PPL-C nicht umgeschrieben - nun SPL geplant

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Hallo zusammen,

    ich bin im Besitz einer PPL-C Lizenz (unbefristet ausgestellt im Jahr 2010), welche jedoch nicht nach neuem EU-Recht umgeschrieben worden ist. Ich habe keinerlei Ambitionen, die PPL-C Lizenz wieder aufleben zu lassen, möchte jedoch nun das Thema UL angehen.

    Normalerweise können sich Inhaber einer PPL-C Lizenz die Theorieausbildung anrechnen lassen. Ist dies im Falle in diesem Fall auch möglich oder muss zuerst die Lizenz aufgefrischt werden? Aus meiner Sichtweise wäre dies nicht notwendig, da es mir in meinem Fall nur um die Anrechnung der Theoriezeit und nicht der Praxiszeit geht.

    Freue mich auf eure Rückmeldung!

  • Moin,

    eine Umschreibung des alten Segelflugscheines PPL-C und GPL in den SPL oder LAPL(S) ist seit 2015 nur möglich wenn die Ausübungsvoraussetzungen erfüllt sind. 

    Einen vereinfachten Weg zum UL setzt einen gültigen SPL  oder LAPL voraus. Damit kannst Du also nicht die Theorieausbildung kompensieren.

    Allerdings steht in der aktuellen LuftPersV nichts davon wie alt Deine Theorieausbildung sein darf und ob die Theorieprüfung anerkannt wird.

    Da würde ich raten den Ausbildungsbetrieb zu befragen, der ist letztendlich die entscheidende Instanz dafür, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass er sich da sperrt.

    Auf jeden Fall werden Deine alten Segelflugstunden anerkannt, die haben kein Verfallsdatum. 

  • Steffen_E schrieb:

    Moin,

    eine Umschreibung des alten Segelflugscheines PPL-C und GPL in den SPL oder LAPL(S) ist seit 2015 nur möglich wenn die Ausübungsvoraussetzungen erfüllt sind. 

    Einen vereinfachten Weg zum UL setzt einen gültigen SPL  oder LAPL voraus. Damit kannst Du also nicht die Theorieausbildung kompensieren.

    Allerdings steht in der aktuellen LuftPersV nichts davon wie alt Deine Theorieausbildung sein darf und ob die Theorieprüfung anerkannt wird.

    Da würde ich raten den Ausbildungsbetrieb zu befragen, der ist letztendlich die entscheidende Instanz dafür, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass er sich da sperrt.

    Auf jeden Fall werden Deine alten Segelflugstunden anerkannt, die haben kein Verfallsdatum. 

    Danke für deine Antwort. Bezüglich der Lizenzumschreibung habe ich mich in 2016 informiert. Die Bezirksregierung sagt ganz klar: 5 Stunden und 15 Starts + 2 Schulungsflüge innerhalb der letzten 24 Monate und vor dem 08.04.2015. Alternativ Befähigungsprüfung durch einen von der Bezirksregierung beauftragten Prüfer.

    Dies war für mich erstmal kein Thema, weil ich diese Sparte nicht mehr ausüben möchte.

    Dennoch habe ich für den PPL-C damals die entsprechende Theorieprüfung bei der Bezirksregierung abgelegt und würde diese nun gerne auf eine UL-Ausbildung anrechnen, sodass ich viele Fächer nicht erneut machen müsste.

    Die Praxisstunden können für die UL-Ausbildung nicht mehr angerechnet werden, da diese mehr als 24 Monate zurückliegen. Dies ist für mich jedoch egal, da ich alleine aus dem Sicherheitsaspekt her die volle Praxisausbildung genießen möchte (letzer Flug in 2012).

    Ich werde definitiv den Ausbildungsbetrieb befragen, wollte mir nur vorab noch unabhängige Erfahrungen und Meinungen einholen!

  • Touristenfahrer schrieb:
    Alternativ Befähigungsprüfung durch einen von der Bezirksregierung beauftragten Prüfer.
    Das ist allerdings immer die einfachste und schnellste Methode, wenn man noch sicher fliegen kann.
    Touristenfahrer schrieb:
    Die Praxisstunden können tatsächlich für die UL-Ausbildung nicht mehr angerechnet werden, da diese mehr als 24 Monate zurückliegen.
    Dafür gibt es keinen Grund. LuftPersV §42 (4) 1. nennt keinen Zeithorizont.

    Dass man soviel macht wie sinnvoll ist, ist keine Frage. Aber ehrlich, wenn man ein paar Stunden mehr Segelflug gemacht hat, ist das Bewegen eines ULs kein Zauberwerk für das man mehr als ein paar Stunden braucht.

    Wenn man natürlich nur so gerade eben einen Schein hatte, sieht das ggf. anders aus.

  • Steffen_E schrieb:
    Touristenfahrer schrieb:
    Alternativ Befähigungsprüfung durch einen von der Bezirksregierung beauftragten Prüfer.
    Das ist allerdings immer die einfachste und schnellste Methode, wenn man noch sicher fliegen kann.
    Touristenfahrer schrieb:
    Die Praxisstunden können tatsächlich für die UL-Ausbildung nicht mehr angerechnet werden, da diese mehr als 24 Monate zurückliegen.
    Dafür gibt es keinen Grund. LuftPersV §42 (4) 1. nennt keinen Zeithorizont.

