Meinst du... das?
HB-YIV schrieb:Etwas Geduld bitte :)
Und wie stehts....?
In Deinem verlinkten Dokument (das ist uebrigens das, was ich weiter oben gesucht hatte...) steht uebrigens nur, dass man fuer Fluege in CTR′s eine Funkausweis braucht aber nichts von LP. Das ist exakt die Regelung, die in vielen Laendern (auch in D, F etc.) Anwendung findet.
Mal schauen, was mir das BAZL antwortet.
Chris
Zuerst die gute Nachricht, dann die schlechte:
- Ein gültiges Funkzeugnis wird nur "zum Zweck von Landung und Start" gefordert, ein Durchflug durch die CTR sollte demnach auch ohne gehen.
- Ein Funkzeugnis ist nur gültig mit LP-Eintrag! (siehe FCL.055!)
Tante Edit sagt: der Einwand von Frank (eins tiefer) ist zutreffend, UL braucht keinen Eintrag!
Genauer: Mit der amtlichen BZF-Eins-Prüfung hat man zunächst automatisch Level 4. Um den gültig zu halten, wäre alle vier Jahre eine Überprüfung fällig. Richtig?
ca-max schrieb:Und was hat FCL.055 mit der Deutschen UL Lizenz zu tun?
- Ein Funkzeugnis ist nur gültig mit LP-Eintrag! (siehe FCL.055!)
Frank
Chris_EDNC schrieb:So, nun habe ich mit dem BAZL telefoniert, an der Leitung war Patrick Hofer.
HB-YIV schrieb:
Und wie stehts....?
Er bestaetigte, dass man kein LP braucht, auch nicht fuer Kontrollzonen. Die dahinterstehende Philosophie: Wenn man im Heimatland mit der Lizenz in kontrollierte Luftraeume darf, dann darf man das auch in der Schweiz mit denselben Voraussetzungen. Also braucht es ein BZF fuer deutsche Piloten, fuer Leute wie mich mit F-Lizenz den Radiotelefonie-Eintrag im gruenen Lappen.
BTW: Ich hatte nun schon mehrfach Kontakt mit dem BAZL und bisher immer aeusserst freundliche und hilfsbereite Leute an der Leitung. Das Gespraech heute war streckenweise direkt lustig, Schweizer haben einen coolen Humor... :)
Chris
ca-max schrieb:Kurze Frage von einem Blödmannsgehilfen:- Ein Funkzeugnis ist nur gültig mit LP-Eintrag! (siehe FCL.055!)
Tante Edit sagt: der Einwand von Frank (eins tiefer) ist zutreffend, UL braucht nicht!
Genauer: Mit der amtlichen BZF-Eins-Prüfung hat man zunächst automatisch Level 4. Um den gültig zu halten, wäre alle vier Jahre eine Überprüfung fällig. Richtig?
Gilt das mit den 4 Jahren auch für ein 30 Jahre altes AZF?
Thomas
"Genauer: Mit der amtlichen BZF-Eins-Prüfung hat man zunächst automatisch Level 4. Um den gültig zu halten, wäre alle vier Jahre eine Überprüfung fällig. Richtig?"
Falsch...
Chris
Na ich sehe schon, mein ohnehin gestörtes Verhältnis zur Sprachlevel-Einstufung rächt sich hier gerade...
Selbst die kleinen Hintertürchen stellen sich als Hirngespinst und Fehlerinnerung aus besseren Zeiten heraus... (:=/)
Ich bin für einen möglichst barrierefreien Zugang zum Luftsport und hielt die Levelei im nichtgewerblichen VFR-Betrieb schon immer für absolut überzogen, und hoffte lange Zeit auf eine Revision. Was Menschen so alles auf sich nehmen, um am Steuer in die Luft zu kommen - Fliegenwollen ist auch nur ein anderes Wort für Masochismus!
Das BZF I genau wie das BZF II berechtigt nur mit LP-Level zur Teilnahme am Flugfunkdienst!
Michael
.... wenn man mit Flugzeugen fliegt. :))
Chris
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