francop schrieb:Wo genau steht das geschrieben? Auf der Seite steht nur "Die Voraussetzungen zur Gültigkeit der Lizenz müssen erfüllt sein." Was im Falle des TE gegeben ist (durch die Befähigungsüberprüfung anstelle der Mindesstunden).
@TRIX: Scheint zumindest der DAEC anders zu sehen: https://www.daec.de/luftsportgeraete-buero/ul-ausbildunglizenzen/dreiachs-ul/ -und dort unter Bedigungen für SEP Piloten
Nach meinem Verständnis hast du erstmal 24 Monate ruhe nach Ausstellung der Lizenz. Die PPL-Stunden spielen hier keine Rolle.
@Expl0rer: Dann sind wir uns ja einig ;-) ...da er die Befähigungsüberprüfung hat, dürfte das selbst beim DAEC kein Thema sein
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