Chris_EDNC schrieb:Vielleicht sind wir uns einig, dass die novellierte LuftPersV für UL-Piloten gilt. Da ich sie ja nicht einfach neu schreiben oder nacherzählen kann, bleibt eben nur copy/paste, um den Inhalt hier zu veröffentlichen.
Deine copy/paste-Orgien
Michael
Man muss halt die dahinterstehenden Zusammenhaenge verstehen, bevor man das hier reinkopiert und interpretiert. Und Deine Interpretation ist nach Auffassung vom LBA, DFS, DAeC, DULV, BZL, FFPLUM leider grob falsch.
Wirst Du deswegen eine dieser Institutionen kontaktieren und das fuer uns abklaeren? Ich habe das nun bereits mehrfach getan...
Chris
Chris_EDNC schrieb:LBA ... hat, wie hier so oft schon angemerkt, direkt nix mit UL zu tun und kümmert sich auch nicht drum
Deine Interpretation ist nach Auffassung vom LBA, DFS, DAeC, DULV, BZL, FFPLUM leider grob falsch.
DFS ... erfüllt kein administrativen Aufgabenin in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt
BZL ... hat nun wirklich nix mit der deutschen Luftfahrt-Gesetzgebung zu tun
FFPLUM ... ebenfalls nicht
DAeC und der DULV als trauriger Rest. Deren Kompetenz aber, was gesetzliche Bestimmungen angeht, ist erwiesenermaßen als eher zweifelhaft zu beurteilen.
Insofern bleibt nur die direkte Lektüre der Gesetzestexte und Verordnungen. Ein Interpretation ist dabei nicht nötig, der Text spricht für sich selbst.
Und was die Verordungssicherheit der gesamten Luftfahrtadministation angeht, verweise ich nur auf das seinerzeitige Tohuwabohu bei Einführung von JAR-FCL. Gottlob ist das mittlerweile Geschichte, denn es gibt sicher immer noch den einen oder anderen Beamten, der es bis heute noch nicht begriffen hat. :-))
Michael
Ach Michael...
FlyingDentist schrieb:Du kannst beruhigt davon ausgehen, dass dort aeusserst kompetente Leute sitzen, die in der Lage sind, Luftfahrtgesetze richtig zu interpretieren. Also zumindest bedeutend kompetenter als Du. Und die geht es durchaus etwas an, wenn z.B. auslaendische UL in deutschen Kontrollzonen rumgurken. Sei versichert: Bevor die beim LBA etwas vergleichsweise wenig streng auslegen, muss es schon SEHR eindeutig sein. Und deren Interpretation ist ganz eindeutig: Kein LP fuer UL.
LBA ... hat, wie hier so oft schon angemerkt, direkt nix mit UL zu tun und kümmert sich auch nicht drum
FlyingDentist schrieb:Verfasst aber immerhin die "Cross Border Information" fuer Piloten und haben sich im Vorfeld sehr genau informiert, wie die Rechtslage ist. Auch die sagen: Kein LP fuer UL.
DFS ... erfüllt kein administrativen Aufgabenin in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt
FlyingDentist schrieb:Das BAZL bestimmt aber, was in deren Luftraum laeuft. Und auch die sagen: Kein LP fuer (auslaendische) UL, die dort einfliegen.
BZL ... hat nun wirklich nix mit der deutschen Luftfahrt-Gesetzgebung zu tun
FlyingDentist schrieb:In Frankreich gilt ebenfalls SERA, auf das Du Dich in Deiner schraegen Auslegung berufst und aus dem Du eine LP-Pflicht zusammenfantasierst. Die kommen aber zu einem gaenzlich anderen Schluss: Kein LP fuer UL.
FFPLUM ... ebenfalls nicht
FlyingDentist schrieb:Tut mir Leid, aber auch dieser "traurige Rest" sagt: Kein LP fuer UL.
DAeC und der DULV als trauriger Rest.
Wenn ich richtig gezaehlt habe, steht es 6 zu Michael, dem Zahnarzt, also einem jusristischen Laien. Aber eines muss ich Dir lassen: Du hast zwar keine Ahnung aber bist darin wenigstens konsequent. :))
Chris
Chris_EDNC schrieb:Nationale Verwaltung des Luftfahrtpersonals (z.B.UL) > LuftPersV nix SERA. Hast Du sie mal gelesen?
SERA, auf das Du Dich in Deiner schraegen Auslegung
Chris_EDNC schrieb:Ja, ja im Desavouieren bist Du groß ...
Wenn ich richtig gezaehlt habe, steht es 6 zu Michael, dem Zahnarzt, also einem jusristischen Laien. Aber eines muss ich Dir lassen: Du hast zwar keine Ahnung aber bist darin wenigstens konsequent. :))
Michael
PS: Eigene Argumente, eigene Reflexionen, eigene Überlegungen > Fehlanzeige! Schade dass Du das Denken schon lange outgesourct hast!
Michael, Dein Glaube sei Dir unbenommen. Ich halte mich an das, was die entspr. Stellen sagen.
Und von wegen nix SERA und LuftPersV, dort wird bei der Forderung nach LP auf FCL0.55 Bezug genommen und das hat keinerlei Relevanz fuer UL. Kann es garnicht haben, weil die Annex II-Flieger ueberhaupt nicht Gegenstand des Ganzen sind. Siehe Scheiben des LBA.
Chris
Chris_EDNC schrieb:Natürlich nicht SERA!! Aber nach LuftPersV, also rein national (z.B. UL) Der Verweis auf Part FCL.055 ist nur logisch, da dort die Bedingungen für den LP-Level festgelegt sind:
Und von wegen nix SERA und LuftPersV, dort wird bei der Forderung nach LP auf FCL0.55 Bezug genommen
" Personen, die am Flugfunk teilnehmen, haben die Neubewertung ihrer Sprachkenntnisse nach Anhang I FCL.055 und Anlage 2 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 nachzuweisen"
MIch würde jetzt einfach mal Deine Bewertung dieser Passage interessieren und vielleicht ausnahmsweise ohne eine weitere abfällige Bemerkung über meine Person.
Michael
Meine Bewertung? Na da ist von Personen die Rede, die Flugzeuge fliegen, denn nur fuer die ist FCL.055 ueberhaupt relevant...
Chris
Von Flugzeugen steht da nix, aber von Personen, die am Flugfunk teilnehmen!
Nimmst Du als UL-Pilot nicht am Flugfunk teil??
Michael
Ist FCL.055 fuer UL relevant? Nein...
Nochmal: Siehe Schreiben des LBA. Und Du kannst davon ausgehen, dass die die LuftPersV auch gelesen haben.
Chris
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