Hallo miteinander,
für die 3 Solo-Überlandflüge würde ich dir empfehlen einfach ein Dreieck zu fliegen - A nach B nach C zurück nach A.
Jede der 3 Flugstrecken sollte >50km messen, da es bei mir so verlangt wurde. Ich weiß zwar, dass ein befreundeter Pilot mit weniger als 50km pro Flug durchgekommen ist, aber das scheint wohl eher der Einzelfall zu sein.
Viel Spass dabei ;)
Grüße
Hallo Ultramax, Du bist da etwas auf dem Holzweg.
Originaltext von der DULV Website:
Voraussetzungen für den Erwerb dieser Passagierberechtigung ist der Nachweis von fünf Überlandflügen, davon mindestens zwei Überlandflüge mit Zwischenlandung über eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer nach Erwerb der Lizenz in Begleitung eines Fluglehrers.
Der zweite der beiden 200-km-Flüge in Begleitung des Fluglehrers kann hierbei als Prüfungsfluggewertet werden.
Das heißt eindeutig: 2x 200km Flüge mit Fluglehrer und Zwischenlandung PLUS 3 Überlandflüge solo. Über die Eindeutigkeit des ersten Absatzes ließe sich streiten, wenn man den Zusatz nicht gelesen hat, der die Sachelage eindeutig macht (siehe fett gedrucktes).
Gruß,
Volker
Ziegenpeterle schrieb:
Son quatsch diese PAX Berechtigung, ich bin mit Lehrer ca. 200km in eine Richtung geflogen, gelandaet, wieder zurück geflogen. Dann bin ich drei Mal für 5 Min aus der Platzrunde geflogen und schon konnte ich die Pax beauftragen und habe sie auch erhalten.
...klar, wenn Dein Fluglehrer den Antrag einfach ausgefüllt, und abgeschickt hat... Wenn es allerdings mal überprüft wird, dann habt ihr beide ein Problem.
Streng genommen ist das ja nochmal eine kleine praktische Prüfung, die Du da ablegen mußt, nur halt mit Deinem Fluglehrer. Der steht dann auch in der Verantwortung...also seine Sache wie er es handhabt.
Über Sinn oder Unsinn von dieser Berechtigung läßt sich ja bekanntlich streiten...ich wollte es nur mal erwähnt haben ;-)
Übung Max. Toleranz Ja (X) Nein (X)
Überlandflugplanung vorhanden, mitzuführende Unterlagen ok --
Außenkontrolle nach Checkliste --
Innenkontrolle und Anlassen nach Checkliste, Kontrolle vor dem Start --
Korrekter Funkverkehr --
Startdurchführung ok, Seitenwindkompensation --
Steigflug auf vorgegebener Höhe mit Steigflugleistung und Geschwindigkeit, +/- 10 km/h
Platzrundenvorschriften eingehalten +/- 100 ft
Horizontalflug, Einhalten der Höhe +/- 100 ft
Einhalten der Kurse nach Planung +/- 15°
Beobachtung des Luftraums und der Instrumente, --
Erkennen und Korrektur von Abweichungen --
Standardkreis rechts oder links (ca. 20° Schrälage) koordiniert gesteuert +/- 100 ft
Steilkreis (ca. 45° Schrälage), Höe beibehalten, Leistung erhöen +/- 100 ft
Üerziehen aus dem horizontalen Geradeausflug bis zum „tall“ --
Kleinorientierung, navigatorische Sicherheit, Orientierungs- und Auffanglinien --
Beachten der Sicherheitsmindesthöe und weiterer luftrechtlicher Bestimmungen - 0 ft
Simulierte Sicherheitslandung (nur Anflug, ohne Aufsetzen) Je nach Geläde
Zielflugplatz: Platzrundenvorschriften eingehalten, Einteilung etc. +/- 100 ft
Start am fremden Platz --
Ausflug aus der Platzrunde, Funkverkehr --
Rükflug zum Heimatplatz: Einhaltung der geplanten Kurse und Höen +/- 15°, +/- 100ft
Landung bahnmittig, Trimmung je nach Muster eingestellt --
Landung mit Seitengleitflug (Slippen), gekoppelt mit Ziellandung --
Abstellen des Triebwerkes, Sichern des Flugzeuges nach Checkliste --
Einhalten der geplanten Flugzeiten +/- 20%
Antragsteller (Vor- und Zuname): ___________________________________________________________
Prüfungs-UL (Kennzeichen und Muster): D-M _________________________________________________
Checkliste Prüfungsteil Überlandflug (mind. 200 km mit Zwischenlandung) und fliegerische Fertigkeiten
Das Nichtbestehen von zwei Prüfungsteilen führt in der Regel zum Nichtbestehen der Prüfung. Der Prüfer trifft je nach Schwere
der vorhandenen Mängel eine begründete Entscheidung. Das Nichtbestehen von drei oder mehr Prüfungsteilen führt zum
Nichtbestehen der kompletten Prüfung.
Checkliste Prüfungsteil Ziellandungen
Alle drei Ziellandungen müssen mit voll gedrosseltem Motor durchgeführt werden. Der Aufsetzpunkt muss innerhalb des ersten Drittels
des vorher festgelegten Ziellandefeldes von 150 m x Bahnbreite erfolgen. Nach Maßgabe des Prüfers kann höchstens eine misslungene
Ziellandung wiederholt werden. Wird der Prüfungsteil Ziellandung nicht bestanden, muss die Prüfung zur Passagierberechtigung
vo l ls t ä n d i g w ie d e r h o l t w e r d e n . B estanden:
Übung Max. Toleranz Ja (X) Nein (X)
1. Ziellandung: Aufsetzen im ersten Drittel des Ziellandefeldes 0 m
2. Ziellandung: Aufsetzen im ersten Drittel des Ziellandefeldes 0 m
3. Ziellandung: Aufsetzen im ersten Drittel des Ziellandefeldes 0
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