nicht aus Sicherheitsgründen eine höhere Höhe einzuhalten ist".

    5) Es geht auch tiefer
    Die Sicherheitsmindesthöhen (500/1000) dürfen ausser zu Start und Landung nur mit Genehmigung unterschritten werden (§6 4).
    Die "Überlandmindesthöhe" darf (und zwar ohne Genehmigung) nach §6 Abs.3 Satz 2 unterschritten werden, wenn
    man oberhalb der Sicherheitsmindesthöhen bleibt UND
    Lärmbelästigung und unnötige Gefährdung ausgeschlossen sind UND
    "andere Regeln/Umstände" eine niedrigere Flughöhe dies erfordern.

    Blöde Beispiele:
    Ich flieg von Telgte nach Stadlohn, also Überland, mit einer gut segelnden Kiste. Luftraum D ab 2500ftMSL, Funkturm mit 914ft MSl mitten im Weg! Ich KANN also gar nicht auf die 2000ft AGL, also darf ich tiefer, wenn ich mir sicher bin, bei Motorstillstand ohne wen zu gefährden ausserhalb von Münster aufzuschlagen!
    Ich flieg bei Wolken in 1900ft AGL Überland - kein Problem an sich, ich darf ja nur die Wolken nicht berühren. Also Überland in weniger als 1900ft!
    Ich flieg mit meinem 38PS Fox von der Windelsbleiche nach Oerli - ich KOMM zwischen den beiden Platzrunden gar nicht auf 2000ft ;-)))))))

    6) Das Dilemma
    Angenommen, ich will vom Westmünsterland (zB Stadtlohn) nach Leverkusen, und das mit einem Putzlumpen wie Fox oder Skywalker. Ich müsste eigentlich ja auf mindestens 2000ft AGL, weil Überland.
    Ich darf über Essen/Mühleim/Velbert aber nur auf 2500ft MSL (Luftraum D).
    In Essen liegt viel im weg über 500ft, in Velbert steigt es über 1000ft.
    Ich weiss, das meine Sinkrate der eines Backsteins ähnelt.
    Jetzt sagt §4a LuftVO:
    Auf den Betrieb von Luftsportgerät (...) finden die Vorschriften dieser Verordnung Anwendung, soweit sich nicht aus den Besonderheiten dieser Luftfahrtgeräte (...) oder der fehlenden Besatzung die Unanwendbarkeit einzelner Vorschriften ergibt.
    Ich als Besatzung habe kein BZF (brauch auch keins: Besonderheit der Lizenz bzw. des Luftfahrzeugs), darf also nicht in Luftraum D. Damit ist 2000ft AGL unanwendbar.
    Ich kann aber in Essen vielleicht nicht ohne Gefährdung anderer notlanden (ohne ein Verzeichnis der Sportplätze).
    Darf ich drüber?
    Oder muss ich aussen um das Ruhgebiet rum?

    Viel Spass beim Knobeln ;-))
    Frank
  • Moin,

    wunderbare Zusammenfassung zum Thema Mindestflughöhen! Sollte man eigentlich mal in die - noch zu schaffende - Rubrik "lesenswerte Beiträge" packen.

    Wer über Essen fliegt, sollte auf jeden Fall schon mal die Lage des Platzes EDLE, der Ruhrwiesen bei Überruhr und der Trabrennbahn Gelsenkirchen (Vorsicht, Masten!) kennen.

    Ansonsten: Übers Ruhrgebiet drüber? Kein Problem - im Notfall einfach auf der A52 landen, die Autofahrer dort sind das gewohnt.  ;)

    Gruß
    ColaBear
  • Danke, Norbert!

    Ich hab das mit Essen mal vor etlichen Jahren gemacht, als ich noch in Wuppertal wohnte und in Stadtlohn flog. Irgendwann kannte ich das Münsterland und wollte mal meine Heimatstadt von oben sehen... Den Pott kannte ich bis dahin nur "von unten".

    Klar geht es - aber wenn man von Dorsten aus kommt und dann runter geht auf so 2200ft msl, dann ist es schon ein heftig langes Betonmeer, das sich da vor einem ausbreitet! Und wenn es dann noch um den Baldeneysee plötzlich dunkel wird im Cockpit, weil ein paar Meter (okay-gefühlte paar Meter) über Dir die "Dicken" in den Anflug auf Ddorf eindrehen - also ich hatte schon einen Mordsrespekt vor diesem Tunnel, durch den ich da schrubbte....

    ...auch weil das Ruhrgebiet ja echt viel grün hat - allerdings solches, dass nicht unbedingt gemäht, sondern wenn eher gefällt wird ;-))
  • Foxflieger schrieb:
    ...schon mal über Essen geflogen? ...wenn das Essen ist, was ist dann Kotzen?



    ca. 1 km südöstlich von EDUA ist Kotzen.

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