ColaBear schrieb:Vielen Dank für deine Information.
Moin,
nein, diese Angaben sind nicht mehr aktuell. Bei Überlandflügen ist eine Mindesthöhe von 2000ft einzuhalten (Genaueres siehe §6 LuftVO). Gerade das Luftrecht würde ich keinesfalls aus einem so alten Buch lernen. Zu viele Änderungen ...
Gruß
ColaBear
ColaBear schrieb:Ich bedanke mich für die Info!
Moin nochmal,
besser lesbar finde ich die hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/
Wenn es um didaktisch gute Aufbereitung geht, setzt immer noch der Kassera ("Motorflug kompakt") den Goldstandard. Übertrifft zwar den UL-Lehrstoff, aber das ist ja nix Schlechtes. Im Gegenteil.
Gruß
ColaBear
Foxflieger schrieb:
...schon mal über Essen geflogen? ...wenn das Essen ist, was ist dann Kotzen?
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