FlyingDentist schrieb:Schau Michael, ich bemuehe mich, betont sachlich zu argumentieren und jedwede persoenliche Seitenhiebe zu unterlassen. Ich wuerde es sehr begruessen, wenn Du ebenfalls diese Strategie fahren wuerdest (und nicht nur ich!). Danke.
Oh Gott, Oh Gott, das wird Chris aber ganz und gar nicht gefallen, wenn Ihr schreibt, dass man auch als UL-Pilot im Ausland ein BZF I mit LP Level 4 braucht!!!
Zur Sache: Auch in der Schweiz benoetigt man als UL-Pilot kein LP. Und nach einem BZF 1 wird ein deutscher Pilot hier nie gefragt werden.
Chris
Chris_EDNC schrieb:Also ist es schon ein persönlicher Angriff, wenn ich vermute, dass Dir die Äußerungen von ca-max und Flugherb nicht gefallen werden, weil Du hier schon dutzende Male höchst emotional geschrieben hast, dass ein UL-Pilot für einen Auslandsflug generell kein BZF I und kein LP Level 4 braucht? Ist das nicht etwas sehr mimosenhaft??
ich bemuehe mich, betont sachlich zu argumentieren und jedwede persoenliche Seitenhiebe zu unterlassen.
Michael
Chris_EDNC schrieb:was eben nur halb richtig ist. Die genaue Regel siehst du hier. Wobei der Begriff des "Luftsportgerätes" in der Schweiz nicht existiert. Ein ausländisches Luftfahrtgerät entspricht dem im Text erwähnten Flugzeug. Also für kontrollierte Plätze, oder Kontakt mit ATC braucht jeder ein BZF mit Sprachvermerk. Also insbesondere für Plätze mit ATIS, da diese zumeist über ATC verfügen.
Zur Sache: Auch in der Schweiz benoetigt man als UL-Pilot kein LP.
Andreas
FlyingDentist schrieb:Das habe ich nie behauptet.
dass ein UL-Pilot für einen Auslandsflug generell kein BZF I und kein LP Level 4 braucht
Lass′ es einfach bleiben, lieber Michael. Wirklich. Das bringt hier niemandem etwas.
Chris
HB-YIV schrieb:Das ist eine sehr eigenwillige Interpretation. Auch in der Schweiz sind UL keine Flugzeuge.
Ein ausländisches Luftfahrtgerät entspricht dem im Text erwähnten Flugzeug.
Ich finde das entspr. Dokument grad nicht, aber ich klaere das mit dem BAZL morgen ab.
Chris
Chris_EDNC schrieb:Chris_EDNC schrieb 14.01.2015 um 14:12 Uhr:
Das habe ich nie behauptet.
Michael
Chris_EDNC schrieb:gut! Bin gespannt.
klaere das mit dem BAZL morgen ab
Andreas
Hallo,
>
> Solange die AIP des zu bereisenden Landes nicht _ausdruecklich_ was
> anderes sagt, braucht man kein LP als UL-Pilot.
>
Luftsportgeräte sind auch im Ausland natürlich nur rein national
geregelt - und ein D-UL unterliegt im Ausland der dort jeweils
geltenden "Gastflugregelung"
(oder wie man es dort auch immer nennen mag)
Ob ein solches Gastland für Luftsportgeräte dann ein LP (4) vorschreibt
oder nicht, legt es m.W. selbst fest.
Somit kan man dann zumindest nicht pauschal sagen, ULer bräuchten
auf jeden Fall immer ein LP im Ausland...
BlueSky9
FlyingDentist schrieb:ist ganz was anderes, als das:
dass ein UL-Pilot für einen Auslandsflug generell kein BZF I und kein LP Level 4 braucht
FlyingDentist schrieb:Das ist doch nun nicht soooo schwer zu verstehen, oder???
Chris_EDNC schrieb 14.01.2015 um 14:12 Uhr:
Solange die AIP des zu bereisenden Landes nicht _ausdruecklich_ was anderes sagt, braucht man kein LP als UL-Pilot.
Chris
Chris_EDNC schrieb:Chris_EDNC schrieb 05.01.2015 um 11:29 Uhr:
Das habe ich nie behauptet. Das ist doch nun nicht soooo schwer zu verstehen, oder???
Michael
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