Moin, ich hatte mir mal folgendes zu ATIS vermerkt...
Die ATIS (Automatic Terminal Information Service) ist wie folgt aufgebaut:
Danke fürs Raussuchen eines weiteren Gesetzestextes - der wiederum keinerlei Unterschied zwischen VFR und IFR macht. Den machst vielmehr Du hinterher in Ausführungen, die sich nun mal leider im Originaltext nicht finden. Es geht wirklich nicht um Besserwisserei. Sondern darum, dass eine flugbetrieblich relevante Behauptung aufgestellt wird (“IFR muss, VFR nicht; VFR sollte nicht”), die schlicht nicht belegbar ist. Darauf - finde ich - muss man hinweisen dürfen, ohne sich gleich als Besserwisser beleidigen lassen zu müssen.
Ostfriese schrieb:Jau, das ist alles in der ATIS drin, und noch manches mehr.
Flugsichten 5000 meters
Kleine Anmerkung: ab 5000 m spricht man "fünf Kilometer".
Und "meters" ist plattdeutsch, glöv ik. Auf Englisch genügt meter. ;))
Jo mien Jung, daar hast Recht, ohne s und natürlich 5km. Wir haben hier schon so lange scheiß Wetter, dass das mit den >4999 Meter(s) schon etwas länger her ist.
Moin.
Also mir ist es so vertraut, dass die Nennung der aktuellen ATIS eben genau den Nutzen hat das der Türmer einem dann gerade nicht die ganzen Parameter aufzählt, sondern einem die genannte ATIS bestätigt und dann gezielt Freigaben oder Anweisungen o.ä. erteilt.
Ob es gesetzlich vorgeschrieben ist als VFR Verkehr diese zu wiederholen bzw anzusagen weiß ich nicht, aber im bzf und auch im regulären Fliegen in der CTR habe ich es so gelernt und als gängige Praxis erlebt.
Gruss Enno
Ps. Allerdings habe ich nie gehört das ein Pilot wegen Nichtnennung am Funk gerüffelt wurde.
mbstar schrieb:Du hast es begriffen - und ebenso wirst du noch nie erlebt haben, daß der Platzlotse dann anfängt, ihm "die ganzen Parameter" aus der ATIS aufzuzählen. Er bekommt die Landerichtung genannt und sein QNH wie jeder andere auch, und gut ist. Auf Anforderung würde der Lotse ihm das METAR vorlesen - mehr aber nicht. Denn was soll der Sichtflieger mit dem IFR-Anflugdaten? Er benötigt keinen Transition Level und er macht eben keinen Localizer-NDB-Approach. sondern fliegt nach Sicht die veröffentlichte Einflugstrecke ab.
Ps. Allerdings habe ich nie gehört das ein Pilot wegen Nichtnennung am Funk gerüffelt wurde.
Thomas Borchert schrieb:Wenn es gestattet ist, möchte ich zum rechtlichen Hintergrund noch eine Bemerkung verlieren.
Danke fürs Raussuchen eines weiteren Gesetzestextes
Hier heißt es:
"Whenever Voice-ATIS and/or D-ATIS is provided:
aircraft shall acknowledge receipt of the information upon establishing communication with the ATS unit providing approach control service, the aerodrome control tower or Aerodrome Flight Information Service (AFIS), as appropriate"
Die Übersetzung könnte demnach lauten:
"Wann immer Sprach-ATIS und / oder Daten-ATIS bereitgestellt werden:
Luftfahrzeuge müssen den Empfang der Informationen bestätigen, sobald sie die Kommunikation mit der ATS-Einheit, die den Annäherungskontrolldienst bereitstellt, den Flugplatzkontrollturm oder den Fluginformationsdienst (Aerodrome Flight Information Service, AFIS) aufnehmen"
Zugegeben, ich verfüge nur über den LP Level 4 aber ich denke die Übersetzung sollte die Aussage des englischen Originals wiedergeben.
