Moin,
die Vorgaben wie Flugzeit zu erfassen ist, ist festgelegt. Wie aber in einer Flugschule oder einem Charterbetrieb abgerechnet wird ist Vertragssache.
Dabei ist doch für ein professioenlles Unternehmen ebenso wie auch für einen Verein die Blockzeit oder reine Flugzeit anders zu kalkulieren. Eine Maschine kostet, auch wenn sie nur rollt oder am Rollhalt steht. Wird diese Zeit nicht abgerechnet, muss sie kalkulatorisch auf die (kürzere) Flugzeit mit umgelegt werden. Das hat Vor- und Nachteile. Entscheidend ist der Preis der zu bezahlen ist.
Einfacher ist es die Blockzeit als Grundlage zu nehmen. Ein Motorstundenzähler vereinfacht die Kontrolle dann ganz erheblich. Und sollte man mal lange auf den Rollwegen zugebracht haben oder lange am Rollhalt stehen - so what - das nächste Mal an einem andern Platz gehts dafür schneller.
Meine 2 Cent
Gerd
Danke für eure zahlreichen Antworten. Wie DiJoZil schrieb scheint es wohl richtig zu sein. Zu erfassen im Flugbuch ist immer die Blockzeit.
Diese wird auch als die Gesamtzahl der Flugstunden gezählt. Mag in der Praxis von Vorteil sein in meinem Fall sehe ich das aber mit gemischten Gefühlen.
Es werden fast 24 Stunden geflogene Zeit ausgewiesen , tatsächlich sind es aber nur etwas mehr als 19 Stunden die ich tatsächlich geflogen und ausgebildet worden bin.
Also Augen auf bei der Auswahl der Flugschule. Aber wer achtet auf solche Dinge schon im Vorfeld oder weis das schon vorher.
kstahli schrieb:Na ja, so abstrakt würde ich das nicht sehen. Es kann für den Flugschüler durchaus anspruchsvoll - und im Sinne der Ausbildung auch zielführend sein, das korrekte Verhalten auf einem Verkehrslandeplatz mit Funkverkehr, Abarbeiten der Checkliste, korrektes Rollen, Check am Rollhalt etc. zu üben. Das bringt für die Ausbildung sicher mehr, als einige Minuten mehr Reiseflug. Und es gehört eben auch zu der Ausbildung dazu.
Es werden fast 24 Stunden geflogene Zeit ausgewiesen , tatsächlich sind es aber nur etwas mehr als 19 Stunden die ich tatsächlich geflogen und ausgebildet worden bin.
EDXJ schrieb:Leider falsch auch wenn es vielleicht sinnvoll wäre. Als Ausbildungszeit zählt laut Ausbildungshandbuch die Blockzeit.
Für die 30 Mindeststunden zählt die reine Flugzeit, nicht die Blockzeit. Üblicherweise sollte das auch abgerechnet werden. Allerdings kann die Flugschule das natürlich auch anders handhaben, sofern es offen und von vornherein kommuniziert wird. Hier in der Gegend allerdings rechnen alle mir bekannten Flugschulen die reine Flugzeit ab.
Gruß
Limarus schrieb:Deine Behauptung kam so prägant daher und wurde zudem mit einem Verweis auf das Ausbildungshandbuch untermauert - da war ich fast geneigt dir zu glauben. Allerdings wurde mir das während meiner Ausbildung mehrfach anders gesagt, daher blieben Zweifel. Kurzum: ich habe mir das Ausbildungshandbuch (DAeC) soeben runtergeladen.
Leider falsch auch wenn es vielleicht sinnvoll wäre. Als Ausbildungszeit zählt laut Ausbildungshandbuch die Blockzeit.
Und was lesen wir da:
Zum Erwerb der Erlaubnis zum Führen von aerodynamisch gesteuerten § 42 LuftPersV Ultraleichtflugzeugen sind vom Bewerber mindestens nachzuweisen:
Der Begriff Blockzeit kommt im gesamten Ausbildungshandbuch gar nicht vor.
Eine weitere (selten gebrauchte Möglichkeit) ist "Motor an - Motor aus" zur Berechnung heranzuziehen - habe ich auch in einer Flugschule erlebt. Im Winter sind da schon mal 10% Flugzeit zusätzlich zu bezahlen. Es macht tatsächlich Sinn, Flugschulen da genau zu befragen und manches billige Angebot ist dann gar nicht mehr so "preiswert".
