Auch ne BZF-Frage: ATIS Informationen erhalten

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Chris_EDNC schrieb:
    Deine copy/paste-Orgien
    Vielleicht sind  wir uns einig, dass die novellierte LuftPersV für UL-Piloten gilt. Da ich sie ja nicht einfach neu schreiben oder nacherzählen kann, bleibt eben nur copy/paste, um den Inhalt hier zu veröffentlichen.
    Das kann man natürlich substanzlos kritisieren.

    Michael

  • Man muss halt die dahinterstehenden Zusammenhaenge verstehen, bevor man das hier reinkopiert und interpretiert. Und Deine Interpretation ist nach Auffassung vom LBA, DFS, DAeC, DULV, BZL, FFPLUM leider grob falsch.

    Wirst Du deswegen eine dieser Institutionen kontaktieren und das fuer uns abklaeren? Ich habe das nun bereits mehrfach getan...

    Chris

  • Chris_EDNC schrieb:
    Deine Interpretation ist nach Auffassung vom LBA, DFS, DAeC, DULV, BZL, FFPLUM leider grob falsch.
    LBA  ...  hat, wie hier so oft schon angemerkt, direkt nix mit UL zu tun und kümmert sich auch nicht drum

    DFS  ...  erfüllt kein administrativen Aufgabenin in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt

    BZL  ...  hat nun wirklich nix mit der deutschen Luftfahrt-Gesetzgebung zu tun

    FFPLUM  ...  ebenfalls nicht

    DAeC und der DULV als trauriger Rest. Deren Kompetenz aber, was gesetzliche Bestimmungen angeht, ist erwiesenermaßen als eher zweifelhaft zu beurteilen.

    Insofern bleibt nur die direkte Lektüre der Gesetzestexte und Verordnungen. Ein Interpretation ist dabei nicht nötig, der Text spricht für sich selbst.

    Und was die Verordungssicherheit der gesamten Luftfahrtadministation angeht, verweise ich nur auf das seinerzeitige Tohuwabohu bei Einführung von JAR-FCL. Gottlob ist das mittlerweile Geschichte, denn es gibt sicher immer noch den einen oder anderen Beamten, der es bis heute noch nicht begriffen hat. :-))

    Michael

  • Ach Michael...

    FlyingDentist schrieb:
    LBA  ...  hat, wie hier so oft schon angemerkt, direkt nix mit UL zu tun und kümmert sich auch nicht drum
    Du kannst beruhigt davon ausgehen, dass dort aeusserst kompetente Leute sitzen, die in der Lage sind, Luftfahrtgesetze richtig zu interpretieren. Also zumindest bedeutend kompetenter als Du. Und die geht es durchaus etwas an, wenn z.B. auslaendische UL in deutschen Kontrollzonen rumgurken. Sei versichert: Bevor die beim LBA etwas vergleichsweise wenig streng auslegen, muss es schon SEHR eindeutig sein. Und deren Interpretation ist ganz eindeutig: Kein LP fuer UL.
    FlyingDentist schrieb:
    DFS  ...  erfüllt kein administrativen Aufgabenin in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt
    Verfasst aber immerhin die "Cross Border Information" fuer Piloten und haben sich im Vorfeld sehr genau informiert, wie die Rechtslage ist. Auch die sagen: Kein LP fuer UL.
    FlyingDentist schrieb:
    BZL  ...  hat nun wirklich nix mit der deutschen Luftfahrt-Gesetzgebung zu tun
    Das BAZL bestimmt aber, was in deren Luftraum laeuft. Und auch die sagen: Kein LP fuer (auslaendische) UL, die dort einfliegen.
    FlyingDentist schrieb:
    FFPLUM  ...  ebenfalls nicht
    In Frankreich gilt ebenfalls SERA, auf das Du Dich in Deiner schraegen Auslegung berufst und aus dem Du eine LP-Pflicht zusammenfantasierst. Die kommen aber zu einem gaenzlich anderen Schluss: Kein LP fuer UL.
    FlyingDentist schrieb:
    DAeC und der DULV als trauriger Rest.
    Tut mir Leid, aber auch dieser "traurige Rest" sagt: Kein LP fuer UL.

    Wenn ich richtig gezaehlt habe, steht es 6 zu Michael, dem Zahnarzt, also einem jusristischen Laien. Aber eines muss ich Dir lassen: Du hast zwar keine Ahnung aber bist darin wenigstens konsequent. :))


    Chris

  • Chris_EDNC schrieb:
    SERA, auf das Du Dich in Deiner schraegen Auslegung
    Nationale Verwaltung des Luftfahrtpersonals (z.B.UL)  >  LuftPersV nix SERA. Hast Du sie mal gelesen?
    Chris_EDNC schrieb:
    Wenn ich richtig gezaehlt habe, steht es 6 zu Michael, dem Zahnarzt, also einem jusristischen Laien. Aber eines muss ich Dir lassen: Du hast zwar keine Ahnung aber bist darin wenigstens konsequent. :))
    Ja, ja im Desavouieren bist Du groß ...

    Michael

    PS: Eigene Argumente, eigene Reflexionen, eigene Überlegungen  >  Fehlanzeige! Schade dass Du das Denken schon lange outgesourct hast!

  • Michael, Dein Glaube sei Dir unbenommen. Ich halte mich an das, was die entspr. Stellen sagen.

    Und von wegen nix SERA und LuftPersV, dort wird bei der Forderung nach LP auf FCL0.55 Bezug genommen und das hat keinerlei Relevanz fuer UL. Kann es garnicht haben, weil die Annex II-Flieger ueberhaupt nicht Gegenstand des Ganzen sind. Siehe Scheiben des LBA.


    Chris

  • Chris_EDNC schrieb:
    Und von wegen nix SERA und LuftPersV, dort wird bei der Forderung nach LP auf FCL0.55 Bezug genommen
    Natürlich nicht SERA!! Aber nach LuftPersV, also rein national (z.B. UL) Der Verweis auf Part FCL.055 ist nur logisch, da dort die Bedingungen für den LP-Level festgelegt sind:

    " Personen, die am Flugfunk teilnehmen, haben die Neubewertung ihrer Sprachkenntnisse nach Anhang I FCL.055 und Anlage 2 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 nachzuweisen"

    MIch würde jetzt einfach mal Deine Bewertung dieser Passage interessieren und vielleicht ausnahmsweise ohne eine weitere abfällige Bemerkung über meine Person.

    Michael

  • Meine Bewertung? Na da ist von Personen die Rede, die Flugzeuge fliegen, denn nur fuer die ist FCL.055 ueberhaupt relevant...

    Chris

  • Von Flugzeugen steht da nix, aber von Personen, die am Flugfunk teilnehmen!

    Nimmst Du als UL-Pilot nicht am Flugfunk teil??

    Michael

  • Ist FCL.055 fuer UL relevant? Nein...

    Nochmal: Siehe Schreiben des LBA. Und Du kannst davon ausgehen, dass die die LuftPersV auch gelesen haben.

    Chris

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