Demnach muss jedes Luftfahrzeug den Empfang der ATIS der Luftaufsicht bei Kommunikationsaufnahme bestätigen, wenn diese verfügbar ist, sprich rundgesendet wird.
Also aus der Tatsache, dass es ein ATIS-Broadcast gibt, erwächst dem Luftfahrzeugführer die Verpflichtung, diese Abzuhören und den Empfang der Luftaufsicht zu bestätigen. Ein Unterschied zwischen den Flugregeln wird nicht gemacht.
Die Übersetzung aber, welche Eingang in die deutsche Version der "Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 der Kommission" gefunden hat, lautet etwas anders:
"Für die Erbringung von Sprach-ATIS- und/oder D-ATIS-Diensten gilt:
Das Luftfahrzeug hat den Empfang der Informationen bei Verbindungsaufnahme mit der Flugverkehrsdienststelle, die den Anflugkontrolldienst bereitstellt, mit der Flugplatzkontrolle oder mit dem Flugplatz-Fluginformationsdienst (AFIS) zu bestätigen"
Aus diesem Text lässt sich m.E.n. keine unmittelbare Verpflichtung des Luftfahrzeugführers zum Abhören der ATIS ableiten, vielmehr könnte man herauslesen, naja, wenn er die ATIS schon abgehört hat, muss er sie auch der Luftaufsicht bestätigen.
Aber auch hier wird nicht nach Luftfahrzeugklassen und/oder Flugregeln unterschieden.
Bei solchen Diskrepanzen zwischen dem Original, also dem, was der Gesetztgeber eigentlich regeln will, und dem, was Übersetzer schließlich daraus gemacht haben, bleibt natürlich immer das Original die richterliche Messlatte.
Leider ist das kein Einzelfall, Übersetzungen, die ähnlich Fehlinterpretationen möglich machen, gibt es in der deutschen Version des Regelwerks nicht wenige.
Insofern bin ich der Meinung, dass man in jedem Fall gut daran tut, sich bei der Flugvorbereitung darüber zu informieren, ob der Ziellandeplatz ATIS-Meldungen ausstrahlt, diese dann beim Anflug auch abhört und der Luftaufsicht den Empfang bestätigt. So verhält man sich regelkonform, was bei Fliegen allgemein keine allzu schlechte Option darstellt.
Michael
Zusammenfassend kann man wohl festhalten, dass man den ATIS Kennbuchstaben mindestens nennen SOLLTE (weil es einfach auch keinen vernünftigen Grund gibt, es nicht zu tun), man allerdings natürlich nicht getadelt wird, wenn man das einmal vergisst.
Ich habe auch schon manchmal die ATIS abgehört und dann beim Einleitungsanruf bei TWR vergessen, den Empfang zu bestätigen.
FlyingDentist schrieb:Sorry, muss schon wieder Besserwissern: Es gibt bei EU-Verordnungen grundsätzlich KEINEN "eigentlich rechtsverbindlichen Text" in Englisch. Das war bei JAR so, nun nicht mehr. Der Übersetzungsdienst der EU-Kommission übersetzt die Verordnungstexte in alle Sprachen der Union - diese Übersetzung ist dann in allen Ländern unmittelbar geltendes Recht. In Deutschland der deutsche, in Großbritannien der englische. Das hat auch schon verschiedentlich zu Problemen geführt, weil der Übersetzungsdienst von der Sache keine Ahnung hat.
Wie wir alle wissen ist der eigentlich rechtsverbindliche Text der "COMMISSION IMPLEMENTING REGULATION (EU) No 923/2012" in Englisch abgefasst.
Davon abgesehen interpretiere ich persönlich den deutschen Text genauso wie Du den englischen: Gibt es eine Ansage, muss deren Kennbuchstabe genannt werden. Aber darum geht′s auch gar nicht. Sondern darum, dass behauptet wurde, es gäbe einen gesetzlich festgelegten Unterschied zwischen IFR und VFR. Und eine irgendwie geartete Sinnlosigkeit der Ansage für VFR. Beides nicht der Fall.
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