Dass einem alles zu schnell geht und man hinter dem Flugzeug herfliegt, kann auch passieren, wenn man ohne Informationsvorsprung auf eine tower-Frequenz eines belebten Flughafens kommt... ;)
Chris
EDXJ schrieb:Einmal kurz vorstellen: Du machst beim Fliegen ausschließlich und nur das, was in der Prüfung vorkam. NIchts anderes. Geht?
Wenn ATIS in der Praxis sooo wichtig ist, warum wird es dann von einem Praktiker, der Tag für Tag im Turm sitzt und der uns Neulingen - über den Tellerrand der Prüfung hinaus sozusagen - versucht zu vermitteln, worauf es in der Praxis wirklich ankommt, mit keinem Wort erwähnt.
(Das wäre das Prinzip der Zentralen Dienstvorschrift der Bundeswehr, in der es tatsächlich mal den Satz gab: "Ab ein Meter Wassertiefe hat der Soldat selbstständig mit Schwimmbewegungen zu beginnen". Oder der Blondinenwitz mit dem iPod, das "Einatmen, Ausatmen" ins Ohr spielt, damit sie nicht erstickt)
@Thomas Borchert
Selbstverständlich nicht. Hier wird aber so getan, als sei ATIS ziemlich elementar. Ähnlich elementar wie das QNH. So elementar kann es aber gar nicht sein, wenn es von einem engagierten Praktiker nicht einmal erwähnt wird.
Elementar ("must") wird es allerspaetestens, wenn es der anzufliegende Platz verbindlich macht.
(Und es ist schlicht good airmenship)
Chris
Also, ich habe überhaupt nichts gegen Besserwisser – solange sie denn etwas wirklich besser wissen!
Der Übersetzungskritik von FD kann ich z.B. voll zustimmen, der deutsche Text ist in einer entscheidenden Formulierung unpräzise.
Daß FD am Schluß sich vom Text abwendet, indem er die Cato-Methode anwendet (ceterum censeo...), und seine eigene Ansicht zum vorbildlichen Pilotenverhalten verkündet, sei ihm unbenommen. Etwas mehr Souverenität im Umgang mit Regeln hätte ich mir (und ihm!) trotzdem gewünscht.
Texte bedürfen immer der Interpretation, hier besonders im Kontext der praktischen Anwendung. Aufmerksameren Forumanern ist ja durchaus die Diskrepanz zwischen gesetzlicher Anforderung ("Pflicht für alle") und der Handhabung in der Praxis ("nicht für jeden notwendig") aufgefallen. Andere scheinen leider blind dafür; im Extrem erkennen sie nicht einmal die Fluglotsen selber als Experten in ihre eigenen Sache an. (na, vielleicht ist der Lernprozess da noch nicht abgeschossen...)
Ich lerne gern von denen, die es besser wissen, solange sie es eben besser wissen, oder ein Thema weiter durchdacht haben und so meinen Horizont erweitern. Wer sich aber in der Art von fundamentalistischen Evangelikalen nur an den geschriebenen Text klammert und jede Fähigkeit zur Interpretation vermissen läßt, der hat meinen Respekt nicht.
Wessen Lesefähigkeit so wenig entwickelt ist, daß er nicht einmal erkennt, wann man ihm selber recht gibt, und sich stattdessen fortgesetzt gegen verschärft wiedergegebene oder gänzlich selbsterfundene Behauptungen ereifert, der hat meinen Respekt auch nicht.
ca-max schrieb:Da hast Du etwas falsch verstanden.
Daß FD am Schluß sich vom Text abwendet, indem er die Cato-Methode anwendet (ceterum censeo...), und seine eigene Ansicht zum vorbildlichen Pilotenverhalten verkündet, sei ihm unbenommen. Etwas mehr Souverenität im Umgang mit Regeln hätte ich mir (und ihm!) trotzdem gewünscht.
Ich bin - von Thomas dankenswerterweise korrigiert - davon ausgegangen, dass der englische "Originaltext" der einzig verbindliche sei und der gibt m.E. vor, dass eine ATIS, sofern ausgesendet, auch abgehört und gemeldet werden muss.
Wenn aber der deutsche Text für uns hier in good old Germany der verbindliche ist, bin ich mir da nicht mehr so sicher. Die hier berichtete Praxis, dass ein Nichtmelden des letzten ATIS-Broadcasts ohne jegliche Konsequenzen bleibt, bestärkt mich auch in der Annahme, dass wir hier das nicht "so eng sehen" mit der ATIS.
Im Übrigen, bin ich immer sehr souverän, was den Umgang mit Gesetzen und Verordnungen angeht! War schon genügender Anlass zu seitenlangen Auseinandersetzungen, ich sage nur LP!
Insofern kannst Du beruhigt sein, ich bin nicht weit weg von Dir!
Michael
PS: Was die Verpflichtung zum Abhören der ATIS in der Betriebgenehmigung angeht (LSZH), scheint es da in Deutschland keine entsprechenden Einträge zu geben (habe allerdings in der Kürze nur 2 Flughäfen dahingehend überprüft). Wäre ja auch nicht nötig, wenn der deutsche Verordnungstext tatsächlich das Abhören zur Pflicht machte. Die Schweizer sehen das offenbar anders, sonst hätten sie sich den Eintrag auch sparen können!!
Chris_EDNC schrieb:Darüber gibt es hier offensichtlich unterschiedliche Ansichten.
Und es ist schlicht good airmenship
Das ist aber genau der Punkt, an dem ein Thread aus dem Ruder zu laufen droht: Wenn wir anfangen, die Welt in gute Piloten (nennt ATIS - good airmanship) und schlechte Piloten (nennt ATIS nicht - bad airmanship) einzuteilen.
und schreibt bitte nicht "Airmenship". Die gibt es nicht im Plural.
Das deutsche Analogon heißt "Seemannschaft", nicht Seemännerschaft! :))
Habe es bei mir korrigiert. Obwohl ich ja eigentlich nur Chris zitiert habe... ;)
Aktuell sind 53 Besucher online, davon 2 Mitglieder und 51 Gäste.