Ich habe für mich folgenden Kompromiss gefunden: Bezahlt wird Blockzeit, maximal aber 5 Minuten für Start und Landung zusammen. Ich habe kein Interesse daran, dass einer wie bekloppt rollt, um 1 Minute zu sparen oder den Motor nicht ordentlich warmlaufen läst. Andererseits ist beim 5 Minuten Inselhopping auch der Verschleiß höher als die reine Flugzeit. Wurde von meinen Nutzern so bisher als fair zurückgemeldet.
Bernhard
Was du deinen Charterkunden berechnest steht auf einem anderen Blatt. Für die Mindestflugzeit von Flugschülern zählt aber nur die reine Flugzeit (siehe oben). Trotzdem kann die Flugschule natürlich das auf- und abrollen und vielleicht sogar das Warmlaufen mitberechnen. Das ist alles eine Sache der Vertragsgestaltung. Ich persönlich finde die Abrechnung nach reiner Flugzeit aber die transparenteste und fairste.
Anekdote am Rande: Vor kurzem war einer hier der behauptete, ihm wurde sogar die Zeit, die der FL auf dem Vorfeld mit Online-Shopping verbracht hat, als Flugstunde berechnet.
EDXJ schrieb:Meine Behauptung kam aufgrund vom Ausbildungshandbuch vom DULV.... Dann kommt es wohl darauf an bei welchem Verband man die Ausbildung macht.
Deine Behauptung kam so prägant daher und wurde zudem mit einem Verweis auf das Ausbildungshandbuch untermauert - da war ich fast geneigt dir zu glauben. Allerdings wurde mir das während meiner Ausbildung mehrfach anders gesagt, daher blieben Zweifel. Kurzum: ich habe mir das Ausbildungshandbuch (DAeC) soeben runtergeladen.Und was lesen wir da:
Zum Erwerb der Erlaubnis zum Führen von aerodynamisch gesteuerten § 42 LuftPersV Ultraleichtflugzeugen sind vom Bewerber mindestens nachzuweisen:
- Theorieausbildung in 7 Sachgebieten (Mindestens 60h)
- Eine Theoriestunde umfasst……..45 Minuten
- 30 Flugstunden.............................(Start bis Landung)
- 5 Alleinflugstunden......................40 Allein-Landungen
Der Begriff Blockzeit kommt im gesamten Ausbildungshandbuch gar nicht vor.
Gesetzliche Grundlagen gemäß § 42 LuftPersVDie Ausbildung von Führern für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge nach § 1 Abs. 1 Nr. 7 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung umfasst mindestens1. a) eine Gesamtflugzeit von 30 Flugstunden (Blockzeit) mit aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen; davon können bis zu 20 Flugstunden durch Flugzeit als verant- wortlicher Führer von Segelflugzeugen oder Hubschraubern oder fünf Flugstunden durch Flugzeit als Führer von schwerkraftgesteuerten Ultraleichtflugzeugen ersetzt wer- den, wobei in der Gesamtflugzeit mindestens fünf Flugstunden im Alleinflug enthalten sein müssen, sowie
Wie gesagt ist nur aus dem Ausbildungsbuch wiedergegeben..
Da bin ich doch froh, dass ich meine Ausbildung seinerzeit an einer DAeC-Flugschule gemacht habe.
BTW: Blockzeit ist m.E. ein völlig schwammiger Begriff. Ich kenne keine allgemeingültige Definition von Blockzeit.
Bitteschön...
Bei Flugzeugen, Reisemotorseglern und Luftfahrzeugen mit vertikaler Start- und Landefähigkeit bezeichnet dies die Gesamtzeit ab dem Zeitpunkt, zu dem sich ein Luftfahrzeug in Bewegung setzt, um zu starten, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem es am Ende des Fluges zum Stillstand kommt;bei Hubschraubern bezeichnet dies die Gesamtzeit ab dem Zeitpunkt, zu dem sich die Rotorblätter des Hubschraubers zu drehen beginnen, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Hubschrauber am Ende des Fluges endgültig zum Stillstand kommt und die Rotorblätter angehalten werden;bei Luftschiffen bezeichnet dies die Gesamtzeit ab dem Zeitpunkt, zu dem sich ein Luftschiff vom Mast löst, um zu starten, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Luftschiff am Ende des Fluges endgültig zum Stillstand kommt und am Mast befestigt wird;bei Segelflugzeugen bezeichnet dies die Gesamtzeit ab dem Zeitpunkt, zu dem das Segelflugzeug den Startlauf beginnt, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Segelflugzeug am Ende des Fluges endgültig zum Stillstand kommt;bei Ballonen bezeichnet dies die Gesamtzeit ab dem Zeitpunkt, zu dem der Korb vom Boden abhebt, um zu starten, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er am Ende des Fluges endgültig zum Stillstand kommt.
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