Hallo an alle zusammen ,
ich mache gerade meine Ausbildung und hätte eine Frage. Was wird den in der Ausbildung für die Abrechnung der Flugstunden herangezogen ? Flugzeit oder Blockzeit ?
Folgender Hintergrund meiner Frage. Ich habe aktuell 19:37 h reine Flugzeit. Meine Blockzeit ist 23:28 h Die Flugschule meint für die Berechnung wird immer die Blockzeit angesetzt. Also hätte ich jetzt die Kosten für die Blockzeit zu tragen. Was wird den aber als Basis für die zu erbringenden Flugstunden genommen ? Ich komme da nicht ganz mit.
Danke für eure Hilfe.
In meinem Verein wird (auch in der Ausbildung) die Flugzeit abgerechnet. Im eigenen Flugbuch trage ich aber die Blockzeit ein und diese Zeiten wurden auch für Mindeststunden verwendet.
Bei der benachbarten, kommerziellen Flugschule werden allerdings die Blockzeiten berechnet. Ich denke das ist bei kommerziellen Flugschulen die Regel.
Bei mir wurden die Flugzeiten ins Ausbildungsheft und die Zeiten nach Betriebsstundenzähler in die Charterkladde eingetragen. Abgerechnet wurden mit dem Verein die Betriebsstunden (nach Charterkladde) und mit dem Fluglehrer "ungefähr" sein zeitlicher Aufwand. Fand ich okay, war aber auch ′ne Schulung im Verein und keine kommerzielle Flugschule.
Gruß Lucky
Für die 30 Mindeststunden zählt die reine Flugzeit, nicht die Blockzeit. Üblicherweise sollte das auch abgerechnet werden. Allerdings kann die Flugschule das natürlich auch anders handhaben, sofern es offen und von vornherein kommuniziert wird. Hier in der Gegend allerdings rechnen alle mir bekannten Flugschulen die reine Flugzeit ab.
EDXJ schrieb:Also ist das auch ein Unterschied zum LAPL / PPL?
Für die 30 Mindeststunden zählt die reine Flugzeit, nicht die Blockzeit
Bei mir im Flugbuch die reine Flugzeit, abgerechnet die Blockzeit und mit FL auch noch alle 50min , 60min zahlen.
Doppelt blöd, aber ich habe es vorher gewusst und unterschrieben. Dafür war die Flugschule nah und es entstanden nicht so viel Fahrkosten und -zeit.
Die Definition des Begriffs "Flugzeit" und die Frage, wie die Flugzeit im Flugbuch einzutragen ist, wird immer wieder kontrovers diskutiert. Das kommt sicher auch daher, weil früher immer nur die "reine" Flugzeit, also die Zeit zwischen Abheben und Landung geschrieben wurde.
Nach Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 haben Piloten die Blockzeit, also die Zeit vom ersten Abrollen bis zum Abstellen des Flugzeugs als Flugzeit einzutragen.
Dies gilt auch für UL - Piloten, also für Luftsportgeräteführer, nachdem § 120 der Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) neu gefasst wurde und auf die o.a. Regelung verweist mit der Klarstellung, dass auch UL - Piloten die Flugzeit entsprechend dem Anhang I FCL. 010 aufzuzeichnen haben.
Merke also : Im Flugbuch ist die Blockzeit zu erfassen ( die entspr. auch als "Flugzeit" gilt).
Gleichwohl bleibt die Frage der Abrechnung in den Flugschulen hiervon unberührt, es gilt das, was vertraglich vereinbart ist. Und da gibt es durchaus Unterschiede.
Habe Flugzeit bezahlt und auch immer die Flugzeit erfasst.
Aktuell sind 38 Besucher online.