Fluglehrer werden

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • micbu schrieb:
    DULV auch auf die theoretische  Ausbildung von Flugschülern beschränken, das geht beim DAeC nicht.
    Wie kann ich das denn verstehen? Darf man dann Unterricht halten, aber nicht mit dem Schüler fliegen? Dieses Konzept kenne ich dann so noch nicht. Oder verstehe ich das falsch?
    ----

    Ja, da der DULV seine Kurse wohl oft in einen praktischen und theoretischen Teil gesplittet anbietet, zumindest während meiner Recherche, werden beide auch unabhängig von einander geprüft. Hat man also vor nur Theorie zu unterrichten und nicht praktisch, bekommt man nur die Lehrberechtigung Theorie eingetragen. 

    Wie gesagt, letztes Jahr war es jedenfalls noch so....

  • Ich wusste bisher gar nicht, dass man, um Theorie unterrichten zu dürfen, überhaupt eine Lehrberechtigung von einem Verband benötigt. Ist das bei UL so?

  • micbu schrieb:

    Ich wusste bisher gar nicht, dass man, um Theorie unterrichten zu dürfen, überhaupt eine Lehrberechtigung von einem Verband benötigt. Ist das bei UL so?

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    Du musst um zu unterrichten an einer, oder mehreren Schulen, angemeldet sein, die Schulen reichen deine Unterlagen zum entsprechenden Verband weiter, erst nach deren Bestätigung darfst du tätig werden. Bei unserem Fall ist es der DAeC, wir durften erst tätig werden nach Bestätigung. Ähnlich wird es beim DULV zugehen, im reinen Theorieunterricht halt mit der Einschränkung, dass keine Praxisschulung stattfinden darf. Aber egal unter welcher Flagge du loslegst, du muss deinen FI-Assi Schein in der Tasche haben. 

  • der_aussiedler schrieb:

    Du musst um zu unterrichten an einer, oder mehreren Schulen, angemeldet sein, die Schulen reichen deine Unterlagen zum entsprechenden Verband weiter, erst nach deren Bestätigung darfst du tätig werden.

    Genau. Mir war allerdings unbekannt, dass man dazu zuerst einen Lehrgang absolvieren muss. Bei uns unterrichten nämlich auch durchaus Personen, die keinen Kurs besucht haben, einfach nur deshalb, weil si durch ihren bisherigen Werdegang dazu befähigt sind. Diese sind natürlich bei einer ATO gemeldet, aber halt ohne vorherigen Lehrgang.

    Daher bin ich so erstaunt, dass es es auch die Möglichkeit gibt Theorie-only FI zu sein. Das war mir bisher echt völlig unbekannt.

  • micbu schrieb:

    entsprechenden Verband weiter, erst nach deren Bestätigung darfst du tätig werden.

    Genau. Mir war allerdings unbekannt, dass man dazu zuerst einen Lehrgang absolvieren muss. Bei uns unterrichten nämlich auch durchaus Personen, die keinen Kurs besucht haben, einfach nur deshalb, weil si durch ihren bisherigen Werdegang dazu befähigt sind. Diese sind natürlich bei einer ATO gemeldet, aber halt ohne vorherigen Lehrgang.

    Daher bin ich so erstaunt, dass es es auch die Möglichkeit gibt Theorie-only FI zu sein. Das war mir bisher echt völlig unbekannt.

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    ….. Lehren, praktisch und theoretisch, darf nur derjenige, der an einem FI-Lehrgang erfolgreich teilgenommen hat und beim Verband als FI (Assi) angemeldet ist! Zumindest im Bereich UL, wie das in anderen Klassen aussieht weiß ich nicht. 

    Das Splitten der Lehrtätigkeit macht aber wohl oft Sinn, gerade in freien Flugschulen wo es Personen gibt die mega Bock auf den Theorieunterricht haben, aber auf keinen Fall praktisch unterrichten wollen. Ich finde das gar nicht schlecht, zumal ja auch nur ein Bruchteil der Kosten anfallen. 

  • Top! Der dritte Kommentar zum selben Post von BlueSky. Warum in aller Welt schreibst Du Ihm keine PN wenn Du so angepisst bist? Nervig!

    Bye Thomas

  • Ich finde es nur immer schade, wie Threads in völlig falsche Richtungen abdriften. Hier ging es ursprünglich um die Voraussetzungen, um FI zu werden. Und nicht um Sinnhaftigkeit diverser Unterschiede in der Schulung derselben. Das ist genau der Grund, weshalb man manchmal gar keine Lust mehr hat, sich überhaupt diesem "Gemetzel" auszusetzen. Spätestens nach der fünften Antwort in einem Thread kann man sich sicher sein, dass er mit der Ursprungsfrage überhaupt gar nichts mehr zu tun hat.

  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 6 Monate.
  • der_aussiedler schrieb:
    Und die Kurse werden als Bildungsurlaub in den meisten Ländern anerkannt! Wer also in den letzten zwei Jahren keinen genommen hat, hat das Recht auf 10 tägigen Bildungsurlaub.
    Weißt du zufällig, ob Hamburg den Bildungsurlaub anerkennt?
  • Würde mich für Niedersachsen auch interessieren. 

  • ….. 

    Trangoxc2 schrieb:

    Würde mich für Niedersachsen auch interessieren. 

    ---

    Moin,

    für Niedersachsen bekommst du hier ( https://www.aewb-nds.de/fileadmin/content/Übertrag/Bildungs_und_Sonderurlaub/BU_E_FORM.pdf ) den Antrag. Leider muss jeder Teilnehmer für sich den Antrag persönlich einreichen.

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