Eintragung von Flugzeiten ins EU-FCL Flugbuch

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Wo steht das? Die entsprechende NFL gilt nicht für Luftsportgeräteführer und die LuftPersV schreibt für Luftsportgeräteführer keine Form vor.

  • Siehe Topic-Überschrift 

  • Thomas Borchert schrieb:
    Und elektronische Flugbücher sind fur Privatpiloten in D verboten. Loseblattsammlung ebenso.
    Ich bezweifel ganz stark, dass die reine Führung eines elektronischen Flugbuches VERBOTEN ist, das heißt unter Strafe steht.

    Das ein elektronisches Fliugbuch nicht als Flugbuch für die gesetzlich geforderten Nachweise gilt mag was anderes sein....

  • Wir können jetzt stundenlang semantische Spitzfindigkeiten diskutieren, wie in deutschen Foren üblich. Oder das Leben genießen. 

    Entschuldigung, dass ich etwas gepostet habe, kommt nicht wieder vor

  • Thomas Borchert schrieb:

    ... kommt nicht wieder vor

    Schade.
  • Thomas Borchert schrieb:Wir können jetzt stundenlang semantische Spitzfindigkeiten diskutieren, wie in deutschen Foren üblich

    Thomas, das hat nichts mit semantischen Spitzfindigkeiten zu tun, ich schreibe es noch einmal für dich:

    Wo findet sich eigentlich eine Vorschrift, dass und wie man für Luftsportgeräte (LSG) überhaupt ein Flugbuch führen muss??? Die NFL 2-330-17 bezieht sich auf die FCL.050. Die FCL.050 bezieht sich in der Angabe, wie Zeiten einzutragen sind auf die FCL.010. In der FCL.010 sind normale Luftsportgeräte nicht aufgeführt. Dort sind nur Luftsportgeräte angeführt, die vertikal Starten und Landen können. In der NFL in II.2. Absatz 2 wird lediglich empfohlen, dass Luftsportgeräteführer ein separates Flugbuch führen sollten. Der Anhang "Flugbuchführug für private Luftfahrzeuge" nennt nur Personen die Lizenzen nach VO 1178/2011 Anhang I Abschnitt B oder C besitzen, bzw. die sich in der Ausbildung dazu befinden.

    Ich mag es irgendwo verpasst haben, aber woraus ergibt sich wie ein Luftsportgeräteführer ein Flugbuch zu führen hat??? LuftPersV §11? Das ist dort doch irgendwie etwas schwammig geschrieben. Dort steht zumindest nichts über die Art und Weise WIE ein Flugbuch zu führen ist.. LuftPersV §120? Dort steht auch nur, DASS ein Flugbuch zu führen ist und wie die Zeiten einzutragen sind.

    Ich finde nirgendwo eine Angabe WIE ein Luftsportgeräteführer ein Flugbuch zu führen hat. EIne lose Blattsammlung, eine EXCEL Tabelle oder jegliches elektronische Flugbuch sollte reichen. Oder kennt doch jemand eine rechtliche Vorschrift WIE man für LSG ein Flugbuch zu führen hat? EInfach nur eine Aussage: "Das ist verboten, bzw. reicht nicht" ist ohne Quellenangabe wertlos.

  • Micbu, nein, das hat mit „Lesen einfacher Texte“ zu tun, in diesem Fall der Überschrift dieses Threads. Da wird nach EU-FCL gefragt...

  • Bin am Anfang der Saison am Flugplatz in Aachen in eine Kontrolle geraten. Die beiden netten Herren von irgendeiner NRW-Behörde haben sich alle Dokumente vom Flieger und von mir inkl. Flugbuch angesehen. 

    War alles ok, zumal ich alleine im UL unterwegs war :-))

    Auf Nachfrage wurde mir bestätigt, dass UL-Piloten ein Flugbuch führen und dabei habe müssen.

    Ich stelle mir gerade vor wie micbu bei einer solchen Kontrolle mit FCLs und NFLs argumentiert um seine „elektronische Loseblattsammlung“ zu verteidigen.

    Also egal wer Recht hat, diese Diskussion möchte ich nicht führen und fülle lieber mein altes Flugbuch händisch aus. Die Daten bekomme ich übrigens direkt von SkyDemon. 

  • Thomas Borchert schrieb:
    Markierten Text zitieren

    Micbu, nein, das hat mit „Lesen einfacher Texte“ zu tun, in diesem Fall der Überschrift dieses Threads. Da wird nach EU-FCL gefragt...

    Die Überschrift hat aber nichts mit deiner Antwort zu tun, dass elektronisch und lose Blattsammlung verboten seien.

    Dazu bist du immer noch eine Quelle schuldig!

    In der Überschrift wird auch nicht nach der EU-FCL an sich gefragt, sondern wie man Einträge in ein solch vorhandes Buch einträgt. Das wurde aber bereits mehrfach beantwortet.

  • Günter N schrieb:

    Ich stelle mir gerade vor wie micbu bei einer solchen Kontrolle mit FCLs und NFLs argumentiert um seine „elektronische Loseblattsammlung“ zu verteidigen.

    Ich trage alle Motorflüge in ein ganz normales EU-FCL Flugbuch, gemäß der NfL ein. Es gibt aber anscheinend doch einige LSG-Piloten die das nicht tun. Da es anscheinend auch keine Vorschriften dazu zu geben scheint, sollte deren Art die Flüge einzutragen aber auch akzeptiert werden. Was ist so schlimm daran mal über den Tellerrand zu sehen und zu sehen, und vor allem auch zu akzeptieren, was andere machen???

    Dass ein Flugbuch geführt werden muss steht ausser Frage. Die Frage lautet lediglich: Wie muss dieses Flugbuch bei einem normalen LSG Piloten aussehen?

Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
54.7 %
Ja
45.3 %
Stimmen: 139 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 21 Besucher online.

Anzeige: EasyVFR Anzeige: EasyVFR