    Dass man soviel macht wie sinnvoll ist, ist keine Frage. Aber ehrlich, wenn man ein paar Stunden mehr Segelflug gemacht hat, ist das Bewegen eines ULs kein Zauberwerk für das man mehr als ein paar Stunden braucht.

    Wenn man natürlich nur so gerade eben einen Schein hatte, sieht das ggf. anders aus.

    Für mich ist die Theorie das größere Leid, denn dort wieder bei Null zu starten wäre schon ein harter Schlag. Ich hoffe, dass dies alles so reibungslos funktionieren wird und die Theorie trotz "ruhendem" PPL-C anerkannt wird. Aus der reinen Logik heraus macht es keinen Unterschied ob die PPL-C gültig ist oder nicht, denn die Theorie ist in allen Fällen bereits abgelegt und wird auch bei einer Umschreibung des PPL-C nach EU-Recht nicht mehr erneuert.


    Aber mit der Logik kommt man bei Behörden nicht immer zum Ziel... so würde man auch denken, dass eine Regierungsbehörde einen Lizenzinhaber über die Umschreibungsfrist einer gültigen Lizenz informieren würde... würde man denken ;- )

  • Touristenfahrer schrieb:
    Für mich ist die Theorie das größere Leid, denn dort wieder bei Null zu starten wäre schon ein harter Schlag. Ich hoffe, dass dies alles so reibungslos funktionieren wird und die Theorie trotz "ruhendem" PPL-C anerkannt wird.
    @Touristenfahrer

    Entschuldige, wenn ich mich täusche, aber für mich klingt das alles so, als ob die Theorie in keinster Weise mehr bei Dir sitzen würde. Keine guten Voraussetzungen, um den Schein zu erneuern.

    My tuppence,

    Eric

  • Eric schrieb:
    Entschuldige, wenn ich mich täusche, aber für mich klingt das alles so, als ob die Theorie in keinster Weise mehr bei Dir sitzen würde.
    Bei wem von uns tut die das denn, der einige Jahre den Schein hat? ;))


    Chris

  • Wenn jetzt ohnehin die verregnete, stürmische Jahreszeit anbricht, könntest Du ja mal mit ′ner App gemütlich auf dem Sofa die Theoriefragen durchgehen. Ich hatte den "SPL Trainer" (für mittlerweile rd. 17 EUR im itunes-Store), mir hat es geholfen.

    Du wirst Dich wundern, was man noch drauf hat und wovon man vermeintlich noch nie gehört hat. Schaden kann es nicht und es nimmt die Hemmungen vor der Theorie.

    Gruß Lucky

  • Touristenfahrer schrieb:
    Ich hoffe, dass dies alles so reibungslos funktionieren wird und die Theorie trotz "ruhendem" PPL-C anerkannt wird.
    Wie gesagt, das entscheidet Dein Ausbildungsbetrieb.

    Du wirst so oder so nicht ohne eine Handvoll Theorie durchkommen, da ist einiges passiert in den Jahren. Aber niemand sagt, dass das Forntalunterricht sein muss. Stundenzahlen für dne unterricht gibt es auch nicht mehr, wenn es der Ausbildungsbetrieb nicht in seine Regeln geschrieben hat.

    Aber nichts spricht dagegen kurzerhand eine Befähigungsüberprüfung zu machen, dann erledigt sich die Frage der Anerkennung.

    Touristenfahrer schrieb:
    Aber mit der Logik kommt man bei Behörden nicht immer zum Ziel...
    Doch, die sind sogar sehr logisch aber die Logik gefällt Dir nur nicht.

    Die sagt nämlich, dass Du keinen Schein hast mit dem Du aufsatteln kannst.

    und ehrlich gesagt; wer sich vor der Theorie windet, hat sie meistens gerade nötig...

    Touristenfahrer schrieb:
    so würde man auch denken, dass eine Regierungsbehörde einen Lizenzinhaber über die Umschreibungsfrist einer gültigen Lizenz informieren würde... würde man denken ;- )
    Hmm, Du bist doch zu einem selbständigen Luftfahrer ausgebildet worden. Da hast Du doch sicher gelernt wie Du dich selbst über Luftrecht, NOTAMS, NfL, AIP, ... informierst.

    und sicher auch, dass das Deine Pflicht ist.

  • @Touristenfahrer

    Hallo,

    ich würde Dir empfehlen den PPL-C durch eine Befähigungsprüfung zu reaktivieren.

    Mit gültiger Segelflug-Lizenz brauchst Du für SPL-UL nur:

    10 Std. UL, davon 5 Solo.

    2X 200 km Streckenflug mit Lehrer.

    Pyrotechnische-Unterweisung.

    Prüfungsflug mit Ausbildungsleiter.

    Viele Grüße

    Carsten

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