Hallo,
>
> ....Ausbildungshandbuch (DAeC)...
>
> Der Begriff Blockzeit kommt im gesamten Ausbildungshandbuch gar nicht vor.
>
Das lässt die Vermutung naheliegen, dass der textliche Inhalt
dieses "Handbuches" seit Erscheinen der EU Verordnung in 2011
wohl nicht mehr wirklich "angeschaut" wurde, oder?!?! ;-)))
>
> BTW: Blockzeit ist m.E. ein völlig schwammiger Begriff.
> Ich kenne keine allgemeingültige Definition von Blockzeit.
>
Hmmm... Blockzeit ist eigentlich überhaupt nicht so "schwammig".
Off-Block ist der Moment, in dem das Flugzeug
aus seiner Parkposition losrollt und dabei quasi
unter der Kontrolle des PIC steht.
On-Block ist der Moment des Abstellen des Triebwerks
auf der Parkposition. (ob Parkposition "erreichen" oder
"abstellen des Triebwerks", nun gut - diese 10-20 Sekunden
werden wir verschmerzen können)
Die Grundidee ist in der Tat, dass der Luftfahrzeugführer
seinen Gickel vom Losrollen bis zum Abstellen stets
"unter Kontrolle" zu halten hat.
wie JiDoZi schon schrieb, kann das ein durchaus anspruchsvoller
Teil der "Fliegerei" sein... Wenn man mal einen Taildragger
bei Seitenwind über viele hundert Meter Taxiway zu Taxen hat,
dann hat man da sicher mehr mit zu schaffen, als weitere
10 Minuten "geradeaus" zu fliegen, oder?! ;))
BlueSky9
@EDXJ
Ich war zu langsam im tippen, so kam der Eindruck, dass ich mich auf die Diskussion um die Schulungsstunden beziehe und nicht auf den Beitrag davor. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es auch Flugschulen gibt / gab, die Motorstunden als Berechnungsgrundlage nutzen - und damit eine weitere Variante der Abrechnung aufzeigen.
Natürlich sind Motor an /aus keine Flugstunden i.S. der Prüfordnung.
Bernhard
@BlueSky
Taildragger in der Ausbildung? Habe ich zumindest in gewerblichen Flugschulen noch nicht gesehen. (Was nicht heißt, dass es nicht irgend eine Flugschule in Dingenskirchen auf Anfrage anbietet).
Ansonsten: Mag sein, dass es eine EASA-Definition zur Blockzeit gibt. Aber die hier im Thread zitierten Beispiele zeigen doch, dass das in der Praxis (eben abweichend von EASA) durchaus unterschiedlich definiert und gehandhabt wird (Stichwort Warmlaufzeit). Ich bleibe dabei: Die DAeC Definition der Flugzeit ist für mich die fairste und zielführendste. Die Abrechnung nach reiner Flugzeit auch. Dann müssen die Preise eben entsprechend gestaltet werden, damit die Flugschule auf ihre Kosten kommt.
Ergänzung: DAeC Ausbildungshandbuch, Stand Februar 2012
EDXJ schrieb:Moin,
Taildragger in der Ausbildung? Habe ich zumindest in gewerblichen Flugschulen noch nicht gesehen. (Was nicht heißt, dass es nicht irgend eine Flugschule in Dingenskirchen auf Anfrage anbietet).
am Edersee hat eine Flugschule bis vor ca. 4 Jahren nur auf einer Wildthing mit Spornrad geschult.
Ein Bekannter von mir hat dort Seinen Schein gemacht.
So unfair die Blockzeiten abzurechnen bei der Ausbildung in kommerzieller Flugschule finde ich nicht. Schlussendlich ist der FL dabei in dieser Zeit, also sprechen wir von seiner Arbeitszeit. Meiner Meinung nach eine faire Abrechnung wäre, für das Flugzeug Anteil die reine Flugzeit, für den FL Blockzeit.
Danke für eure rege Diskussion. Es zeigt eben das es ein recht umfangreiches Thema ist.
Ich bin davon ausgegangen wenn ich ein Paket von 10 Flugstunden erwerbe für die Ausbildung das es dann eben auch 10 reine Flugstunden sind. Was anderes steht auch nicht in meinem Ausbildungsvertrag. Müsste dann fairer Weise irgendwo aufgeführt sein das diese 10 Flugstunden 100 min Blockzeitenthalten. Bei meiner Flugschule werden immer 10 Minuten Blockzeit pro Flug eingerechnet. Egal ob der Flug 30 min war oder 3 Stunden.
Fazit ist letztlich für diejenigen die sich mit dem Gedanken tragen eine UL Lizenz zu erwerben nachzufragen wie die Flugstunden berechnet und abgerechnet werden.
Und es gilt zu beachten wo man die Ausbildung macht beim DULV sind es 30 Flugstunden ( Blockzeit)
Beim Aero Verein 30 reine Flugstunden.
Im Ausbildungshandbuch des DULV kommt der Begriff Blockzeit sehr wohl vor: (Handbuch Stand 09/2017)
Zitat
TEIL 7 AUSBILDUNG PRAXIS AERODYN AMISCH GESTEUERTE UL
Gesetzliche Grundlagen gemäß § 42 LuftPersV
Die Ausbildung von Führern für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge nach § 1 Abs. 1 Nr. 7 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung umfasst mindestens 1. a) eine Gesamtflugzeit von 30 Flugstunden (Blockzeit) mit aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen;
Zitatende
Was die Abrechnung betrifft wird es sehr unterschiedlich gehandhabt. Ich selber charter mehr oder weniger regelmäßig bei 5 verschiedenen Anbietern...2 Blockzeit/3 Flugeit (in der Ausbildung) bzw 1 Blockzeit/4 Flugzeit (im Charter). In den Bedingungen mehr oder weniger gut beschrieben. Neulingen finden da nur schwer durch
francop schrieb:Gut, dass Du das jetzt auch noch einmal klar gestellt hast ...
Im Ausbildungshandbuch des DULV kommt der Begriff Blockzeit sehr wohl vor: (Handbuch Stand 09/2017)
Bye Thomas
..rein Abrechnungstechnisch gibt es dann noch die Betriebsstundenzähler die real die Hauptschalterzeit zählen. Da schrumpft das 10 Stunden-Paket noch schneller!
Lizenztechnisch ist das Thema ja seit einiger Zeit ganz klar geregelt... http://www.lbv.brandenburg.de/dateien/luftfahrt/NfL_2-330-17_BMVI.pdf
Die Blockzeit ist tot... es lebe die PseudoFlugzeit
kstahli schrieb:Ich habe persönlich 4 Varianten zur Abrechnung kennengelernt. (Schulung /Charter):
Was wird den in der Ausbildung für die Abrechnung der Flugstunden herangezogen ? Flugzeit oder Blockzeit ?
- Motorstunden nach Betriebsstundenzähler
- Blockzeit
- Flugzeit
- Flugzeit + 5min pauschal für Warmlaufen
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