EchoRalf schrieb:....stimmt, machen einige....aber dennoch sagen mal mindestens Grauzone.
und die haben bestimmt nicht alle ihren Wohnsitz im Ausland.
Gibt da einige Rechtsaufassungen zu ...also diejenigen, die so fliegen und andererseits einige Anwälte....ich schaue mal ob ich das auf die schnelle finde
Ich hatte dies für ein italienisch registriertes UL vor etlichen Monaten einmal mit den italienischen und deutschen Luftfahrtbehörden durchdekliniert: Obwohl ich eine EASA PPL-A und eine deutsche SPL besitze, hätte ich die italienische UL-Lizenz erwerben und meinen Hauptwohnsitz in Italien (in meinem Fall in Südtirol) nehmen müssen. Unter diesen Voraussetzungen wäre es dann möglich, dass ich mit (m)einem italienischen UL in Österreich und Deutschland temporär fliegen darf.
Conny
Conny, so ist die Regelung mit F auch.
Obwohl die gelebte Realität eine andere ist und mir auch kein Fall eines Bussgeldes oder Anzeige deswegen zu Ohren gekommen ist.
Chris
Chris, ich finde diese nationalen Regelungen in Europa nicht sehr hilfreich, weder für die Hersteller, noch für uns Flieger.
Conny, wenn es alle Länder wie in F handhaben würden, ok. Ansonsten soll es ruhig so bleiben wie jetzt.... :)
Chris
Kurz nochmal zur Eingangsfrage;
mein französischer Fliegerfreund wird sein UL dann französisch zulassen!
Danke für alle Infos!
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