Hallo zusammen,
ich habe nun seit fast zwei Jahren meine UL-Lizenz, und habe eine kleine Frage zum Überprüfungsflug. Es heißt:
"1 Übungsflug mit Fluglehrer in den letzten 24 Monaten"
Bedeutet dies, dass der erste Überprüfungsflug 24 Monate nach dem letzten Flug mit Fluglehrer (vor der Prüfung)stattfinden muss? Oder zählt hier das Datum der praktischen Prüfung? Oder das Ausstellungsdatum, das im Schein steht? Kann als Überprüfungsflug auch einer der "Flüge mit Fluglehrer zum Erlangen der Passagierberechtigung" gewertet werden?
Es wäre toll, wenn mir hier jemand helfen könnte?
Viele Grüße,
Kai
Ich hab als Überprüfungsflug einen der Flüge zur Erlangung der Passagierberechtigung anrechnen lassen können. Mein Fluglehrer hat extra in einem Seminar beim DULV danach gefragt, ob es möglich ist. Warum auch nicht?
Übrigens ist der Prüfer bei der Prüfung ja auch Fluglehrer. Nur mal so.... ;-)
Gruß Lucky
Hi,
Du musst bei jedem Flug den Du durchführst in den letzten 24 Monaten mindestens einen mindestens 60Min. dauernden Überprüfungsflug mit Fluglehrer oder einen Prüfungsflug mit Prüfer nachweisen können. Der Flug muss als solcher im Flugbuch eingetragen und vom Fluglehrer unterzeichnet sein.
Das Ausstellungsdatum spielt keine Rolle.
Grüß
Maik
😏 Alles schon mal sehr detailiert diskutiert:
Wann-genau-muss-der-Übungsflug-nach-2-Jahren-erfolgen?
Blue Skies, Tim. 🛩️
Tim17 schrieb:Echt? Hatte ich ganz oben schon gepostet, will aber anscheinend keiner wissen.😏 Alles schon mal sehr detailiert diskutiert:
Wann-genau-muss-der-Übungsflug-nach-2-Jahren-erfolgen?
Blue Skies, Tim. 🛩️
Hallo zusammen,
vielen Dank für die Antworten! Der genannte Thread war mir bereits bekannt, Antworten auf meine Fragen
"Bedeutet dies, dass der erste Überprüfungsflug 24 Monate nach dem letzten Flug mit Fluglehrer (vor der Prüfung)stattfinden muss? Oder zählt hier das Datum der praktischen Prüfung? Oder das Ausstellungsdatum, das im Schein steht?"
konnte ich dort aber leider nicht finden. Es geht um den ersten Überprüfungsflug nach Scheinerhalt, das heißt, es gab bisher noch keinen Überprüfungsflug in der Vergangenheit. Mir geht′s also darum, ob für den Start der 24-Monatsfrist das Datum gilt, was im Schein steht (Ausstellungsdatum), oder das Datum des letzten Fluges mit Lehrer bzw. der praktischen Prüfung (zwischen diesen Terminen können durchaus einige Wochen liegen). Ich habe nun mal bei meiner Flugschule nachgefragt, für die erste 24-Monatsfrist gilt wohl tatsächlich das Datum, an dem der Schein ausgestellt wurde.
Liebe Grüße,
Kai
servus
ist doch ganz einfach
Du nimmst Dir einen Fluglehrer fliegst eine Stunde mit ihm er vermerkt dies in Deinem Flugbuch und gut isses.
Gruss
Heiko
Hallo Kai,
Nein! Das Datum, an dem die Lizenz ausgestellt wurde, spielt keine Rolle.
Lies mal genau den Absatz 3:
https://www.gesetze-im-internet.de/luftpersv/__45.html
Die Voraussetzungen nach Absatz 2 können durch eine Befähigungsüberprüfung ... ersetzt werden.
Da steht nicht "können durch das Ausstellen der Lizenz ersetzt werden".
Und es zählt auch nicht jeder x-beliebige 1-stündige Flug mit einem Fluglehrer.
Gruß
Maik
Hi Maik,
Tatsache, du hast Recht... Dann stellt sich mir aber die Frage, was gilt als erster Überprüfungsflug? Also ab wann beginnen die 24 Monate. Wäre das dann der Prüfungsflug?
Danke und viele Grüße,
Kai