Upgrade von LAPL (S) mit TMG auf LAPL (A)

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Hallo liebe Fliegergemeinde,

    ich hätte da mal eine Frage, da mir alle bisherigen Recherchen keine echte Hilfe waren: Ich hatte gehört, dass nach aktuell gültigem Recht ein recht einfaches Upgrade vom LAPL (S) mit TMG-Berechtigung auf den LAPL (A) möglich sein soll. Nach 21h nach TMG-Scheinerhalt als PIC sowie 3h SEP-Ausbildung mit FI(A) in einer ATO mit Schülermeldung und einer praktischen Prüfung mit einem von der Behörde gestellten Prüfer (incl. mündlicher theroret. Prüfung am Flugzeug) soll das ganze gegessen sein.

    Parallel hatte ich aber auch von anderslautenden Äusserungen (natürlich von einem kompeteneten Beamten aus einem Baden-Württ. RP...) gehört, dass die klassische theoret. Prüfung an der Behörde erforderlich ist.

    Hat jemand von euch schon diesen Weg (erfolgreich) beschritten und kann mir eine kompetene Antwort geben?

    Danke im voraus!

    Ralf

  • Ich habe noch eine Übersicht vom RP KA wobei Stuttgart immer etwas spezieller ist.... naja reden wir nicht drüber! Da geht es bei deiner Variante um die drei unten aufgeführten Fächer..  das ist natürlich Unsinn, wäre aber auch nicht dramatisch. Ich hatte bisher aber auch nur gehört, dass es ohne Theorieprüfung geht! Ich bin mit LAPL(A) nach TMG und hatte bei der praktischen Prüfung eine kleine Theorieprüfung mit dem Praxisprüfer gemacht. Könnte ja auch gemeint sein!


    Da steht:
    min. 21 h nach Lizenz auf TMG:-
    min. 3 h Flugausbildung- min. 10 Starts mit Lehrer-
    min. 10 Starts solo auf SEP ; (FCL.110.A b.)

    Prüfung: Theorie spezifisch
    betriebliche Verfahren
    Flugleistung und Flugplanung
    Allgem. Luftfahrzeugkunde

    Prakt. Prüfung(FCL135.A.a)

  • Hallo Ulrich, besten Dank für die Info. Ja, es scheint wirklich so, als wenn meine Baden-Württ.er eine besondere Spezies sind, wenn es darum geht, Ausführungsbestimmungen zu interpretieren. Ich wusste schon, warum ich nach Bayern gezogen bin...:-)

    Mit freundlichen Fliegergrüssen aus Nördlingen

    Ralf

  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 1 Jahr.
  • Hallo,

    Ich habe mal eine Frage zum 24 monatigen Überprüfungsflug. 

    Ich bin Inhaber eines LAPLs und TMG. Im Januar 2016 hatte ich meinen letztes Checkflug für den LAPL. Im April letzten Jahres habe ich meine TMG Lizenz erworben. Nun hörte ich, dass der Prüfungsflug davon gleichzeitig den 24 monatigen Überprüfungsflug für den LAPL mit abdecken würde. Ist dem so? Und das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass ich bis zum April 2020 für beide Lizenzen "safe" wäre?

    Gruß Flyit

  • Dem ist so, aber es gibt da Bedingungen...u.a. muss der Prüfer vom TMG auch LAPL A dürfen und Dokumentation im Flugbuch erfolgen. (Gibt da im PuF Forum einen längeren Thread)

    Zur alten Ausgangsfrage von 2017: Vom Segelflug mit TMG auf LAPL-A geht recht simpel...im Prinzip wenn man die 21h nach Schein hat 3h Flieger 10 Flüge mit und ohne FL und mündliche+praktische Prüfung

  • Mein Prüfungsflug für TMG wird laut Münster nicht als Verlängerung für den SEP anerkannt.

    Ich habe meine SEP Berechtigung im März bekommen, im September dann meine TMG Berechtigung. In Münster sagte man mir, dass ich dennoch den SEP bis März verlängern muss, dadurch würde dann auch der TMG um 24 Monate bis September verlängert. Wenn ich aber beides gleich haben wollte, könnte ich einen Antrag stellen den TMG vorzuziehen.

    Ralf

  • Hatte einen Fehler, hast natürlich Recht (ich hab den Flug, auf dem LAPL A gemacht, so herum geht es)...hab mir das gerade nochmal durchgelesen

    Du hast ja zwei Lizenzen: Segelflug mit TMG und LAPL-A und musst damit erfüllen

    FCL.140.A LAPL(A) 

    FCL.140.S LAPL(S)

    In der FCL.140.S LAPL(S) steht ausdrücklich drin:

    (2) Wenn der Inhaber der LAPL(S) auch die Rechte zum Fliegen von Flugzeugen besitzt, können die Anforderungen gemäß Nummer 1 auf Flugzeugen erfüllt werden.

    Die FCL.140.A LAPL(A) führt diese Erleichterung jedoch nicht auf. Sprich mit der Motormörre kannst du den TMG erhalten, andersherum allerdings nicht


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