Frage zum PPL-A Fragenkatalog Ausgabe 2009

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Hallo Leute,

    ich fange gerade mit der Theorie für den JARFCL (PPL-A) an und komme bei der Flugplanungsaufgabe 1A nicht ganz klar.

    Auf dem Lösungsblatt des Flugdurchführungsplans VFR in der Spalte Sicherheitshöhe, Zeile "VOR Tango TGO" nach "Göppingen" steht in 2100 ft als Lösung.

    Da ich keinerlei Höhenangaben in der Karte finden kann, müsste ja eigentlich die Sicherheitsmindesthöhe zum tragen kommen ?! Diese ist doch 2000 ft GND, bzw. 600 Meter? Wieso aber steht in der Lösung 2100 ft?

    Sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht?

    In der rechten Spalte, bei geplante Flughöhe steht 1000 ft GND, woher weiss ich, dass dort die Angabe in ft GND erforderlich ist?

    Vielen Dank für etwaige Hilfe!


    Gruß

    Bielefelder
  • bielefelder schrieb:
    Hallo Leute,

    ich fange gerade mit der Theorie für den JARFCL (PPL-A) an und komme bei der Flugplanungsaufgabe 1A nicht ganz klar.


    Dies ist ein UL-Forum. :-)
  • Und als ULér muss man nicht navigieren? Habt ihr solche Fragen nicht in Eurem Katalog?

    Wenn mir hier das niemand beantworten kann, wo kann ich sonst meine Fragen los werden? Im Moment bleibt mir ja nur das Internet...
  • bielefelder schrieb:


    Auf dem Lösungsblatt des Flugdurchführungsplans VFR in der Spalte Sicherheitshöhe, Zeile "VOR Tango TGO" nach "Göppingen" steht in 2100 ft als Lösung.
    Ich tippe mal darauf, dass dort GND 100ft über MSL liegt (hab gerade meine Flugunterlagen nicht hier). Damit wären 2000ft GND dort 2100ft MSL.
  • Bananenbieger schrieb:
    Ich tippe mal darauf, dass dort GND 100ft über MSL liegt (hab gerade meine Flugunterlagen nicht hier). Damit wären 2000ft GND dort 2100ft MSL.

    und diese 100ft müssen doch irgendwo stehen? steht aber nicht, dass ist der knackpunkt
  • Den Knackpunkt hatte ich ganz überlesen: Sicherheitshöhe. Damit ist sicher die Sicherheitsmindesthöhe gemeint, oder? Die ist 1000ft über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 600m in dicht besiedeltem Gebiet und ansonsten 500ft AGL.


    2000ft AGL sind nur die Mindesthöhe, die man bei Überlandflügen wenn möglich einhalten soll (einen Luftraum C in 1500ft AGL kann ich legal unterfliegen)
  • Bananenbieger schrieb:
    Den Knackpunkt hatte ich ganz überlesen: Sicherheitshöhe. Damit ist sicher die Sicherheitsmindesthöhe gemeint, oder? Die ist 1000ft über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 600m in dicht besiedeltem Gebiet und ansonsten 500ft AGL.


    2000ft AGL sind nur die Mindesthöhe, die man bei Überlandflügen wenn möglich einhalten soll (einen Luftraum C in 1500ft AGL kann ich legal unterfliegen)
    Ich scan heut Abend mal den Kartenausschnitt. Vll. seht ihr das ja
  • Hier ist die Lösung, falls noch andere nach mir dieses Problem haben:

    http://www.peterssoftware.de/jarfcl/index.php?Fach=Navigation
  • Moin,

    [hat sich erübrigt]

    Gruß
    ColaBear
  • bielefelder schrieb:

    Auf dem Lösungsblatt des Flugdurchführungsplans VFR in der Spalte Sicherheitshöhe, Zeile "VOR Tango TGO" nach "Göppingen" steht in 2100 ft als Lösung.


    In dem angegebenen Link finde ich für das entsprechend Wegstück 2800ft?!

    ...leider finde ich da in meiner (zugegebenermassen veralteten, aber einzigen verfügbaren Stuttgart-Karte) auch keine gescheite Höhenangabe auf diesem Weg, der diese Höhe rechtfertigen würde...

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