Chris_EDNC schrieb:Tja, was dann?
Und wenn da nix steht... Na das hatten wir bereits mehrfach. ;)
Möglichkeit 1: Du hast es nur nicht gefunden.
Möglichkeit 2: Du hast in der Möglichkeit der Antworten nicht den notwendigen Schluss gezogen, der für die Beantwortung DEINER Frage notwendig gewesen wäre.
Möglichkeit 3: Der jeweilige Gesetzgeber hat die Frage in der Relevanz als Frage nicht erkannt und damit für nicht beantwortenswürdig befunden.
Was glaubst Du denn, was man als Flieger noch alles lesen muss, um eine ordentliche Flugvorbereitung zu machen? Wenn Du Deine Frage nicht beantwortet findest und die Beantwortung der Frage immens lebenswichtig ist, wird Dir wohl der Besuch des Ziellandes auf eigener Fläche auf ewig verweht bleiben. Ich fliege z.B. nie nach Moldavien, weil ich nicht mit absoluter Richtigkeit die Frage beantworten kann, ob ich über dem Land an Bord selbst mitgebrachten Kaffee trinken kann. Also muss Moldavien auf meinen Besuch verzichten.
Du kannst Dich und andere natürlich fragen, was Du willst und dich dabei sehr wohl fühlen, es macht ja den Eindruck, als hättest Du Dir Gedanken gemacht. An keiner mir bekannten Stelle ist allerdings gesetzlich (moralisch, politisch) definiert, dass jede Frage auch eine Pflicht zur hochherrschaftlichen Beantwortung nach sich zieht. Als Gesetze und Verordnungen geschaffen wurden, hat wohl kein Gesetz- und Verordnungsgeber jemals angenommen, dass irgendwann einmal (JETZT!) eine Gesellschaft existieren könnte, die ohne Antworten auf alles in der Existenz bedroht ist. Seit dem gibt es https://www.frag-mutti.de/ und demnächst eine Bürgerpflicht, es regelmäßig auf Neuerungen zu konsultieren.
Frank
FranHaus schrieb:oh ha...ich ziehe die Frage mal zurück :-) ...und wünsch euch noch einen schönen Restfeiertag
francop schrieb:
Daher die (pragmatische) Frage: Wo kann ich grundsätzlich herausfinden, ob ich in dem Land eine LP4 brauche (...für den konkreten Flugpatz mag das ja schon wieder anders aussehen)
francop schrieb:Na ja, beantwortet ist sie ja. Das Chris die Antwort nicht gefällt oder er damit nichts anfangen kann, ergibt sie aus dem Chris-Kontext. Hast Du es mal selbst probiert?
oh ha...ich ziehe die Frage mal zurück :-)
Frank
Franhaus, irgendwie hast Du nicht begriffen, worum es geht bzw. was ich mit meiner letzten Atwort sagen wollte.... :)
Chris
Chris_EDNC schrieb:Aber das kennst Du doch: Keiner versteht Dich.
Franhaus, irgendwie hast Du nicht begriffen, worum es geht bzw. was ich mit meiner letzten Atwort sagen wollte.... :)
Finde Dich damit ab.
Frank
francop schrieb:Ich gehe folgendermassen vor:
Daher die (pragmatische) Frage: Wo kann ich grundsätzlich herausfinden, ob ich in dem Land eine LP4 brauche
Verlangt das Land eine Einfluggenehmigung fuer UL, dann wird im Zuge dieser Prozedur klar, ob ein LP verlangt wird.
Verlangt das Land keine Einfluggenehmigung, wird in der AIP geschaut und wenn da nichts explizites fuer UL geregelt ist, dann braucht man keinen LP.
@BlueSky9 Wie hast Du erfahren, dass Schweden das (oder den?) LP will? Das waere dann ein Beispiel aus der Praxis...
Chris
.... kann mir gerade mal einer schnell sagen, wo was über die LP in der deutschen AIP VFR steht?
Michael
Schwerlich - ich habe gerade keinen Zugang, kann mich aber an keinerlei Eintrag über LP in der AIP VFR erinnern. Muß ganz anderswo stehen.
Sonst ist FCL.055 einschlägig:
FCL.055 Sprachkenntnisse
a) Allgemeines. Piloten von Flugzeugen, Hubschraubern, Luftfahrzeugen mit vertikaler Start- und Landefähigkeit und Luftschiffen, die am Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst teilnehmen, dürfen die mit ihren Lizenzen verbundenen
Rechte und Berechtigungen nur ausüben, wenn sie in ihrer Lizenz einen Sprachenvermerk entweder für Englisch oder für die Sprache besitzen, die beim Flug für den Sprechfunkverkehr verwendet wird. In dem Vermerk müssen die
Sprache, das Niveau der Sprachkenntnisse und das Gültigkeitsdatum angegeben sein.
b) Bewerber um einen Sprachenvermerk müssen gemäß Anlage 2 dieses Teils mindestens Sprachkenntnisse sowohl auf der Ebene der Einsatzfähigkeit für den Gebrauch der Sprechgruppen als auch für den Gebrauch normaler Sprache
besitzen. Hierzu muss der Bewerber die Fähigkeit zu Folgendem nachweisen: [.....]
In der AIP wird man imho nur etwas finden, wenn es eben eine besondere, landesspezifische Regelung gibt. Sowas wie: In unserem Land benoetigen auch ULer einen LP. Steht das da nirgends und auch nicht in einer (falls noetigen) Einfluggenehmigung, dann ist nach meiner Interpretation der Weg frei ohne das Zettelchen.
Chris
Chris_EDNC schrieb:Und wie stehts....?
Das ist eine sehr eigenwillige Interpretation. Auch in der Schweiz sind UL keine Flugzeuge.Ich finde das entspr. Dokument grad nicht, aber ich klaere das mit dem BAZL morgen ab.
Hier habe ich dir die Bestimmungen für die Schweiz angehängt. Und darin steht u.A, klipp und klar, dass für Flüge in CTR′s und in Lufträume ab D ein LP nötig ist. Also kein Unterscheid zur E Klasse.
Andreas
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