Hallo,
mir wurde erklärt, dass man für die Prüfungszulassung UL-Dreiachs auch die Einweisung in ein 2. Flugzeugmuster benötigt.Man kann ja alle Voraussetzungen für die Prüfung genau nachlesen, diesen Passus kann ich aber nirgends finden. Hat jemand eine zuverlässige Quelle ?
Dankeschön!
Moin,
ich hbae dazu spontan auch nur as Ausbildungshandbuch des DAeC gefunden:
--> https://www.daec.de/fileadmin/user_upload/files/2012/luftsportgeraete_buero/Ausbildungshandbuch/Ausbildungshandbuch_fuer_Luftfahrerschulen_2015_2.pdf
Auf Seite 28 wird dort beschrieben, wie eine Einweisung auf ein 2. Muster auszusehen hat. Auf Seite 59 schließlich steht: "Der Umfang der Flugausbildung beträgt mindestens 6 Flugstunden zu 60 Minuten auf unterschiedlichen Ultraleichtflugzeugmustern."
Daraus ergibt sich für mich, daß Du mindestens zwei Muster fliegen mußt und auf jedem Muster mindestens 360 Minuten. Auf dem Muster, auf dem Du nachher die Prüfung fliegst, sollte es natürlich wesentlich mehr sein.
Da steht doch nicht, das JE Flugzeugmuster 6 Stunden geflogen werden müssen..
@maxmobil: Mein Fehler. Ändert aber nichts an der Tatsache, daß da "unterschiedliche Muster" steht und unterschiedlich impliziert dann ja mindestens 2 Flieger. Bei mir waren es gar 3 Flieger.
cbk schrieb:April April, da gehts um die Ausbildung von Fluglehrern und nicht um die Dreiachsausbildung!!!
@maxmobil: Mein Fehler. Ändert aber nichts an der Tatsache, daß da "unterschiedliche Muster" steht und unterschiedlich impliziert dann ja mindestens 2 Flieger. Bei mir waren es gar 3 Flieger.
SeMa laß Dir keinen Blödsinn erzählen, auf einem Muster lernen reicht völlig aus.
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